Vor Verwaltungsgericht

09. November 2012 14:11; Akt: 09.11.2012 14:56 Print

Affäre Mörgeli wird Fall für die JustizAffäre Mörgeli wird Fall für die Justiz

Die Entlassung von Christoph Mörgeli bei der Universität Zürich muss vom Zürcher Verwaltungsgericht eingeschätzt werden. Mörgelis Anwalt hat Beschwerde eingereicht.

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In einer eigens einberufenen Pressekonferenz nimmt Christoph Mörgeli Stellung zur Kritik gegen seine Amtsführung generell und zum jüngsten Vorwurf der «Rundschau», er habe als Professor minderwertige Dissertationen durchgewunken. Insgesamt sind es nicht weniger als 76 Punkte, die Mörgeli am Rundschau-Beitrag kritisiert. Den Medienschaffenden wirft er eine linke Gesinnung vor. In einer eigens einberufenen Pressekonferenz nimmt Christoph Mörgeli Stellung zu den Vorwürfen gegen seine Amtsführung und kritisiert die Medienschaffenden scharf. Der über die schweren Vorwürfen gegen den Titularprofessor unter dem süffisanten Titel «Leichen im Keller des Professors». Das : Seine Vorlesung «Medizinische Museologie» fand mangels Interessenten noch nie statt. Wahl in den Nationalrat (Bild). Mitglied im im Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaften (SGGMN). (Bild) zum neuen Professor für Medizingeschichte. Kandidat Christoph Mörgeli kam nicht mal in die engere Auswahl. informiert die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli erst am 19. September 2012 in der «Rundschau». Bei einer ausserordentlichen Mitarbeiterbeurteilung erhält Mörgeli Zeit bis zum 21. September, um sich zu bewähren. Über diese Galgenfrist informiert die Zürcher Bildungsdirektorin (Bild) erst am 19. September in der «Rundschau». Einen Tag nach der Publikation von Auszügen aus dem vernichtenden Bericht legt der «Tages-Anzeiger» nach: Fachkollegen aus der Medizingeschichte kritisieren Mörgelis wissenschaftlichen Leistungsausweis: Er sei weder in der Fachliteratur noch in den aktuellen Debatten präsent. Mörgeli spricht von «Brotkorbterror» seiner «linken» Kollegen, die SVP von einer «Schmutzkampagne». Ebenfalls am (Bild): «Der Mörgeli muss zurücktreten! Und die Knochen abstauben gehen in Zürich!» Die beiden Streithähne müssen darauf bei SVP-Doyen Blocher antraben. Bortoluzzi sagt, er habe nur einen Witz gemacht. Mörgelis Vertraute gibt bekannt, an einem Burnout zu leiden. Daraufhin entbrennt eine Debatte, ob Parlamentarier neben ihrem Mandat, das einer 50- bis 70-Prozent-Stelle entspricht, noch seriös ihren eigentlichen Beruf ausüben können. Mörgeli bezeichnet den Bericht über seine Leistungen als fehlerhaft und verleumderisch. Zudem beschwert er sich, dass der Bericht dem «Tages-Anzeiger» zugespielt worden ist und fordert die Uni auf, ein Disziplinarverfahren gegen seinen direkten Vorgesetzten Flurin Condrau wegen Persönlichkeitsverletzung einzuleiten. Die Uni winkt ab. Auf «Tele Züri» erklärt Mörgeli, er überlege sich, seinen Vorgesetzten Flurin Condrau zu verklagen. Gegenüber 20 Minuten Online spricht er von einem Deal, den er 1999 mit dem damaligen Bildungsdirektor (Bild) über die Arbeitszeit getroffen habe. Buschor dementiert. Die «NZZ am Sonntag» schreibt, . Gleichtags schreibt «Der Sonntag», Mörgeli werde wegen seiner Mobbingvorwürfen gegen den Vorgesetzten Condrau noch im Lauf der Woche fristlos entlassen. Die Uni widerspricht. Und die «SonntagsZeitung» macht publik, dass Berufskollegen das ehemalige Vorstandsmitglied Mörgeli aus der Fachgesellschaft SGGMN ausschliessen wollen. Mörgeli betont, dass er bis zum Erscheinen des Artikels im «Tages-Anzeiger» nichts von den harschen Vorwürfen in Condraus Bericht gewusst habe. Am engagiert hat. Der frühere Milieu-Anwalt vertritt auch Mörgelis Parteikollegen Hermann Lei, der in der Affäre Hildebrand eine zentrale Rolle gespielt hat. In der «Rundschau» sagt die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli (Bild), dass Mörgeli schon im November 2011 von den Vorwürfen gegen ihn ins Bild gesetzt worden sei. Ausserdem könne Mörgeli nach dem Ablauf der Gnadenfrist am 21. September seinen Job verlieren, wenn die Beurteilung seiner Leistungen negativ sei. Mörgeli widerspricht und ... ... bekommt Recht: «10 vor 10» und «Blick.ch» veröffentlichen ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass Mörgeli selbst dann noch bekommt, wenn die Mitarbeiterbeurteilung am 21. zu seinen Ungunsten ausfällt. Doch nach Ansicht des (Bild) ist eine Entlassung Mörgelis am heutigen Tag theoretisch dennoch möglich: Das Personalgesetz des Kantons Zürich sehe vor, dass auf eine Bewährungsfrist von sechs Monaten in gewissen Fällen verzichtet werden kann. «Von einer Bewährungsfrist kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn feststeht, dass sie ihren Zweck nicht erfüllen kann», so das Personalgesetz. Die Universität Zürich kündigt Christoph Mörgeli per 31. März 2013 und stellt ihn per sofort frei. (Bild) erläutert an einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz, das Vertrauensverhältnis sei unwiederbringlich zerstört. Noch während der PK kündigt Mörgelis Anwalt an, gegen den Entscheid zu rekurrieren. Parodie auf Schäfchen-Plakat: Kaum war die Entlassung von Christoph Mörgeli am 21. September beschlossen, geisterte diese Satire durchs Internet. Urheber der Karikatur: die Werbeagentur «Feinheit», die auch gelegentlich Auftrage für die Uni Zürich übernimmt. Es gibt es nicht mehr den klitzekleinsten Zweifel: Die Uni Zürich entlässt Christoph Mörgeli und stellt ihn per sofort frei. Das Arbeitsverhältnis wird unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist per 31. März 2013 aufgelöst, wie die Universitätsleitung mitteilt. Zuvor hatte sie Mörgeli noch rechtliche Gehör gewähren müssen. Christoph Mörgeli will Rektor der Universität Zürich werden, wie er an einer eigens einberufenen Pressekonferenz verkündet. Mörgeli verlangt vor dem Zürcher Verwaltungsgericht, dass Uni-Rektor Andreas Fischer bei seiner definitiven Entlassung am 28. September hätte in den Ausstand treten, weil er sich bereits im Vorfeld zum Thema geäussert hatte. Bekommt Mörgeli Recht, wäre seine Entlassung nicht rechtens. Die «Rundschau» erhebt neue Vorwürfe gegen Christoph Mörgeli: Dieser soll zusammen mit Beat Rüttimann, dem langjährigen Direktor des medizin-historischen Instituts der Uni Zürich, zwischen 1994 und 2012 mehrere Dissertationen einfach durchgewunken haben. Laut einem anonymen Informanten der «Rundschau» genügte es, Texte zu übersetzen. Die Uni Zürich (Bild) will die neuen Vorwürfe gegen Mörgeli und Rüttimann untersuchen. Mörgeli seinerseits verkündet am 31. März, er werde gegen das Schweizer Fernsehen rechtliche Schritte einleiten. Am 10. April schaltet sich die «Weltwoche» ein: Der Informant der «Rundschau» sei ein Zahnarzt ohne Doktortitel, der als Doktorand bei Christoph Mörgeli kläglich gescheitert sei. Das SRF wiederum bezeichnet die Behauptung umgehend als «Falschmeldung»: Bei ihrem Informanten handle es sich «definitiv nicht um den von der Weltwoche genannten Zahnarzt». Die «NZZ am Sonntag» schreibt, . Gleichtags schreibt «Der Sonntag», Mörgeli werde wegen seiner Mobbingvorwürfen gegen den Vorgesetzten Condrau noch im Lauf der Woche fristlos entlassen. Die Uni widerspricht.

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Die Entlassung von Christoph MörgeliChristoph
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durch die Universität Zürich beschäftigt nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht. Mörgelis Anwalt Manfred Küng hat eine Beschwerde eingereicht. Dabei geht es um ein Ausstandsbegehren gegen Uni-Rektor Andreas Fischer, das Bildungsdirektorin Regine Aeppli abgelehnt hat.

Das Ausstandsbegehren gegen Fischer hat Küng am 27. September beim Universitätsrat eingereicht. Am 21. September hatte Fischer vor den Medien Mörgelis Entlassung als Kurator des Medizinhistorischen Museums angekündigt - vor der offiziellen Kündigung. Diese konnte erst am 28. September erfolgen, weil Mörgeli Anspruch hatte auf rechtliches Gehör.

Direkt beim Verwaltungsgericht

Bildungsdirektorin Aeppli lehnte das Ausstandsbegehren in ihrer Funktion als Präsidentin des Universitätsrates ab. Zu Unrecht, nach Ansicht von Küng. Fischer sei bei der definitiven Entlassung nicht mehr unbefangen gewesen, da er sich an der Medienkonferenz zuvor bereits festgelegt habe.

Den Rekurs gegen Aepplis Entscheid konnte Mörgelis Anwalt direkt beim Verwaltungsgericht einreichen, wie Küng Medienberichte vom Freitag bestätigte. Denn die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen ist vom Universitätsrat gewählt. Deshalb kann sie nicht über dessen Präsidentin richten.

Hätte Fischer in den Ausstand gemusst?

Falls das Verwaltungsgericht den Rekurs gutheisst, bedeutet dies, dass Rektor Fischer in den Ausstand hätte treten müssen - und folglich wäre Mörgelis Kündigung nicht zustande gekommen.

Sollte dieses Szenario eintreten, könnte der Anwalt auf den Rekurs gegen die eigentliche Entlassung, den er bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen eingereicht hat, verzichten. Küng hat mittlerweile bei der Kommission ein Sistierungsgesuch gestellt. Dieses sei gutgeheissen worden, da die Kommission den Entscheid des Verwaltungsgerichts abwarten wolle.

Wie Küng gegenüber der Nachrichtenagentur SDA weiter sagte, würde dieser Rekurs wieder aufgenommen, falls Mörgeli vor Verwaltungsgericht unterliegen sollte. Sollte die Kommission dann den Rekurs betreffend Entlassung ablehnen, könnte Küng zunächst ans Verwaltungsgericht und danach ans Bundesgericht gelangen.

(sda)

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  • Ribbi am 10.11.2012 13:15 Report Diesen Beitrag melden

    Super

    Jetzt möglichst viele Anwälte möglichst lange beschäftigen. Möchte blos wissen wer dieses Schmierentheater bezahlt.

  • Beobachter am 10.11.2012 12:45 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Kostenträger

    Wer bezahlt dieses Verfahren?

  • Erika am 10.11.2012 07:50 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Es ist ein Trauerspiel 

    Was soll das ganze bringen? Sind wir wirklich so weit, dass wir es nötig haben mit allem vor Gericht zu gehen? Auch da werden dann wieder Fehler gemacht. Ein normales schlechtes Gewissen hat wohl niemand mehr. Bevor ich jemanden mobbe, müsste ich mir überlegen, was das für Konsequenzen hat, für alle Beteiligten.