Urteil gefällt

24. Oktober 2011 12:00; Akt: 24.10.2011 12:21 Print

Private Pokerturniere bleiben verbotenPrivate Pokerturniere bleiben verboten

Das Bundesgericht hatte 2010 entschieden, dass beim Pokern in der Variante Texas-Hold'em das Glück überwiegt und nicht von privaten Anbietern durchgeführt werden darf. Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt Beschwerden abgewiesen.

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Privatveranstalter hatten beim Bundesverwaltungsgericht vergeblich Beschwerde eingelegt, weil eine bestimmte Pokerform für sie verboten wurde. (Bild: Keystone)

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Das bundesgerichtliche Verdikt gegen die Durchführung von Texas-Hold'em-Pokerturnieren ausserhalb von Casinos lässt keinen Platz für Ausnahmen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von betroffenen Privatveranstaltern abgewiesen.

Das Bundesgericht war im Sommer 2010 zum Schluss gekommen, dass beim Pokern in der Variante Texas-Hold'em das Glück die Geschicklichkeit überwiegt. Öffentliche gewerbliche Turniere dürften damit gemäss Spielbankengesetz nur in lizenzierten Spielbanken durchgeführt werden, nicht aber von privaten Anbietern.

In der Folge widerrief die Eidg. Spielbankenkommission (ESBK) über hundert anderslautende Verfügungen, deren Erlass im Jahr 2007 zum höchstrichterlichen Verdikt geführt hatte. Mehrere Veranstalter, die sich mit dem definitiven Aus nicht abfinden wollten, gelangten gegen den Widerruf der ESBK ans Bundesverwaltungsgericht.

Keine erneuten Abklärungen

Sie machten dabei geltend, dass das Bundesgericht im fraglichen Pilotentscheid nur eine ganz bestimmte Turniervariante von Texas- Hold'em geprüft habe. Die von ihnen durchgeführten Turniere seien aber leicht anders und damit zulässig.

Zudem habe das Bundesgericht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass Texas-Hold'em-Turniere als Geschicklichkeitsspiele qualifiziert werden könnten. Die ESBK hätte deshalb zusätzlich abklären müssen, ob es zu dieser Frage neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Testreihen gebe.

Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerden nun aber abgewiesen. Laut den Richtern in Bern haben ihre Kollegen in Lausanne unmissverständlich klargestellt, dass die Details des Spielrahmens keine Rolle spielen. Auch zu weiteren Abklärungen sei die ESBK nicht verpflichtet gewesen. (u.a. Urteil B5845/2010 vom 14.10.2011)

(sda)

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  • Schumacher J. am 28.02.2012 14:19 Report Diesen Beitrag melden

    Noch ein Verbot mehr...

    Wir haben mit Lizenz von Esbk ca. 30 Pokerturniere organisiert. Die Mitspieler waren lange Zeit gut unterhalten und haben nicht viel Geld verloren. Es ist schade, dass die Esbk nach mehreren Einsprachen des Casinoverbandes schlussendlich doch noch für die Casinoseite entschieden hat. Es wäre sinnvoll, die Casinos zu verpflichten, grosse Turniere veranstalten zu müssen. Die Casinos wollen einfach eine günstige Variante für Private unterbinden, damit sie mit den Pokerkunden schnelles Geld im Casino machen können. Schade, dass der Bund die Wirtschaft schwächt. (Pokerverbot, Rauchverbot... usw.)

  • Peter U. am 25.10.2011 13:30 Report Diesen Beitrag melden

    Logisch

    Bei privaten Tournieren kann der Papa Staat nicht abkassieren.

  • Beat Züllig am 25.10.2011 09:15 Report Diesen Beitrag melden

    Also sowas...

    dieses Pokerverbot ist eine wahrhaft traurige Errungenschaft unserer Zeit. Sind wir dermassen unselbstänsdige Erwachsene, dass es notwenidig ist, uns ein Spiel zu verbieten? Das grenzt doch an Hohn! Doch andererseits. Alles verbotene macht ja bekanntlich doppelt spass und hier kann ich nur sagen: Haut rein! Je mehr, desto besser.