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Kirche, Mord, Licht
09. Dezember 2012 09:02; Akt: 09.12.2012 12:31 Print
Kirche Näfels will gratis Kerzen bis in alle Ewigkeit
von Daria Wild - Ein Mord aus dem Jahr 1357, ein Stück Wiese und ein Lämpchen, das ewig brennt: Das sind die Elemente einer Posse, welche die Kirche Näfels mit einem Bauern abzieht.
In Näfels, eingeklemmt zwischen steilen Bergflanken, drängen sich die Häuser, wie gehorsame Schäfchen um ihren Hirten, um das mächtige katholische Gotteshaus. Es ist Freitagmorgen und es ist still hier hinten im «Zigerschlitz», wo der erste Schnee einen Hauch Weiss hinterlassen hat. Nichts deutet darauf hin, dass sich in dieser Idylle gerade eine Satire abspielt, die in der Geschichte der Schweiz ihresgleichen sucht.
Der Ursprung der Ewig-Licht-Stiftung - eine Chronologie1357 begeht Müller Mord. Um sich von seiner Sühne loszukaufen, verspricht der der Kirche, das Nussöl für das Ewige Licht zu spenden - für immer. So auf jeden Fall stehts im Näfelser Kirchenarchiv.
1806 unterschreibt der Besitzer der bisher belasteten Güter einen Vertrag «zur Vermeidung aller künftigen Streitigkeiten und nachteiligen Folgen.» (Quelle: Festschrift Pfarrkirche St. Hilarius Näfels, 1979).
In einer auf 1850 datierten Bemerkung im Grundbuch werden die Güter genannt, deren Besitzer das Öl weiterhin stiften müssen. Jedoch ohne Hinweis auf einen Mord.
1949 erinnert die katholische Kirchgemeinde den Besitzer der besagten Güter daran, die Pflicht freiwillig zu leisten. Dass keine Rechtsgrundlage besteht, wird deutlich dargelegt.
2010 fordert die Kirche Näfels den Eintrag des jahrhundertealten Usus in das Grundbuchamt und stellt dem Erben der betroffenen Parzelle eine Rechnung von 1400 Franken, die er nicht bezahlen will.
2012 zieht die Kirche vor Gericht - ein Urteil steht noch aus.
Am Anfang dieser skurrilen Story steht ein Mord. Am Ende ein Gerichtsprozess, bei dem es um 70 Franken geht. Dazwischen liegen 600 Jahre Glarner Gehorsamkeit, Traditionsbewusstsein und geistliche Macht. Anno 1357 ermordet der Niederurner Konrad Müller den Oberurner Heinrich Stucki. Zur Sühne und damit er sich der Vergeltung der Verwandten des Stucki entziehen konnte, stiftete er der Kirche ein Ewiges Licht. Um das Licht zu nähren, spendete er Jahr für Jahr das Öl seiner Nussbäume.
Junger Bauer will nicht mehr
Das Lämpchen hängt heute in der katholischen Kirche Näfels. Die Kirche ist leer und kalt. Einzig der wuchtige Klang, den der Organist beim Üben aus seinem Instrument holt, füllt den Raum. Hin und wieder huscht der Sigrist vorbei, rückt einen Stuhl gerade und verschwindet wieder. Über dem prunkvollen, mit goldenen Ornamenten verzierten und von lebensgrossen Plastiken umgebenen Altar hängt das Ewige Licht. Das Flämmchen ist kaum zu erkennen.
Den Unterhalt der Lampe bezahlen seit Jahrhunderten die Besitzer der Parzellen, auf denen Müllers Nussbäume ursprünglich standen. Nun will ein junger Landwirt, der das Grundstück von seiner Mutter geerbt hat, mit der Tradition brechen und die Hälfte der Ewig-Licht-Rechnung, die er übernehmen sollte, nicht mehr bezahlen. Die Kirche, die insgesamt bereits über 90'000 Franken (in Öl oder bar) wegen des Müller-Mordes zugesprochen bekommen hat, will das nicht akzeptieren und klagt den Ungehorsamen an.
Zweite Version des Stucki-Mordes aufgetaucht
«Das ist absurd», sagt Jakob Ackermann, Verteidiger des Bauern. Er hat mit Historikern gesprochen, die Urkunden durchforstet und sich das Ewige Licht angesehen. Sein Fazit: Weder geht aus den alten Schriften hervor, dass die Lampe etwas mit dem Mord zu tun hat, noch ist dokumentiert, dass es sich bei den heute belasteten Parzellen um jene handelt, die einst Müller gehörten. Nicht einmal der Mord an Stucki ist bewiesen. In den Büchern taucht nämlich eine zweite Version der Ewig-Licht-Geschichte auf: Im Streit um das Tschudigut soll ein Bruder den anderen erschlagen und der Kirche das Nussöl versprochen haben.
Weshalb die Kirche den Mord an Stucki als das ausschlaggebende Ereignis in die Chroniken übernommen hat, bleibt ein Rätsel. Offiziell ins Grundbuch übertragen wurde der Brauch nie. Lediglich in einer Randbemerkung – undatiert und auf das Jahr 1850 geschätzt – taucht die Stiftung des Ewigen Lichts auf. Auf zwei Gütern lastet laut dieser Schrift im Grundbuch «die gemeinsame Beschwerde, dass die jeweiligen Besitzer dieser Güter verpflichtet sind, der löbl. Pfarrkirche von Näfels alljährlich das zu dem ewigen Licht erforderlichen Öhl zu liefern, – und zwar stiftungsgemäss.»
Das Machtspiel der Kirche
Weshalb den Parzellen 67 und 72 diese Last obliegt und wie die Stiftung mit Müllers vermeintlichem Mord in Verbindung gebracht wird, geht weder aus dieser Urkunde noch aus späteren Texten hervor. In einer Festschrift von 1979 hält die Pfarrkirche Näfels fest, dass einer der Besitzer der Güter, Karl Burger, 1806 einen Vertrag unterschrieben habe, in dem die jährliche Stiftung des Öls festgehalten worden sei – die Quelle, auf die sich der Autor in der Festschrift stützt, ist jedoch unklar.
Diese Festschrift dient der Kirche Näfels nun als Rechtsgrundausweis. Den Gang vor das weltliche Gericht mit einem steinalten Usus zu begründen, der sich auf Legenden stützt, kritisiert Verteidiger Jakob Ackermann scharf: «Bekanntlich ist die Tradition eine schlechte Rechtsquelle.» Die Kirche treibe ein Machtspiel – sie habe «Freude am Prozessieren.» Weder sei ein Wahrheitsbeweis möglich, noch habe der Mord an Stucki etwas mit der Bedeutung des Ewigen Lichts zu tun. «Die Tat war Anlass zu eigennützigem Verhalten von Mörder und Kirche», so Ackermann.
Das Grundstück als Pfand
Eigennützig statt barmherzig wirkt das Gotteshaus noch heute. Während der Sigrist die protzige Kapelle poliert, stellt die Kirche einem jungen Landwirten 1400 Franken für Wachs für die nächsten 20 Jahre in Rechnung und beharrt darauf, den Brauch in das Grundbuch zu übertragen. Zu allem Übel soll das Grundstück der Kirche auch noch als Pfand dienen, wenn der Eigentümer der Müller-Parzelle nicht bezahlt. Nussbäume stehen dort, auf der schattigen Wiese zwischen Hauptstrasse und Wald, am Rande von Näfels, längst keine mehr.
Lebenslängliche Haft endet spätestens nach 15 Jahren, Verjährung sind 30 Jahre und die Kirche kennt nur beim nehmen die Ewigkeit, beim geben vergisst sie wesentlich schneller – Gaby Graf
Am 21. Dezemebr ist sowieso allgemeines Lichterlöschen (wenn man den Mayas glaubt...). – Albert Lienberger
Mit den Anwalts- und Gerichtskosten könnte man stattdessen das "ewige Licht" wohl bis in alle Ewigkeit brennen lassen... – Atheist
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Alle 308 Kommentare

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Haltung gezeigt
Finde es gut und überlegen, dass sich keiner unserer Näfelser Kirche auf diese gehässige Forumdiskussion einlässt. Was hier abgeht, kommt aus einer üblen Ecke, das Licht löschen und gehn!
Kirchenaustritt
Da sollte man doch gleich ernst machen und einfürallemal diesem komischen Verein den Rücken kehren. Austrittsformular ausfüllen und abschicken und ausserdem noch steuern sparen.
Vatikanbank
soll doch die Vatikanbank die kosten übernehmen. Die haben ja bekanntlich genug Geld.