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Urheberrecht im Internet
22. Mai 2012 17:05; Akt: 23.05.2012 12:45 Print
Bundesrat will Download-Gebühr prüfen
von Lukas Mäder - Die Diskussion über kostenlose Downloads in der Schweiz nimmt Fahrt auf. Der Bundesrat will aufzeigen, wie Künstler und Firmen entschädigt werden können.

Der Bundesrat will aufzeigen, wie Kulturschaffende für kostenlose Downloads aus dem Internet entschädigt werden könnten. (Bild: Colourbox)
Im Streit um kostenlose Downloads von Musik und Filmen sind die Fronten verhärtet. Während Produktionsfirmen nach schärferen Mitteln rufen, wehren sich Internetnutzer gegen Eingriffe. Nun verlagert sich die Diskussion auf die politische Ebene. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, in einem Bericht mögliche Formen der Entschädigung aufzuzeigen. Das schreibt er in seiner am Montag publizierten Antwort auf ein Postulat des Grünen Nationalrats Balthasar Glättli
Balthasar
Glättli
GPS, ZH
NationalratVerbunden mit
Verein OneGov.ch
weitere Verbindungen anzeigen. Einen ähnlich lautenden Vorstoss von dessen Parteikollegen Luc Recordon
Luc
Recordon
GPS, VD
StänderatVerbunden mit
Coopérative Tunnel-Riponne, Lausanne
weitere Verbindungen anzeigen empfiehlt er ebenfalls zur Annahme.
«Es geht mir nicht um eine Änderung des Urheberrechts, sondern um eine Form der finanziellen Kompensation»: Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH).(Bild: Keystone)
Bericht gefordert
Unterstützung für Balthasar Glättlis Postulat hatten Vertreter anderer Parteien bereits im April signalisiert. So befürworteten die Nationalrätinnen Kathy Riklin (CVP) und Edith Graf-Litscher (SP) einen bundesrätlichen Bericht über ein neues Vergütungssystem. Skepsis gegenüber einer neuen Abgabe kam von Seiten der FDP und der SVP. Auch Riklin befürchtete eine riesige Bürokratie.
Die Verbände der Kulturschaffenden sowie der Musik- und Filmproduzenten, Suisseculture und Audivision Schweiz, sprachen sich Anfang April ebenfalls dafür aus, dass der Bundesrat verschiedene Modelle aufzeigt. Sie verlangen zudem eine aktuelle Studie über das Ausmass von Downloads in der Schweiz. Im November hatte der Bundesrat Schätzungen präsentiert, die sich auf eine niederländische Untersuchung von 2009 stützen. (mdr)
Nach dem Ja des Bundesrats dürfte das Parlament das Postulat überweisen. Die Regierung muss dann verschiedene Modelle aufzeigen, mit denen die Kulturschaffenden und Produktionsfirmen als Rechteinhaber entschädigt werden könnten. Dabei ist die Bandbreite zwischen Verschärfung und Liberalisierung des Urheberrechts sehr gross.
Download bestrafen
Eine Verschärfung des Urheberrechts könnte den Download von urheberrechtlich geschützten Inhalten unter Strafe zu stellen. Im Unterschied zu anderen Ländern ist in der Schweiz das Herunterladen von Musik und Filmen heute legal - selbst wenn sie aus illegalen Quellen stammen. Eine solche Gesetzesänderung steht derzeit jedoch nicht zur Diskussion, fordern sie doch nicht einmal die Produktionsfirmen. Sie würde zudem auch nicht automatisch Einnahmen generieren.
Die radikale Idee der Liberalisierung würde auch den heute strafbare Upload von Musik oder Filmen legalisieren. Im Gegenzug zur Möglichkeit, urheberrechtlich geschützte Inhalte nicht nur herunterzuladen, sondern beispielsweise auch mit Filesharing anzubieten, wäre eine Abgabe fällig, die meist als Kulturflatrate bezeichnet wird. Diese Option wird jedoch im Bericht kaum auftauchen. So schreibt der Bundesrat bereits in seiner Antworte auf Glättlis Postulat, dass eine solche Regelung mit bestehenden internationalen Verpflichtungen nicht vereinbar wäre.
Nur Gebühr - kein neues Urheberrecht
So weit will Glättli auch nicht gehen: «Es geht mir nicht um eine Änderung des Urheberrechts, sondern um eine Form der finanziellen Kompensation.» Ein solcher Mittelweg wäre eine Art Internet-Vergütung. Diese Abgabe wäre pauschal für die Nutzung des Internets fällig, wie sie heute bereits bei Leerträgern wie CD-Roms oder bei Fotokopien erhoben werden. Sie könnte beispielsweise pauschal pro Breitbandanschluss oder abhängig vom monatlichen Downloadumfang erhoben werden.
Umstritten ist jedoch, ob diese Download-Gebühr zusätzlich zu den bestehenden Vergütungen für Fotokopien oder Speichermedien erhoben würde - oder diese ablöst. Für Glättli wäre der Ersatz durch eine Internetabgabe eine Überlegung wert: «Das Streamen von Inhalten ist auf dem Vormarsch, wodurch die Speichergrösse an Bedeutung verliert.»
Pflästerlipolitik ablösen
Diese Entwicklung wird durch das dezentrale Speichern von Daten in der sogenannten Cloud noch zunehmen - und Verwertungsgesellschaften wie die Suisa, welche die Abgaben für Musiker erheben, weiter unter Druck setzen. Diese können bereits heute der technischen Entwicklung nur hinterherhinken. So wurde eine iPhone-Abgabe erst kürzlich beschlossen, jene für Tablets ist noch in Arbeit. Eine pauschale Internet-Vergütung würde dieser Pflästerlipolitik ein Ende setzen.
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Alle 162 Kommentare

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Klein ja....aber
Immer das gleiche Thema! Wer hier am lautesten schreit sind und bleiben die Plattenfirmen....also die fetten Bosse mit der noch fetteren Zigarre. Ein schlauer Künstler kann heute auch ohne Majorlabel seine Musik verbreiten (Youtube, Jamendo) und damit Geld verdienen. Was die Abgaben betrifft, ja sie sind klein und fallen nicht gross auf und genau da liegt der Hund begraben. Denn auch da sammelt sich ganz schön was an. Uns wird das Geld einfach in kleinen Raten aus der Tasche gezogen
Mehr Respekt bitte
Was würden sie alle sagen, wenn Ihre Arbeit von nun an von einem Roboter gemacht wird? Oder sie von jetzt an arbeiten und keinen Lohn mer bekommen? Ich finde die Gebühren heute auch übertrieben, da eine dort eine. Aber die Künstler und Filmemacher wollen auch noch verdienen. Denn heute ist es teuer eine guten Film zu machen.
Download =/= Songs downloaden
Woher wollen die den wissen, was ich downloade? D.h. ich soll ab jetzt bezahlen wenn ich meinen PC neu aufsetzte Aion, WoW, BF3, MW3 und weitere Games wieder installiere (herunterlade). Heutzutage installiert man solche Sachen nicht mehr über CD's sondern downloadet es. Das sind locker 100GB für die ich dann zahlen soll obwohl ich das Spiel a.) schon gekauft hab b.) monatlich zahle c.) monatlich einen Festnetzanschluss bezahle der eh schon völlig überteuert ist? Selten so ein Schwachsinn gehört.