Bund plant Umsetzung

06. März 2012 09:54; Akt: 06.03.2012 15:18 Print

Kindsmissbrauch soll nicht verjährenKindsmissbrauch soll nicht verjähren

2008 hat das Schweizer Stimmvolk die Unverjährbarkeits-Initiative angenommen. Doch wie soll sie umgesetzt werden?

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Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Mit diesem Grundsatz will der Nationalrat die Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen. Anträge für höhere Alterslimiten hatten in der Debatte am Dienstag keine Chance.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.

Pubertät in Zahlen fassen

Die Verfassungsbestimmung «vor der Pubertät» muss im Gesetz mit einer Zahl ausgedrückt werden. Der Bundesrat und die Mehrheit der Rechtskommission wollten eine Altersgrenze bei 12 Jahren und setzten sich mit 102 zu 82 Stimmen durch. Namentlich SVP, die GLP und ein Teil der CVP hätten eine höhere Limite gewünscht.

Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemäss Fachliteratur beginne die Pubertät bei Mädchen im Alter von 9 Jahren und bei Knaben ab etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum zunächst 10 Jahre festschreiben wollen, habe die Limite dann aber nach der Vernehmlassung bei 12 Jahren festgesetzt.

Die Befürworter der höheren Altersgrenzen argumentierten, dass möglichst alle Kinder und Jugendlichen mehr Zeit erhalten sollten, um später im Leben an ihnen begangenen sexuelle Straftaten anzuzeigen. Dies sei mit der höheren Alterslimite gewährleistet.

Liste von Straftaten erweitert

Präzisiert werden muss im Strafrecht zudem, welche Straftaten unverjährbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Täter lediglich für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden können sollen.

Doch der Rat folgte mit 144 zu 43 Stimmen der Mehrheit seiner Rechtskommission: Gegen den Willen des Bundesrates setzte er auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte.

Christa MarkwalderChrista
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(FDP/BE) hielt vergeblich dagegen, dass die Liste auf schwere Verbrechen beschränkt werden sollte. «Wir befinden uns im Bereich des Völkermordes, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen», mahnte sie.

Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjährbaren Delikte.

Menschenhandel nicht im Deliktskatalog

Die SVP hätte auch Menschenhandel in den Katalog aufnehmen wollen. Ihren Minderheitsantrag lehnte der Rat aber mit 128 zu 57 Stimmen ab. Natalie RickliNatalie
Rickli

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(SVP/ZH) sagte dazu, dass solche Täter den sexuellen Missbrauch von Kindern erst möglich machten.

Weiter hätte die SVP gewünscht, dass nicht nur Delikte von Volljährigen, sondern auch Taten von ab 16-jährigen Minderjährigen unverjährbar sein können. Für die Opfer spiele es keine Rolle, ob ein Täter 16, 18 oder 50 Jahre alt gewesen sei, sagte Rickli dazu. Diesen Antrag lehnte der Rat mit 126 gegen 58 Stimmen ab.

In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat als Erstrat die neuen Bestimmungen mit 176 Stimmen und ohne Gegenstimme, aber mit 9 Enthaltungen gut. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

(sda)

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  • Olaf Thierschmann am 07.03.2012 06:31 Report Diesen Beitrag melden

    schwierige Umsetzung

    Das solche Taten nicht verjähren sollen finde ich gut, nur die Umsetzung dürfte schwierig werden. Wie will man zum Beispiel nach 20 Jahren noch eindeutig eine Vergewaltigung oder Missbrauch beweisen. Verwertbare Spuren dürfte es keine mehr geben und nur auf eine Behauptung hin jemanden einsperren, ich weiß nicht, das wäre dann eine gute Methode jemanden mit Hilfe der Justiz aus dem Weg zu räumen. Also sollte man sich lieber keine Feinde mehr machen ! Ansonsten steht sicherlich Aussage gegen Aussage , das bedeutet dann Freispruch zu Gunsten des Angeklagten.

  • Dominik am 06.03.2012 21:50 Report Diesen Beitrag melden

    Wieso Verjährung

    Wieso sollte so eine Tat überhaupt verjährt werden? Die Schweiz ist in manchen Dingen wirklich fortschrittlich, aber das Durchsetzen von Gesetzen oder anderen Unfug (wie das öffentliche Veranstaltungen an Chr.Feiertagen verboten sind) gehört nicht dazu.

  • Maria am 06.03.2012 20:28 Report Diesen Beitrag melden

    Alterlimit hochsetzen!

    Was soll das, dass es ein Alterslimit gibt von evtl. 12 Jahren. Den meisten Kindern, denen sowas angetan wird, werden von den Tätern bedroht in dem sie den Opfern erzählen, sie werden deren Angehörigen etwas antun und die trauen sich dann Jahre lang nicht was zu sagen. Ich weiss wovon ich rede.