Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Vor Verwaltungsgericht
09. November 2012 14:11; Akt: 09.11.2012 14:56 Print
Affäre Mörgeli wird Fall für die Justiz
Die Entlassung von Christoph Mörgeli bei der Universität Zürich muss vom Zürcher Verwaltungsgericht eingeschätzt werden. Mörgelis Anwalt hat Beschwerde eingereicht.
-
Fall Hildebrand: Mörgeli blitzt vor Bundesgericht ab
-
Rechtsrutsch im Aargau: «Viele haben die SVP vorschnell abgeschrieben»
-
Anonyme Droh-E-Mails: Mörgelis Ex-Chef unter Beschuss
-
Selbsteinschätzung: Mörgeli sieht sich als Winkelried
-
Kein Mandat für Landmann: Das schlaue Doppelspiel von Mörgelis Juristen
Die Entlassung von Christoph Mörgeli
Christoph
Mörgeli
SVP, ZH
NationalratVerbunden mit
Keine Interessenbindungen vorhanden
weitere Verbindungen anzeigen durch die Universität Zürich beschäftigt nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht. Mörgelis Anwalt Manfred Küng hat eine Beschwerde eingereicht. Dabei geht es um ein Ausstandsbegehren gegen Uni-Rektor Andreas Fischer, das Bildungsdirektorin Regine Aeppli abgelehnt hat.
«Die Freistellung war die richtige Massnahme»
TalkTäglich vom 21.09.2012Darum muss der Museumsdirektor gehen
Das Ausstandsbegehren gegen Fischer hat Küng am 27. September beim Universitätsrat eingereicht. Am 21. September hatte Fischer vor den Medien Mörgelis Entlassung als Kurator des Medizinhistorischen Museums angekündigt - vor der offiziellen Kündigung. Diese konnte erst am 28. September erfolgen, weil Mörgeli Anspruch hatte auf rechtliches Gehör.
Direkt beim Verwaltungsgericht
Bildungsdirektorin Aeppli lehnte das Ausstandsbegehren in ihrer Funktion als Präsidentin des Universitätsrates ab. Zu Unrecht, nach Ansicht von Küng. Fischer sei bei der definitiven Entlassung nicht mehr unbefangen gewesen, da er sich an der Medienkonferenz zuvor bereits festgelegt habe.
Den Rekurs gegen Aepplis Entscheid konnte Mörgelis Anwalt direkt beim Verwaltungsgericht einreichen, wie Küng Medienberichte vom Freitag bestätigte. Denn die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ist vom Universitätsrat gewählt. Deshalb kann sie nicht über dessen Präsidentin richten.
Hätte Fischer in den Ausstand gemusst?
Falls das Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst, bedeutet dies, dass Rektor Fischer in den Ausstand hätte treten müssen - und folglich wäre Mörgelis Kündigung nicht zustande gekommen.
Sollte dieses Szenario eintreten, könnte der Anwalt auf den Rekurs gegen die eigentliche Entlassung, den er bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen eingereicht hat, verzichten. Küng hat mittlerweile bei der Kommission ein Sistierungsgesuch gestellt. Dieses sei gutgeheissen worden, da die Kommission den Entscheid des Verwaltungsgerichts abwarten wolle.
Wie Küng gegenüber der Nachrichtenagentur SDA weiter sagte, würde dieser Rekurs wieder aufgenommen, falls Mörgeli vor Verwaltungsgericht unterliegen sollte. Sollte die Kommission dann den Rekurs betreffend Entlassung ablehnen, könnte Küng zunächst ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht gelangen.
(sda)
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
Die Kommentarfunktion für diese Story wurde automatisch deaktiviert. Der Grund ist die hohe Zahl eingehender Meinungsbeiträge zu aktuellen Themen. Uns ist wichtig, diese möglichst schnell zu sichten und freizuschalten. Deshalb können Storys, die älter sind als 72 Stunden, nicht mehr kommentiert werden. Wir bitten um Verständnis.
-
Alle 37 Kommentare

Die Printausgabe von 20 Minuten gibts jetzt auch als ePaper.
Die 20 Minuten App Familie
Thank god it's Friday!
DIE Nightlife-Website für Partyverrückte aus aller Welt


















Super
Jetzt möglichst viele Anwälte möglichst lange beschäftigen. Möchte blos wissen wer dieses Schmierentheater bezahlt.
Kostenträger
Wer bezahlt dieses Verfahren?
Es ist ein Trauerspiel
Was soll das ganze bringen? Sind wir wirklich so weit, dass wir es nötig haben mit allem vor Gericht zu gehen? Auch da werden dann wieder Fehler gemacht. Ein normales schlechtes Gewissen hat wohl niemand mehr. Bevor ich jemanden mobbe, müsste ich mir überlegen, was das für Konsequenzen hat, für alle Beteiligten.