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Fertig mit kalten Betten
22. August 2012 12:53; Akt: 22.08.2012 17:06 Print
Zweitwohnungs-Initiative gilt erst ab 1. Januar 2013
Die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative tritt ab dem 1. Januar 2013 in Kraft. Die Umnutzung von Erstwohnungen ist weiterhin möglich.
Die Verordnung zur vorläufigen Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Der Bau von «warmen Betten» und die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen soll weiterhin möglich sein.
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Zweitwohnungsinitiative
Mit dieser Lösung können Baugesuche noch bis Ende dieses Jahres bewilligt werden. Die Initianten hatten sich für die Inkraftsetzung am 1. September 2012 und damit für einen raschen Baustopp stark gemacht. Auch gegen weitere Zugeständnisse an Liegenschaftsbesitzer und Tourismusgemeinden hatten sie sich im Vorfeld ausgesprochen.
Dazu gehört die Umwandlung von Erst- in Zweitwohnungen, die der Bundesrat unter bestimmten Voraussetzungen zulassen will. Er begründet dies damit, dass eine Einschränkung des Wohneigentums nicht auf Verordnungsstufe geregelt werden könne. Dafür sei eine gesetzliche Grundlage notwendig.
Umstritten dürfte auch die Lösung zu den «warmen Betten» sein: Der Bau von Wohnungen soll zulässig sein, wenn diese nicht individuell ausgestattet sind und zur kurzfristigen Nutzung durch Gäste zu marktüblichen Bedingungen angeboten werden.
Unter bestimmten Bedingungen dürfen auch Hotelimmobilien zu Zweitwohnungen umgenutzt werden: So müssen diese etwa als Hotel gebaut und während 25 Jahren so betrieben worden sein. Umgenutzt werden dürfen ferner Rustici und Maiensässe, wenn sie vor Annahme der Initiative bestanden.
Diese war am 11. März 2012 von Volk und Ständen gutgeheissen worden. Sie begrenzt den Anteil an Zweitwohnungen in den Gemeinden auf 20 Prozent. Mit der Verordnung soll der Verfassungsartikel umgesetzt werden, bis die Umsetzungsgesetzgebung in Kraft tritt. Die Gerichte können die Verordnung - anders als Bundesgesetze - jedoch überprüfen und darauf gestützte Bewilligungen aufheben.
(sda)

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