Fluglärm

08. Oktober 2010 07:20; Akt: 08.10.2010 10:16 Print

Bund will Verbot von Nachtflügen aufweichenBund will Verbot von Nachtflügen aufweichen

von Lukas Mäder - Bern will das Nachtflugverbot lockern. Verspätete Flugzeuge dürfen zwar weiterhin nicht landen. Die Fluglärmgegner sind dennoch alarmiert.

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Künftig sollen nachts Landungen möglich sein, wenn ein bedeutendes öffentliches Interesse vorhanden ist. Fluglärmgegner befürchten eine Aufweichung des Nachtflugverbots. Archivaufnahme einer Landung in Zürich Kloten. (Bild: Keystone)

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Den Anwohnern von Flughäfen in der Schweiz droht nachts mehr Lärm. Der Bund will die Ausnahmeregelung des Nachtflugverbots lockern. Grund sind die Euro 2008 und die Flugsperre wegen der Aschewolke im April, die einen Handlungsbedarf aufgezeigt hätten. Deshalb schlägt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) in einer Verordnungsänderung vor, dass künftig Flugzeuge starten und landen können, wenn dies «zur Wahrung bedeutender öffentlicher Interessen» nötig ist. Heute sieht die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) solche Ausnahmen nur aus Sicherheitsgründen vor, insbesondere wenn gewalttätige Ausschreitungen verhindert werden können.

Bei den Fluglärm-Gegnern stösst die geplante Verordnungsänderung auf Widerstand. «Dieser Artikel ist der Türöffner für eine schleichende Aufweichung des Nachtflugverbots», sagt Marlies Bänziger, Nationalrätin der Grünen und Präsidentin des Schutzverbandes gegen Flugemissionen. Sie befürchtet, dass die Ausnahmeregelung in Zukunft bei internationalen Sportanlässen wie der Champions League, bei Grosskonzerten oder dem World Economic Forum (WEF) zur Anwendung käme. Diese Befürchtung teilt Priska Seiler Graf, SP-Kantonsrätin und Präsidentin des Dachverbandes Fluglärmschutz: «Die Formulierung des Begriffs ist sehr gummig.» Es werde sich dann die Frage stellen, ob jedes internationale Fussballspiel von bedeutendem öffentlichen Interesse sei.

Fussballmannschaft und U2 können nicht profitieren

Wann genau ein «bedeutendes öffentliches Interesse» gegeben ist, kann das Bazl nicht abschliessend sagen – obwohl das Bundesamt in Zukunft genau darüber entscheiden soll. «Es kann aber nicht die Rede davon sein, dass wir in Zukunft alle möglichen Nachtflüge zulassen werden», sagt Bazl-Sprecher Daniel Göring. Bei einzelnen verspäteten Linienflügen sei bestimmt kein öffentliches Interesse gegeben. Ebenfalls schliesst Göring aus, dass nach einem Champions-League-Spiel die gegnerische Mannschaft oder nach einem Konzert beispielsweise von U2 die Band noch nachts abheben dürfe. Bei Staatsflügen, beispielsweise anlässlich des WEF, darf das Bazl bereits heute Ausnahmen verfügen. Ob das WEF aber generell als Ereignis von bedeutendem öffentlichen Interesse gelten wird – und so auch weitere WEF-Gäste in den Genuss eines Nachtflugs kommen könnten –, ist unklar.

Das Bazl begründet die vorgeschlagenen Änderungen mit zwei ausserordentlichen Ereignissen. Zum Einen gab es nach Aufhebung der Luftraumsperre wegen der Vulkanasche im April keine rechtliche Grundlage, um Flugzeuge auch nachts landen lassen zu können. So hätte der Flugverkehr schneller normalisiert werden können. Bei diesem Ereignis wäre es laut Göring im öffentlichen Interesse gewesen, auch in der Nacht die Schweizer Flughäfen anfliegen zu können. Zum Zweiten kam es wegen der Euro 2008 zu rechtlichen Problemen. Der Bund hatte zwar im Hinblick auf das Grossereignis die Verordnung angepasst, um aus Sicherheitsgründen gewaltbereite Fans noch im Anschluss an die Spiele ausfliegen zu können. Doch vergessen gingen die Fussballmannschaften und nicht gewaltbereite Fans, für die der Bundesrat kurzfristig eine Sonderverordnung erlassen musste.

An der Euro hatte niemand etwas gegen Nachtflüge

Für Bänziger ist die Argumentation des Bazl nicht haltbar. Die beiden Ereignisse seien ja gerade absolute Ausnahmefälle gewesen, die sich in den nächsten Jahren kaum wiederholen würden. «Aber bei der Europameisterschaft hat man gemerkt, dass eine Ausnahmeregelung noch praktisch wäre», sagt sie. Seiler Graf lässt die Euro als Begründung für die Lockerung des Nachtflugverbots ebenfalls nicht gelten. «Weil es ein Jahrhundertanlass war, hatte damals niemand etwas gegen die Nachtflüge einzuwenden.» Aber die Nachtruhe sei für die Bevölkerung um den Flughafen eine so grosse Errungenschaft, dass man sie nicht antasten dürfe, sagt Seiler Graf. «Das ist ein heiliges Gut.»

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  • Tobias am 23.12.2010 12:48 Report Diesen Beitrag melden

    Diesen Gobalen-Unsinn müssen wird nicht mitmachen

    Die Schweiz ist und bleibt ein Sonderfall, der nicht angetastet werden darf - eine auferlegte Diktatur für eine Lockerung kommt nicht in Frage - Nachtruhe muss eingehalten werden - Pasta.

  • Hans Müller am 11.10.2010 10:00 Report Diesen Beitrag melden

    Günstige Angebote haben immer nen Haken

    Günstiges Bauland kaufen und dann jammern. Wer in der nähe eines Flugplatzes wohnt, der kennt die Konsequenzen. Das gleiche kennen Schützenvereine. Beim Schiesstand bauen und dann mit alles Kraft wegen 2h pro Woche einen Verein mit seiner jahrelangen Tradition bekämpfen. Null Verständnis

  • Dominik am 11.10.2010 09:48 Report Diesen Beitrag melden

    kann auch nicht schlafen

    wenn nachts die kirchenglocken um die wette bimmeln. tagsüber werde ich wahnsinnig wenn 7x am tag 7min lang durchgebimmelt wird. was ist damit? wer "braucht" diese art von lärmbelästigung? welchen nutzen hat wer davon? ich versteh die leute denen neuerdings die flugzeuge über die dächer donnern. was soll man machen? mir gefällts halt