Das Gesetz erlaubts

07. Februar 2012 13:03; Akt: 07.02.2012 13:31 Print

Selbst ein Ohrenarzt darf Brüste operierenSelbst ein Ohrenarzt darf Brüste operieren

von Jessica Pfister - Bei jeder fünften Brustvergrösserung in der Schweiz ist ein unqualifizierter Arzt am Werk. Die Gesellschaft für plastische Chirurgie fordert nun den Bund zum Handeln auf.

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Oftmals führen Ärzte Brustoperationen durch, die gar nicht über den entsprechenden Fachtitel verfügen. Das Gesetz erlaubts. (Bild: Keystone)

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Der Skandal um die mangelhaften französischen Billig-Brustimplantate hat bei den Schweizer Schönheitschirurgen das Fass zum Überlaufen gebracht. Nun will der Berufsverband die eigene Branche genauer unter die Lupe nehmen, wie Recherchen von 20 Minuten Online zeigen. In einem Brief fordert die Gesellschaft für plastische Chirurgie (SGPRAC) den Bund auf, die Kompetenz von Schönheitsdoktoren besser zu kontrollieren. «Der Skandal mit den fehlerhaften Implantaten widerspiegelt nur die Spitze des Eisbergs», begründet Vorstandsmitglied Dominique Erni den Schritt.

In der Schweiz würden gemäss Schätzungen der unabhängigen Beratungsstelle für ästhetische Chirurgie Acredis 20 Prozent aller Brustvergrösserungen nicht durch plastische Chirurgen durchgeführt. «Es handelt sich um Dermatologen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Frauenärzte oder solche ohne jeglichen Facharzttitel», sagt Erni. Diese Ärzte würden jeglichen internen Kontrollen der SGPRAC entgehen, was der Gesellschaft ein Dorn im Auge sei.

Arzt kann tun, wozu er sich befähigt fühlt

Dass es heute an Kontrollen fehlt, zeigt ein Blick auf das Bundesgesetz über die Medizinalberufe. Demnach müssen selbstständige Ärzte ihren Beruf zwar sorgfältig gemäss der Kompetenzen ihrer Ausbildung ausführen. Allerdings schreibt das Gesetz nicht vor, für welche Eingriffe sie konkret berechtigt sind. Das heisst: Ein Arzt ist grundsätzlich frei zu tun, wozu er sich aufgrund seiner Erfahrungen befähigt fühlt. Das gilt besonders bei Schönheitsoperationen, welche in der Regel nicht über die obligatorische Krankenversicherung abgerechnet werden, sondern die Patienten selbst bezahlen. Erst wenn ein Patient wegen einer Fehlbehandlung den Arzt anklagt und das Gericht feststellt, dass der Arzt die entsprechende Aus-, Weiter-, oder Fortbildung für den Eingriff nicht vorweisen kann, droht ihm ein befristetes oder unbefristets Berufsverbot.

Für Stephan Hägeli, Geschäftsführer der Beratungsstelle Acredis ist das ein unhaltbarer Zustand. Er unterstützt deshalb die Forderung der SGPRAC. «Gerade im Bereich der Brustchirurgie befürworten wir eine stärkere Kontrolle und eine Regulierung. Es kann nicht sein, dass ein Nasenexperte eine Brust operiert», sagt Hägeli. Besonders gefährdet, an einen unqualifizierten Arzt zu gelangen, sind laut Hägeli die jungen Frauen zwischen 20 und 30 Jahren. «Diese Altersgruppe ist besonders gutgläubig und extrem unkritisch gegenüber Schönheitsoperationen», sagt Hägeli. Sie würden sich kaum nach der Qualifikation des Arztes erkundigen. «Ihnen ist wichtiger, dass sie möglichst günstig und schnell grössere Brüste machen lassen können», so der Acredis-Geschäftsführer. Diese jungen Mädchen könnte man durch schärfere Kontrollen schützen. Gleicher Meinung ist Erika Ziltener vom Dachverband der Schweizerischen Patientenstellen: «Alle Massnahmen, welche die Qualität verbessern sind wichtig und nötig.»

«Schwierig für andere Versorgungsbereiche»

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) steht den Forderungen von Schönheitschirurgen und Patientenschützern kritisch gegenüber. «Wollte man jeden Eingriff mit einer Qualifikation verknüpfen, wäre dies sehr komplex und aufwendig», sagt BAG-Sprecher Jean-Louis Zürcher. Es gebe heute immer mehr Eingriffe mit sich dauernd verändernden Methoden. Dementsprechend würden sich auch die Anforderungen an die Ärzte verändern. «Das Nachführen einer solchen Liste und das Verknüpfen mit entsprechenden Qualifikationen könnte nur von Fachspezialisten gemacht werden.»Ausserdem sei die gesundheitspolizeiliche Aufsicht über die Ärzte Sache der Kantone. Dementsprechend habe man auch auf den Brief der Schönheitschirurgen-Gesellschaft geantwortet.

Bei den Kantonen hält man von einer Tätigkeitseinschränkung auf den jeweiligen Facharzttitel ebenfalls wenig. «Ändert man das Gesetz, würde es auch für andere Versorgungsbereiche schwierig», sagt Michael Jordi, Zentralsekretär der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Dann dürfte beispielsweise eine Gynäkologin keine Auskunft mehr zu anderen Fachgebieten wie beispielsweise einem Hautauschlag geben - nur weil sie den entsprechenden Facharzttitel nicht besitze.

Mehrfache Bewilligungsentzüge

Für den Zürcher Kantonsarzt Ulrich Gabathuler reichen die heutigen Gesetze ebenfalls aus. «Wenn ein Arzt wiederholt eine Tätigkeit ausübt, die er nicht beherrscht und entsprechende Urteile vorliegen, können wir aufsichtsrechtliche Massnahmen treffen.» Im Kanton Zürich sei es im Bereich der ästhetischen Medizin mehrmals zu solchen Massnahmen wie dem Entzug der Bewilligung gekommen - eine genaue Zahl kann Gabuthuler jedoch nicht nennen.

Die Gesellschaft der plastischen Chirurgen ist mit diesen Antworten nicht zufrieden. Sie wird voraussichtlich an der nächsten Vorstandssitzung am Mittwoch über das weitere Vorgehen entscheiden.

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  • informiert ;) am 08.02.2012 13:17 Report Diesen Beitrag melden

    Immer gut informieren!!!

    Es ist sehr wichtig, dass man sich über den Chirurgen gut informiert. Ich habe Tagelang damit verbracht im Internet Infos über den Arzt zu suchen, mit ehemaligen Patientinnen zu sprechen ect... Mit der OP war ich dann höchst zufrieden und da ich es im Ausland gemacht habe, habe ich 1/4 des Preises bezahlt mit top Qualität!

  • timmy bringglück am 08.02.2012 09:14 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    ich mag kleine brüste dafür nen schönen hintern

    hackt doch nicht ständig auf den Frauen mit schönheitswahn rum. könnte man den schniedel einfach so vergrössern respektive verlängern lassen, würde es auch jeder Mann tun ! und das nicht der Frau zuliebe, sondern für das eigene Ego :)

    • Hans Wurst am 08.02.2012 10:16 Report Diesen Beitrag melden

      Nein, Ich nicht !

      Bin zufrieden mit meinem Schniedel ;) Aber deinem Titel pflichte ich zu 100% bei !

    • o3u52 am 08.02.2012 13:16 Report Diesen Beitrag melden

      Wen interessiert das schon?

      Wen interessiert es, was du magst? Such dir eine Frau nach deinem Geschmack und gut ist.

    einklappen einklappen
  • S. I. am 08.02.2012 08:32 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Mädchen

    Interessant dass die hauptrisikogruppe von frauen zwischen 20 und 30 jahren als mädchen bezeichnet wird.