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Befangenheits-Beschwerde
26. November 2012 14:56; Akt: 26.11.2012 16:28 Print
Mörgeli blitzt vor Verwaltungsgericht ab
Christoph Mörgeli wollte vor Gericht erzwingen, dass der Rektor der Uni Zürich in den Ausstand tritt - wegen Befangenheit. Das Verwaltungsgericht geht nicht auf seine Beschwerde ein.
Der von der Universität Zürich entlassene Christoph Mörgeli
Christoph
Mörgeli
SVP, ZH
NationalratVerbunden mit
Keine Interessenbindungen vorhanden
weitere Verbindungen anzeigen ist vor dem Zürcher Verwaltungsgericht abgeblitzt. Dieses trat auf Mörgelis Ausstandsbegehren gegen Uni-Rektor Andreas Fischer gar nicht erst ein. Gerügt haben die Richter das Vorgehen von SP- Regierungsrätin Regine Aeppli.
Mörgeli will Rektor werden:Zwei Fragen an ihn
Das Verwaltungsgericht könne Beschwerden nur verhandeln, wenn die beschwerdeführende Partei - in diesem Fall also Christoph Mörgeli - zum Zeitpunkt der Urteilsfällung aus einer Gutheissung noch einen praktischen Nutzen ziehen könnte, schreibt das Verwaltungsgericht in einer Mitteilung vom Montag.
Nachdem der Rektor bei der Kündigung bereits mitgewirkt habe, bestehe das Interesse von Mörgeli nur noch darin, aufgrund der «behaupteten Befangenheit des Rektors» die Kündigung aufheben zu lassen. Nach dem kantonalen Verwaltungsrechtspflegegesetz sei dem Verwaltungsgericht jedoch die Aufhebung einer Kündigung verwehrt.
In seinem Entscheid kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, Mörgelis Bedürfnis nach Unbefangenheit der entscheidenden Behörde werde dadurch Rechnung getragen, dass ihm allenfalls wegen eines formellen Fehlers bei der Kündigung eine Entschädigung zustehe.
Die Frage, ob der Rektor wegen Befangenheit bei der Kündigung nicht hätte mitwirken dürfen, könne deshalb im Rahmen des Kündigungsverfahrens aufgeworfen werden und werde gegebenenfalls durch die entsprechenden Rechtsmittelbehörden zu prüfen sein. Mörgeli sei es freigestellt, mit einer Aufsichtsbeschwerde an den Zürcher Regierungsrat zu gelangen.
Aeppli war gar nicht zuständig
Das Ausstandbegehren gegen Uni-Rektor Andreas Fischer hatte Mörgelis Rechtsvertreter Manfred Küng am 27. September beim Universitätsrat gestellt. Dieses wurde jedoch von der Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli in ihrer Funktion als Präsidentin des Universitätsrates abgewiesen.
Mörgelis Anwalt Manfred Küng war jedoch der Meinung, dass Fischer bei der Kündigung nicht mehr unbefangen gewesen sei, weil dieser bereits sechs Tage vor der offiziellen Kündigung Mörgelis Rauswurf als Kurator des Medizinhistorischen Museums vor den Medien angekündigt hatte.
Nicht korrekt abgelaufen ist gemäss Verwaltungsgericht die Behandlung des Ausstandsbegehrens. Über Mörgelis Begehren hätte nicht der Universitätsrat sondern die Universitätsleitung unter Ausschluss des Rektors entscheiden müssen. Regine Aeppli als Präsidentin des Universitätsrates entschied «ohne in der Sache zuständig zu sein», wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil feststellt.
Wegen dieses formellen Mangels wurden die Verfahrenskosten von 2590 Franken nicht dem unterlegenen Beschwerdeführer sondern dem Universitätsrat auferlegt.
Mit seinem Entscheid habe das Verwaltungsgericht einen Steilpass für eine Aufsichtsbeschwerde gegen Aeppli beim Regierungsrat gegeben, sagte Manfred Küng auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das weitere Vorgehen werde jedoch noch genau geprüft.
(sda)
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Was ist Journalismus ?
Der Titel könnte auch lauten: "Gericht brummt UNI Prozesskosten auf". Da sieht man schon, wo Tamedia steht. Der Titel eines Journalisten, der diesen Namen verdient, könnte lauten: "1:1 zwischen Mörgeli und UNI Zürich".
Dem ist auch nichts zu peinlich.
Ist ja eh alles ein Komplott, ein Geheimplan oder eine Verschwörung. Dass der Staatsanwalt, der gegen die Uni-Mitarbeiter ermittelst, ein SVP-ler ist, ist dann natürlich völlig ok.
Unanstellbar
Mal ehrlich: Wäre Mörgeli ein normaler 0815 Mensch würde ihn kein Arbeitgeber mehr anstellen. Zu anstrengend. Leider wird der eine oder andere aus seinem Parteiclub schon noch was für ihn finden