Motion abgelehnt

10. November 2011 16:23; Akt: 10.11.2011 17:37 Print

Verwahrte dürfen weiterhin auf HafturlaubVerwahrte dürfen weiterhin auf Hafturlaub

Auch wer verwahrt ist, hat ein Recht auf Ausgang. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz bekräftigt. Die Flucht eines Mörders und Vergewaltigers während eines Hafturlaubs ändert daran nichts.

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Der Vergewaltiger und Mörder stellte sich am Freitagmorgen (1. Juli 2011) der Polizei. Er betrat in Les Rasses VD das Restaurant «Les Planets» und sagte den Angestellten, dass sie die Polizei alarmieren sollen. Danach setzte er sich an die Bar und bat den Wirt um ein Bier. Der Beizer gab ihm einen Apfel, ein Stück Brot und eine Flasche Wasser. Der war am Montag zuvor auf einem begleiteten Ausflug in die Natur. Dabei war er weder gefesselt, noch waren die Begleiter bewaffnet. Er bedrohte eine Aufseherin mit einem spitzen Gegenstand und entwischte. Flucht endete im Waadtländer Jura: B. war in der . hatten nach der Flucht drei Tage lang das Gebiet um Provence durchkämmt. Mehrmals rückte die Polizei während der Fahndung mit einem aus. Sie fahndete mit nach dem Flüchtigen. Eine heisse Spur blieb der Polizei allerdings trotz Grossaufgebot verwehrt. Die Suche wurde deshalb am Mittwoch In der Folge gab es drei Mal einen falschen Alarm: Der vermeintlich flüchtige Täter wurde im Wallis, in Genf und bei Lausanne gesehen. Wie der richtige Mann in Rasses VD erwischt wurde, teilte die Polizei zunächst nicht mit. : Kurz vor der Verhaftung am Freitagmorgen jagte die Waadtländer Polizei den Flüchtigen vermeintlich noch in der Nähe von Lausanne. Um fünf Uhr morgens hatte eine Anwohnerin die Polizei alarmiert, weil sie einen Mann gesehen hatte, der Jean-Louis B. ähnelte. Die Polizei rückte mit 60 Beamten und 25 Streifenwagen aus. Eine Patrouille entdeckte den vermeintlich flüchtigen Mann kurz vor 6.30 Uhr. Doch die Person flüchtete durch ein Maisfeld in Richtung der ETH Lausanne. Die Polizei konnte zu diesem Zeitpunkt weder «dementieren, noch bestätigten», dass es sich beim Mann um den flüchtigen Jean-Louis B. handelte. Stunden später wurder der echte Jean-Louis B. in Rasses VD gefasst. Bei der Jagd nach B. ist es bereits am Mittwoch zu Im Wallis und in Genf (im Bild) nahm die Polizei zwei Männer fest, die dem 64-jährigen Straftäter glichen. Der Kanton Neuenburg hat zu den Umständen der Flucht eine Untersuchung eröffnet. Die Verantwortung für den Gefangenen liegt beim Kanton Bern. Die Berner Behörden hatten den begleiteten Freigang gutgeheissen, es ist aber unklar, ob sie auch über die Details des Ausgangs informiert waren. Sie wollen eine interne Ermittlung einleiten.

Auslöser für die Motion: Der Fall des verwahrten Mörders Jean-Louis B. Seine Flucht während eines Spaziergangs hielt die Schweiz im Sommer 2011 in Atem.

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Der Bundesrat will das Verbot von Hafturlauben nicht auf alle Verwahrten ausdehnen. Er lehnt deshalb eine Motion von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) ab. Sie hatte verlangt, dass Hafturlaube nicht nur bei lebenslang Verwahrten ausgeschlossen werden, sondern auch bei allen übrigen Verwahrten.

Heute sind Vollzugsöffnungen nur bei lebenslänglich Verwahrten verboten. Dies sei gerechtfertigt wegen der ausserordentlichen Schwere ihrer Gemeingefährlichkeit, schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.

Hoffnung auf Besserung nie aufgeben

Bei «normal» Verwahrten gehe man aber grundsätzlich davon aus, dass sie irgendwann wieder entlassen werden könnten. Es sei deshalb unerlässlich, regelmässig die Voraussetzungen zu überprüfen und eine umfassende Prognose zu erstellen.

Vorhersagen zu erstellen sei jedoch eine schwierige und fehleranfällige Aufgabe. Dies insbesondere auch deshalb, weil menschliches Sozialverhalten nur bedingt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden könne, schreibt der Bundesrat.

Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich die Behörden und Fachleute auch auf Erfahrungen mit - unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführten - Vollzugsöffnungen stützen könnten. Vollzugsöffnungen würden nicht leichtfertig gewährt.

Flucht während begleitetem Spaziergang

Motionärin Rickli begründete ihren Vorstoss mit dem Fall des 65-jährigen Sexualstraftäters Jean-Louis B., der letzten Juni anlässlich eines Spaziergangs mit zwei Gefängnisangestellten floh und sich erst nach etwas mehr als vier Tagen Flucht wieder der Polizei stellte.

Dieser Fall zeige, dass es letztlich unverantwortbar sei, verwahrten Straftätern überhaupt Hafturlaube beziehungsweise Ausgangsmöglichkeiten zu gewähren. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sei höher zu gewichten, findet Rickli.

Eine Administrativuntersuchung des Falls durch den ehemaligen Bundesrichter Claude Rouiller war vor kurzem zum Schluss gekommen, dass eine Reihe von Nachlässigkeiten und Missverständnissen die Flucht des seit mehr als 40 Jahren inhaftierten Straftäters begünstigt hatte.

(sda)

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  • Michael Rüegg am 11.11.2011 20:53 Report Diesen Beitrag melden

    Menschenwürde

    An den bisherigen Kommentaren sieht man wieder, wie rechtsstaatlich ungebildet die Leute sind! Ihr versteht offenkundig nie, dass die Menschenwürde, also der innerste Kern der Freiheit, unantastbar ist! Also darf bei aller Gefahr auch dem Verwahrten nicht jede Perspektive genommen werden. Er muss geradezu an die Gesellschaft herangeführt werden, um sich als Gleicher unter Gleichen zu fühlen. Dieser elementare Wert kann eben gerade nicht entzogen werden, auch nicht, wenn Gefahren lauern. Dann muss der Gefahr eben anders begegnet werden.

  • Peschä am 11.11.2011 18:08 Report Diesen Beitrag melden

    Ziemlicher Widerspruch

    Es ist schon ein ziemlicher Widerspruch, wenn man einen Täter einerseits auf unbefristete Zeit verwahren will und ihm andererseits Urlaube gewährt. Wie kommt es zu so einer Situation? Ist der Täter nun gefährlich oder nicht? Frau Rickli hat sich nicht das beste Beispiel für die Unverantwortbarkeit solcher Urlaube und Ausgänge ausgesucht, schliesslich hat sich dieser Verwahrte nach wenigen Tagen wieder gestellt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie man erreichen kann, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Tätern effektiv geschützt wird und zugleich unnötige Verwahrungen vermieden werden.

  • Tommy am 11.11.2011 14:23 Report Diesen Beitrag melden

    Schuldfrage

    Unsere Gesellschaft macht leider ganz grundsätzlich etwas falsch, indem sie Verbrecher nicht mehr als Täter sondern als Opfer betrachtet. Wieso nur? Es wird immer nach Rechtfertigungen für alles gesucht: Was hat das Opfer falsch gemacht? oder der Vater des Täters damals vor 10 Jahren? oder die Kinder die den Täter vor 20 Jahren gemobbt haben? - Verwahrte Gewaltverbrecher sind gefährlich und böse Punkt! Und es ist wichtiger die Bevölkerung zu schützen und Geld im Vollzug einzusparen, als denen ein angenehmes Leben zu ermöglichen!