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Mikrofon-Affäre
19. Dezember 2008 17:07; Akt: 19.12.2008 17:07 Print
«Toni Brunner hängt mit drin»
von Adrian Müller - SVP-Präsident Toni Brunner gerät bei der Affäre um unbewilligte Tonaufnahmen von SF während der Bundesratswahl ebenfalls unter Beschuss: Er hätte die Gesprächspartner über die Aufnahmen informieren müssen, sagen Medienrechtler. Sie finden den Vorfall «ungeheuerlich».
Der Fall um unbewilligte Tonaufnahmen durch Toni Brunner und das Schweizer Fernsehen könnte strafrechtliche Konsequenzen haben: Mittlerweile beschäftigt sich auch das Parlament mit den Gesprächsaufzeichnungen aus dem Ratssaal, welche das SF in der Sendung «Reporter» ohne Einwilligung des Nationalrats ausstrahlte. SP-Nationalrätin Ursula Wyss, deren Gespräch aufgezeichnet wurde, erwägt, Strafanzeige einzureichen.
Parlamentsverwaltungsverordnung
Art. 15 Andere Aufzeichnungen
Personen, welche in den Räten selber Aufzeichnungen machen wollen, bedürfen
einer Bewilligung des Büros des jeweiligen Rates.
Strafgesetz Artikel 179 bis
Art. 179bis 1
Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche
Wer ein fremdes nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung aller daran Beteiligten, mit einem Abhörgerät abhört oder auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Tatsache, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie auf Grund einer nach Absatz 1 strafbaren Handlung zu seiner Kenntnis gelangte, auswertet oder einem Dritten bekannt gibt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt oder einem Dritten zugänglich macht,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 179 ter
Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen
Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt,
wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet, einem Dritten zugänglich macht oder einem Dritten vom Inhalt der Aufnahme Kenntnis gibt,
wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft
Chancen für Verurteilung stehen gut
Das SF wie aber auch Toni Brunner stehen unter Beschuss: Die verdeckten Tonaufnahmen verstossen nämlich nicht nur gegen den Artikel 15 der «Bundeshausordnung», sondern wahrscheinlich auch gegen die Artikel 179 bis und ter des Strafgesetzbuches. Diese besagen, dass ein privates Gespräch ohne Einwilligung der beteiligten Personen nicht aufgenommen werden darf. Es spiele keine Rolle, ob dieses in einer Beiz, im Ratssaal oder in der Wandelhalle geschehe, erklärt der Medienrechtler Franz A. Zölch. Es muss sich nur um ein persönliches Gespräch handeln. «Toni Brunner muss die Gesprächspartner über die Aufnahme informieren». Laut Aussagen von Ursula Wyss hat Brunner dies unterlassen. «Die Chancen für eine Verurteilung im Falle einer Anzeige stehen gut», sagt der Basler Anwalt und Dozent für Medienrecht, Georg Gremmelspacher. Möglicherweise die Rettung für Brunner ist seine Immunität, die ihn als Nationalrat vor einem Strafprozess schützt. Das Parlament müsste diese aufheben.
Brunner hatte sich gegenüber 20 Minuten Online gerechtfertigt, das SF habe ihn nicht auf die rechtliche Situation hingewiesen. Diesen Einwand ist für Gremmelspacher unhaltbar. Brunner gehöre schliesslich dem Parlament an, welches Gesetze erlässt: «Er kann nicht sagen, er hätte nie ins Strafgesetz geschaut. Brunner hängt mit drin», ist für Gremmelspacher klar. Er findet die ganze Angelegenheit «ungeheuerlich».
Völlig neuer Fall
Eine völlig neue Angelegenheit ist die unwilligte Tonaufzeichnung im Bundeshaus für Peter Studer, ehemaliger SF-Chefredaktor, Ex-Präsident des Presserates und Experte für Medienrecht. «Von so einem Fall habe ich noch nie gehört», erklärt er auf Anfrage. Er will sich nicht dezidiert über den Fall äussern, stellt aber klar: «Auch Fernsehjournalisten haben sich an die Hausordnung zu halten». Er hofft, dass der SF-Reporter Brunner über die Gesetzeslage instruiert hat. Genau dies bestreitet aber Brunner.
Entschuldigung gefordert
Wie es genau zu den Aufnahmen gekommen ist, ist nach wie vor unklar. Nationalratspräsidentin Chiara Simoneschi-Cortesi verlangt deshalb vom Schweizer Fernsehen eine Erklärung über die genauen Umstände der Mithöraktion. Für Medienrechtler Georg Gremmelspacher ist schon jetzt klar: «Das Schweizer Fernsehen wie auch Toni Brunner müssen sich bei den betroffenen Personen entschuldigen.»



























