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Teenager-Strich
04. Juli 2012 12:53; Akt: 04.07.2012 13:53 Print
Sex mit Dirnen unter 18 soll strafbar werden
Bald soll es vorbei sein mit dem Sonderfall Schweiz: Wer Sex mit unter 18-jährigen Prostituierten hat, macht sich künftig auch in der Schweiz strafbar. Das fordert der Bundesrat.

Minderjährige sollen sich in der Schweiz Freiern nicht mehr anbieten dürfen - bestraft werden sollen aber nur diese, fordert der Bundesrat. (Bild: Keystone/Steffen Schmidt)
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Sex ohne Bezahlung: Prostituierte sollen Freier einklagen dürfen
Freier von minderjährigen Prostituierten sollen bestraft werden. Mit dieser und weiteren Anpassungen des Strafgesetzbuches erfüllt die Schweiz die Bedingungen der Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch.
Die Schweiz ist eines der wenigen Länder Europas, in welchem käuflicher Sex mit 16- und 17-Jährigen nicht strafbar ist. Dies soll sich ändern: Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zum Beitritt zur Konvention und zur dafür notwendigen Revision des Strafgesetzbuches verabschiedet, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) mitteilte. Diese weicht inhaltlich nicht vom unumstrittenen Vernehmlassungsentwurf ab.
Die Europaratskonvention will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, namentlich den sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderpornografie und die erzwungene Teilnahme von Kindern an pornografischen Vorführungen zu bestrafen.
Die Schweiz hat die Konvention am 16. Juni 2010 unterzeichnet. Da sie die meisten Anforderungen erfüllt, müssen nur einzelne Strafgesetz-Artikel verschärft werden. So macht sich heute ein Freier nur strafbar, wenn die oder der Prostituierte unter 16 Jahre alt ist und er selbst mehr als drei Jahre älter ist.
Minderjährige Prostituierte bleiben straffrei
Künftig müssen Freier mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen, wenn sie die sexuellen Dienste von Minderjährigen in Anspruch nehmen. Die minderjährigen Prostituierten selber bleiben straffrei.
Strafbar wird auch die Förderung der Prostitution Minderjähriger: Zuhälter, Bordellbetreiber oder Escort-Services, die mit Gewinnabsichten die Prostitution erleichtern oder begünstigen, werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft. Als Täter kommen aber auch Familienmitglieder oder Freunde in Frage.
Kinderpornografie: Kein Ausweichen mehr möglich
Künftig sollen Kinder und Jugendliche bis 18-jährig zudem vor der Mitwirkung bei sexuellen Darstellungen geschützt werden. Dabei lässt der angepasste Gesetzesartikel kaum Spielraum:
Wer Gegenstände oder Vorführungen, die tatsächliche sexuelle Handlungen oder Gewalttätigkeiten mit Minderjährigen zum Inhalt haben, «herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt, zugänglich macht, erwirbt, sich beschafft oder besitzt», kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
Auch ein Konsument solcher Gegenstände oder Vorführungen muss künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Unter Strafe wird schliesslich auch gestellt, wer Minderjährige anwirbt oder veranlasst, an einer pornografischen Vorführung mitzuwirken.
Internet-Bekanntschaften
Der Bundesrat verzichtet darauf, einen neuen Straftatbestand wegen «Grooming» zu schaffen. Es geht dabei um das Anbahnen von Kontakten mit Unmündigen im Internet. Die Konvention verpflichtet die Mitgliedstaaten, dieses Tun unter Strafe zu stellen, wenn der Kontaktaufnahme konkrete Handlungen für ein Treffen folgen.
Das ist in der Schweiz aber gemäss Bundesgericht bereits strafbar. Auch in Sachen Prävention, Opferschutz und Interventionsprogramme erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Diese fallen zum grossen Teil in den Zuständigkeitsbereich der Kantone. Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Beitritt zur Konvention keine oder nur geringe Änderungen der kantonalen Rechtsgrundlagen erfordert.
(sda)
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Alle 217 Kommentare

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Ich bin froh...!?!
Stellt euch nur mal das Mittelalter vor...!! Da waren alle Männer pädophil, da die Frauen..tschuldigung!... Kinder mit 15/16 Jahren bereits Kinder hatten, da sie ja Mitte 40 starben!! Vielleicht siehts mit unserer heutigen Gesellschaft moralisch so schlecht aus, da wir alle zusammen aus der Mischung von Pädos und Kindern abstammen!! Schliesslich bekommen die Kinder heute ja auch erst mit 18 ihre Periode und sind somit körperlich fähig ein Kind zu bekommen... jaaa, die Natur ist eben clever!!
Kann es doch glauben
@Ungläubiger Ich komme aus Deutschland und bei uns ist Prostitution sowieso unter 18 verboten. Deswegen könnte mir dieses Gesetz auch so egal sein. Es verbietet aber auch Sex zwischen 17 und 18 Jährigen als Straftat. Also nicht nur die Prostitution. Teenagerpaare aus der Schule werden bald kriminalisiert. In Ammiland gibt es auch sowas, da werden Paare mit Nulltoleranzgesetzen auseinander gedrängt, weil es keinen juristischen Spielraum gibt. Sucht den Link zur Konvention ( leider nur auf english ) selber. Hatte ihn gepostet und er wurde entfernt.
Bordell - ich stehe auf teenies
Die meisten Frauen die sich als Minderjährig ausgeben, sind schon über 20! Die machen das um mehr verlangen zu können. Ich gehe regelmässig ins Bordell und bevorzuge auch sog. Teenie Girls. Keine von denen war Minderjährig. Wer bewusst eine Minderjährige möchte, der wird sich diese jetzt halt einfach von der Strasse holen anst. wie bis anhin im Irrglauben im Bordell.