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Fall Adeline
19. Mai 2017 17:08; Akt: 19.05.2017 17:13 Print
Fabrice Anthamatten will sich ändern
Die Verteidigung des Angeklagten im Adeline-Prozess versucht, die lebenslängliche Verwahrung zu verhindern. Am letzten Prozesstag ist auch Fabrice Anthamatten zu Wort gekommen.
Der Adeline-Prozess ist am Freitag mit dem Plädoyer der Verteidigung zu Ende gegangen. Sie stellte sich gegen die Verhängung der Höchststrafe. In der Urteilsberatung des Gerichtes wir die lebenslängliche Verwahrung im Zentrum stehen.
Der Verteidiger des Angeklagten, Yann Arnold, versuchte das Gericht davon zu überzeugen, dass eine lebenslängliche Verwahrung unnötig sei. Seiner Ansicht nach genügt eine ordentliche Verwahrung, um die Gesellschaft vor Fabrice Anthamatten zu schützen.
Die von den Schweizer Stimmberechtigten angenommene lebenslängliche Verwahrung hingegen verstosse gegen die Menschenrechtskonvention, weil keine regelmässige Überprüfung der Massnahme vorgesehen sei.
«Finsteres Bild» des Angeklagten
Die lebenslängliche Verwahrung eines Straftäters wird nur im Fall von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen neu beurteilt, oder wenn der Verurteilte infolge eines Unfalls, Krankheit oder wegen hohen Alters keine Gefahr mehr darstellt.
Yann Arnold verwies zudem auf die Verfasser der beiden psychiatrischen Gutachten, welche beide keine Prognose auf Lebenszeit gemacht und keine lebenslängliche Verwahrung empfohlen hätten.
Der Verteidiger räumte aber das «sicherlich finstere Bild» ein, dass sich bei Fabrice Anthamatten präsentiere. Es sei jedoch nicht unmöglich, dass er sich bessern könne. Die Verteidigung bestritt zudem die auf Mord lautende Anklage. Der französisch-schweizerische Doppelbürger habe im Gegensatz zur Flucht das Tötungsdelikt nicht geplant gehabt. Er sei besessen vom Plan gewesen, nach Polen zu flüchten, um seine Ex-Freundin ausfindig zu machen.
Lockere Regeln des Zentrums
Bei der Vorbereitung der Flucht habe der Angeklagte zudem von den relativ lockeren Regeln des inzwischen geschlossenen Resozialisierungszentrums «La Pâquerette» profitiert. «Bis wohin geht die Durchtriebenheit von Fabrice Anthamatten, und wo beginnen die Nachlässigkeiten der Pâquerette?», fragte er im Saal des Genfer Strafgerichts.
Man könne zwar nicht viel zur Verteidigung des Angeklagten vorbringen, müsse aber aufgrund der schweren Kindheit und der in ihm wohnenden Triebe von einer leicht verminderten Schuldfähigkeit ausgehen, sagte Arnold. Er lehnte deshalb auch die von der Staatsanwalt geforderte lebenslängliche Freiheitsstrafe ab. Der Anwalt der Angehörigen, Simon Ntah, verlangte am Freitag wie die Anklage am Vortag die Höchststrafe.
«Ein Psychopath»
Es handle sich beim Angeklagten um einen Psychopathen, der die Schuld für seine Taten stets anderen zuschreibe und sich nie ändern werde, sagte Ntah. Der Genfer Generalstaatsanwalt Olivier Jornot hatte am Donnerstag in einem vierstündigen Plädoyer eine Verurteilung in allen Anklagepunkten wegen Mordes, Freiheitsberaubung, sexueller Nötigung und Diebstahls verlangt.
Wegen des «sehr hohen» Risikos für eine Wiederholungstag forderte die Staatsanwaltschaft eine lebenslängliche Freiheitsstrafe mit anschliessender lebenslänglichen Verwahrung. «Genau wegen Fällen wie dem Tötungsdelikt Adeline ist die Verwahrungsinitaitive angenommen worden», sagte Jornot. Der Angeklagte war bereits wegen zwei 1999 und 2001 begangenen Vergewaltigungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden.
Urteil am Mittwoch
Fabrice Anthamatten hatte der Sozialtherapeutin Adeline auf einem Freigang am 12. September 2013 die Kehle durchgeschnitten und wurde drei Tage nach der Bluttat an der deutsch-polnischen Grenze verhaftet. Ein erster Prozess zum Tötungsdelikt wurde wegen Zweifel an der Unbefangenheit der Richter abgebrochen.
Während der fünf Prozesstagen wurde der Fall von neuen Richtern verhandelt. Zum Abschluss des Prozesses am Freitag wurde wie üblich dem Angeklagten das letzte Wort erteilt.
Fabrice Anthamatten verzichtete darauf, um Vergebung zu bitten. Er habe unerträgliches Leid verursacht und wolle nicht weiteres hinzufügen, sagte er. Das Urteil wird am Mittwoch eröffnet.
(rub/woz/fal/sda)