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Glückspiel
01. Juni 2010 23:39; Akt: 02.06.2010 10:16 Print
Bundesgericht verbietet Pokerturniere
Gewinnt man im Pokern mit Können oder mit Glück? Das Bundesgericht sagt, es sei nicht erwiesen, dass es vor allem aufs Können ankommt. Damit ist Pokern ein Glücksspiel, das Casinos vorbehalten ist.
In den letzten Jahren sind Pokerturniere in Restaurants, Poker-Lounges und anderen Lokalen immer beliebter geworden. Damit ist jetzt Schluss: Laut dem Bundesgericht darf ausserhalb von Casinos nicht mehr gewerblich gepokert werden.
Pokern: Nur noch im Casino erlaubt.
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Den Bundesgerichtsentscheid zu den Pokerturnieren finden Sie hier im PDF-Format.
Der Bundesgerichtsentscheid, den 20 Minuten Online am Dienstagabend öffentlich machte, ist für die Pokerfans ein Schock. «Es ist eine Tragödie für all die neu eröffneten Poker-Lounges, die in den letzten Monaten tausende von Franken in den Ausbau ihrer Räume gesteckt haben», schreibt ein User auf www.pokerfacez.net.
Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass nicht erwiesen sei, dass das Geschicklichkeitselement bei der Poker-Variante Texas Hold’em den Zufallsfaktor überwiege. Zwar würden Kenntnisse der Spieler den Spielausgang beeinflussen, doch laut Gericht überwiegt beim Pokern das Glück die Geschicklichkeit.
Mit seinem Entscheid widerspricht das Bundesgericht der Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) und dem Bundesverwaltungsgericht. Die beiden Instanzen hatten die Ansicht vertreten, dass beim Poker «Texas Hold'em» die Geschicklichkeit für den Erfolg überwiege.
Bluffen, Taktik und Mathematik
Öffentliche gewerbliche Turniere würden damit nicht von der Spielbankengesetzgebung erfasst und dürften mit Einwilligung des jeweiligen Kantons auch ausserhalb einer lizenzierten Spielbank von privaten Anbietern durchgeführt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Schweizer Casino-Verbandes nun gutgeheissen.
Das Bundesverwaltungsgericht war bei seinem Urteil im vergangenen Sommer zum Schluss gekommen, dass es im Verlauf eines mehrstündigen Turniers mehr als blosses Glück brauche, um auf einen Gewinnplatz zu kommen. Gefragt seien vor allem mathematische Kenntnisse, Taktik, Psychologie und nicht zuletzt Bluffen und Schauspielerei.
Kartenglück und Setzverhalten
Laut Bundesgericht kann ein Turnierteilnehmer mit diesen Fähigkeiten den Ausgang des Spiels zwar in einem gewissen Mass zu seinen Gunsten beeinflussen. Indessen würden keine definitiven wissenschaftlichen Daten dazu bestehen, ob diese Geschicklichkeitselemente den Zufall tatsächlich überwiegen würden.
Auch die von der ESBK durchgeführten Test-Spielreihen könnten nicht belegen, dass dem Geschick entscheidende Bedeutung zukomme. Vielmehr wird das Pokern nach Meinung des Bundesgerichts im Wesentlichen durch kaum kontrollierbare Faktoren bestimmt, wie das Kartenglück oder das Setzverhalten der Gegenspieler.
Geldwäscherei vorbeugen
Zu diesem Schluss seien auch die deutschen und österreichischen Gerichte gekommen. Zu beachten sei weiter, dass eine Öffnung von Pokerturnieren für private Anbieter ausserhalb von Casinos mit den Zielen der Spielbankengesetzgebung kaum vereinbar wäre.
Der Gesetzgeber habe beabsichtigt, das Glücksspiel insgesamt zu erfassen und auf die Casinos zu konzentrieren. Damit sollte ein sicherer überwachter Spielbetrieb gewährleistet, sowie der organisierten Kriminalität, der Geldwäscherei und den sozial schädlichen Auswirkungen des Spielbetriebs vorgebeugt werden.
Turniere unter Freunden erlaubt
Eine unkontrollierte Zulassung privater Turnieranbieter vereitle einen transparenten regulierten Pokermarkt, ohne dass dafür sachliche Gründe bestehen würden. Zudem würde die angestrebte einheitliche Regelung auf Ebene des Bundes im schlimmsten Fall durch 26 verschiedene kantonale Regelungen ersetzt werden.
Private Turnierveranstalter, die den Spielbetrieb nun einstellen müssen, werden vom Gericht darauf hingewiesen, dass sie ihre bisherigen Investitionen auf eigenes Risiko getätigt haben.
Immerhin: Private Turniere im Freundes- und Familienkreis bleiben erlaubt.
(hal/sda)
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Steuern umgehen
Die Casios liefern keine Steuern für Pokerturniere ab. Die Steuer umgehen Sie indem keine Gebühr verlangt wird. Mit dieser Erklärung erwarten sie dafür ein Trinkgeld von 4%. So ist es auch in der aktuellen Ausgabe des Pokerblattes geschrieben. Und keiner Interessiert sich dafür. Im Gegensatz dazu, bezahlen die privaten Anbieter die Mehrwertsteuer auf den Rakes. 5,2% bei vereinfachter Abrechnungsmethode.
Umgehen? Wie soll das funktionieren?
Was heisst denn hier Steuern umgehen? Die Casinos verlangen keine Gebühr, weil es sich für sie aufgrund der hohen Spielbankenabgabe nicht lohnt. Die Mehrwertsteuer ist ein Witz dagegen. Und das Trinkgeld ist erstens freiwillig und zweitens kommt es zu 100% den Angestellten zu gute. Das Casino hat also nichts davon.
...war so geplant
... vom ESBK Präsident Dr. jur. Benno Schneider. Kundschaft generieren lassen - dann Kundschaft in Casinos umleiten. Tipp's kamen von Casino Austria als Berater.
Neid der Casinos berechtigt
Dass die Casinos es den Privaten nicht gönnen, wenn sie mit Poker Geld verdienen, da sie im Gegensatz zu den Casinos keine Abgaben bezahlen müssen, ist doch klar. Würde mir auch so gehen. Mal angenommen ich würde eine Bar aufmachen und würde neben Softgetränken, auch Bier und Wein anbieten und müsste für all meine Getränke Abgaben bezahlen. Mein Konkurrent nebenan, der nur Softgetränke verkauft, müsste hingegen keine Abgaben bezahlen. Da würde ich auch auf die Barrikaden gehen.
wie bitte?
einfach die grösste schweinerei...aber es wundert mich garnicht....was ist schon noch legal in der schweiz??? bald bezahlen wir noch fürs Atmen... einfach mal um die richtigen probleme kümmern und steuern nicht verprassen wäre ein guter anfang...