Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Motion abgelehnt
10. November 2011 16:23; Akt: 10.11.2011 17:37 Print
Verwahrte dürfen weiterhin auf Hafturlaub
Auch wer verwahrt ist, hat ein Recht auf Ausgang. Der Bundesrat hat diesen Grundsatz bekräftigt. Die Flucht eines Mörders und Vergewaltigers während eines Hafturlaubs ändert daran nichts.
Auslöser für die Motion: Der Fall des verwahrten Mörders Jean-Louis B. Seine Flucht während eines Spaziergangs hielt die Schweiz im Sommer 2011 in Atem.
Der Bundesrat will das Verbot von Hafturlauben nicht auf alle Verwahrten ausdehnen. Er lehnt deshalb eine Motion von Nationalrätin Natalie Rickli (SVP/ZH) ab. Sie hatte verlangt, dass Hafturlaube nicht nur bei lebenslang Verwahrten ausgeschlossen werden, sondern auch bei allen übrigen Verwahrten.
Infografik Strafvollzug in der SchweizHeute sind Vollzugsöffnungen nur bei lebenslänglich Verwahrten verboten. Dies sei gerechtfertigt wegen der ausserordentlichen Schwere ihrer Gemeingefährlichkeit, schreibt der Bundesrat in der am Donnerstag veröffentlichten Motionsantwort.
Hoffnung auf Besserung nie aufgeben
Bei «normal» Verwahrten gehe man aber grundsätzlich davon aus, dass sie irgendwann wieder entlassen werden könnten. Es sei deshalb unerlässlich, regelmässig die Voraussetzungen zu überprüfen und eine umfassende Prognose zu erstellen.
Vorhersagen zu erstellen sei jedoch eine schwierige und fehleranfällige Aufgabe. Dies insbesondere auch deshalb, weil menschliches Sozialverhalten nur bedingt mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorausgesagt werden könne, schreibt der Bundesrat.
Deshalb sei es umso wichtiger, dass sich die Behörden und Fachleute auch auf Erfahrungen mit - unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführten - Vollzugsöffnungen stützen könnten. Vollzugsöffnungen würden nicht leichtfertig gewährt.
Flucht während begleitetem Spaziergang
Motionärin Rickli begründete ihren Vorstoss mit dem Fall des 65-jährigen Sexualstraftäters Jean-Louis B., der letzten Juni anlässlich eines Spaziergangs mit zwei Gefängnisangestellten floh und sich erst nach etwas mehr als vier Tagen Flucht wieder der Polizei stellte.
Dieser Fall zeige, dass es letztlich unverantwortbar sei, verwahrten Straftätern überhaupt Hafturlaube beziehungsweise Ausgangsmöglichkeiten zu gewähren. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung sei höher zu gewichten, findet Rickli.
Eine Administrativuntersuchung des Falls durch den ehemaligen Bundesrichter Claude Rouiller war vor kurzem zum Schluss gekommen, dass eine Reihe von Nachlässigkeiten und Missverständnissen die Flucht des seit mehr als 40 Jahren inhaftierten Straftäters begünstigt hatte.
(sda)
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
-
Alle 10 Kommentare






























Menschenwürde
An den bisherigen Kommentaren sieht man wieder, wie rechtsstaatlich ungebildet die Leute sind! Ihr versteht offenkundig nie, dass die Menschenwürde, also der innerste Kern der Freiheit, unantastbar ist! Also darf bei aller Gefahr auch dem Verwahrten nicht jede Perspektive genommen werden. Er muss geradezu an die Gesellschaft herangeführt werden, um sich als Gleicher unter Gleichen zu fühlen. Dieser elementare Wert kann eben gerade nicht entzogen werden, auch nicht, wenn Gefahren lauern. Dann muss der Gefahr eben anders begegnet werden.
Ziemlicher Widerspruch
Es ist schon ein ziemlicher Widerspruch, wenn man einen Täter einerseits auf unbefristete Zeit verwahren will und ihm andererseits Urlaube gewährt. Wie kommt es zu so einer Situation? Ist der Täter nun gefährlich oder nicht? Frau Rickli hat sich nicht das beste Beispiel für die Unverantwortbarkeit solcher Urlaube und Ausgänge ausgesucht, schliesslich hat sich dieser Verwahrte nach wenigen Tagen wieder gestellt. Grundsätzlich stellt sich die Frage, wie man erreichen kann, dass die Gesellschaft vor gefährlichen Tätern effektiv geschützt wird und zugleich unnötige Verwahrungen vermieden werden.
Schuldfrage
Unsere Gesellschaft macht leider ganz grundsätzlich etwas falsch, indem sie Verbrecher nicht mehr als Täter sondern als Opfer betrachtet. Wieso nur? Es wird immer nach Rechtfertigungen für alles gesucht: Was hat das Opfer falsch gemacht? oder der Vater des Täters damals vor 10 Jahren? oder die Kinder die den Täter vor 20 Jahren gemobbt haben? - Verwahrte Gewaltverbrecher sind gefährlich und böse Punkt! Und es ist wichtiger die Bevölkerung zu schützen und Geld im Vollzug einzusparen, als denen ein angenehmes Leben zu ermöglichen!