Urheberrecht im Internet

22. Mai 2012 17:05; Akt: 23.05.2012 12:45 Print

Bundesrat will Download-Gebühr prüfenBundesrat will Download-Gebühr prüfen

von Lukas Mäder - Die Diskussion über kostenlose Downloads in der Schweiz nimmt Fahrt auf. Der Bundesrat will aufzeigen, wie Künstler und Firmen entschädigt werden können.

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Der Bundesrat will aufzeigen, wie Kulturschaffende für kostenlose Downloads aus dem Internet entschädigt werden könnten. (Bild: Colourbox)

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Im Streit um kostenlose Downloads von Musik und Filmen sind die Fronten verhärtet. Während Produktionsfirmen nach schärferen Mitteln rufen, wehren sich Internetnutzer gegen Eingriffe. Nun verlagert sich die Diskussion auf die politische Ebene. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, in einem Bericht mögliche Formen der Entschädigung aufzuzeigen. Das schreibt er in seiner am Montag publizierten Antwort auf ein Postulat des Grünen Nationalrats Balthasar GlättliBalthasar
Glättli

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. Einen ähnlich lautenden Vorstoss von dessen Parteikollegen Luc RecordonLuc
Recordon

GPS, VD
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Coopérative Tunnel-Riponne, Lausanne
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empfiehlt er ebenfalls zur Annahme.

Nach dem Ja des Bundesrats dürfte das Parlament das Postulat überweisen. Die Regierung muss dann verschiedene Modelle aufzeigen, mit denen die Kulturschaffenden und Produktionsfirmen als Rechteinhaber entschädigt werden könnten. Dabei ist die Bandbreite zwischen Verschärfung und Liberalisierung des Urheberrechts sehr gross.

Download bestrafen

Eine Verschärfung des Urheberrechts könnte den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter Strafe zu stellen. Im Unterschied zu anderen Ländern ist in der Schweiz das Herunterladen von Musik und Filmen heute legal - selbst wenn sie aus illegalen Quellen stammen. Eine solche Gesetzesänderung steht derzeit jedoch nicht zur Diskussion, fordern sie doch nicht einmal die Produktionsfirmen. Sie würde zudem auch nicht automatisch Einnahmen generieren.

Die radikale Idee der Liberalisierung würde auch den heute strafbare Upload von Musik oder Filmen legalisieren. Im Gegenzug zur Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht nur herunterzuladen, sondern beispielsweise auch mit Filesharing anzubieten, wäre eine Abgabe fällig, die meist als Kulturflatrate bezeichnet wird. Diese Option wird jedoch im Bericht kaum auftauchen. So schreibt der Bundesrat bereits in seiner Antworte auf Glättlis Postulat, dass eine solche Regelung mit bestehenden internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar wäre.

Nur Gebühr - kein neues Urheberrecht

So weit will Glättli auch nicht gehen: «Es geht mir nicht um eine Änderung des Urheberrechts, sondern um eine Form der finanziellen Kompensation.» Ein solcher Mittelweg wäre eine Art Internet-Vergütung. Diese Abgabe wäre pauschal für die Nutzung des Internets fällig, wie sie heute bereits bei Leerträgern wie CD-Roms oder bei Fotokopien erhoben werden. Sie könnte beispielsweise pauschal pro Breitbandanschluss oder abhängig vom monatlichen Downloadumfang erhoben werden.

Umstritten ist jedoch, ob diese Download-Gebühr zusätzlich zu den bestehenden Vergütungen für Fotokopien oder Speichermedien erhoben würde - oder diese ablöst. Für Glättli wäre der Ersatz durch eine Internetabgabe eine Überlegung wert: «Das Streamen von Inhalten ist auf dem Vormarsch, wodurch die Speichergrösse an Bedeutung verliert.»

Pflästerlipolitik ablösen

Diese Entwicklung wird durch das dezentrale Speichern von Daten in der sogenannten Cloud noch zunehmen - und Verwertungsgesellschaften wie die Suisa, welche die Abgaben für Musiker erheben, weiter unter Druck setzen. Diese können bereits heute der technischen Entwicklung nur hinterherhinken. So wurde eine iPhone-Abgabe erst kürzlich beschlossen, jene für Tablets ist noch in Arbeit. Eine pauschale Internet-Vergütung würde dieser Pflästerlipolitik ein Ende setzen.

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  • monte cristo am 23.05.2012 09:56 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Klein ja....aber

    Immer das gleiche Thema! Wer hier am lautesten schreit sind und bleiben die Plattenfirmen....also die fetten Bosse mit der noch fetteren Zigarre. Ein schlauer Künstler kann heute auch ohne Majorlabel seine Musik verbreiten (Youtube, Jamendo) und damit Geld verdienen. Was die Abgaben betrifft, ja sie sind klein und fallen nicht gross auf und genau da liegt der Hund begraben. Denn auch da sammelt sich ganz schön was an. Uns wird das Geld einfach in kleinen Raten aus der Tasche gezogen

  • Müller am 23.05.2012 06:32 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Mehr Respekt bitte

    Was würden sie alle sagen, wenn Ihre Arbeit von nun an von einem Roboter gemacht wird? Oder sie von jetzt an arbeiten und keinen Lohn mer bekommen? Ich finde die Gebühren heute auch übertrieben, da eine dort eine. Aber die Künstler und Filmemacher wollen auch noch verdienen. Denn heute ist es teuer eine guten Film zu machen.

  • Ingold Lukas am 23.05.2012 06:17 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Download =/= Songs downloaden

    Woher wollen die den wissen, was ich downloade? D.h. ich soll ab jetzt bezahlen wenn ich meinen PC neu aufsetzte Aion, WoW, BF3, MW3 und weitere Games wieder installiere (herunterlade). Heutzutage installiert man solche Sachen nicht mehr über CD's sondern downloadet es. Das sind locker 100GB für die ich dann zahlen soll obwohl ich das Spiel a.) schon gekauft hab b.) monatlich zahle c.) monatlich einen Festnetzanschluss bezahle der eh schon völlig überteuert ist? Selten so ein Schwachsinn gehört.