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Zweitwohnungs-Initiative
12. Juni 2012 16:51; Akt: 12.06.2012 17:31 Print
Hotels zu Ferienwohnungen umbauen
Die Touristiker fordern: Bei Umnutzungen dürfe die Hotellerie gegenüber Erstwohnungen nicht benachteiligt werden. Unrentable Hotels sollen weiterhin zu Ferienwohnungen umgenutzt werden.
Unrentable Hotels sollen nach dem Ja zur Zweitwohnungs-Initiative auch in Gemeinden mit mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen weiterhin zu Ferienwohnungen umgebaut werden können. Das fordern der Tourismus-Verband und der Branchenverband hotelleriesuisse.
BildstreckenBei Umnutzungen dürfe die Hotellerie gegenüber Erstwohnungen nicht benachteiligt werden, machten der Schweizerische Tourismus- Verband (STV) und hotelleriesuisse am Dienstag geltend. Sie kritisierten, dass im Verordnungsentwurf lediglich von der Umnutzung von vor dem 11. März erbauten «Wohnungen» als Zweitwohnungen die Rede ist.
Mit der von ihnen geforderten Ergänzung zu Gunsten der Hotellerie wollen die Verbände auch die Umnutzung bestehender, unrentabler Hotels ermöglichen. Ziel der Initiative des Umweltschützers Franz Weber seien weder Hotelimmobilien, die zunehmend an Wert verlören, noch Bauruinen an attraktiven Lagen, schrieben sie.
Bedeutend für Hotellerie
Rentiere ein Hotel nicht mehr, sei die Möglichkeit, es zu Ferienwohnungen umzubauen, von grösster Bedeutung, sagte Christoph Juen, CEO von hotelleriesuisse, laut Redetext in Bern vor Medienvertretern. Die Neunutzung solcher Hotels mache einen nachhaltigen Strukturwandel möglich.
Die Gefahr, dass mit dieser Ergänzung der Verordnung warme Betten auskühlen, besteht laut Juen nicht. Gut geführte und rentable Hotels würden nicht zu Ferienwohnungen umgebaut, sagte er.
Nach Auffassung von hotelleriesuisse sollen mit bestimmten Auflagen auch nach der Annahme der Initiative erbaute Hotels in Zweitwohnungen umgebaut werden können. Nur unter dieser Voraussetzung seien Investoren bereit, die beträchtlichen Risiken einzugehen und in ein Hotel zu investieren, sagte Juen.
In der Vergangenheit hätten viele Hotelprojekte nur über den Verkauf von Zweitwohnungen realisiert werden können. «Ein Wegfall dieser Querfinanzierung wäre mit einer Wertvernichtung in der Hotellerie verbunden.»
Kritik an Beschränkung auf Ortsansässige
Der STV kritisiert zudem, dass in Gemeinden mit über 20 Prozent Anteil an Zweitwohnungen nur noch Ferienwohnungen bauen darf, wer im betreffenden Haus wohnen wird. Auch nicht Ortsansässige seien in der Lage, Ferienwohnungen qualifiziert touristisch zu bewirtschaften, kritisierte STV-Präsident Dominique de Buman
Dominique
de Buman
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Laut de Buman muss darum geprüft werden, ob die Beschränkung auf Ortsansässige nicht eine unzulässige Diskriminierung darstellt. Der Tourismus-Verband führt derzeit eine Liste von ungefähr
Zum Verordnungsentwurf findet am kommenden Montag (18. Juni) eine konferenzielle Anhörung statt. Eingeladen sind die Kantone, die im Parlament vertretenen Parteien sowie landesweit tätige Verbände und weitere Organisationen. Der Bundesrat möchte nach den Sommerferien eine Übergangsregelung in Kraft setzen.
(sda)
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