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Bundesrat präzisiert
14. Dezember 2012 16:39; Akt: 14.12.2012 16:56 Print
Schon wer eine Ohrfeige verteilt, gilt als Hooligan
Wer an einer Sportveranstaltung gewalttätiges Verhalten an den Tag legt, wird in die Hooligan-Datenbank aufgenommen. Dazu gehört schon, wer vor, während oder nach einem Spiel eine Ohrfeige verteilt.
Das sind die Akteure im Kampf gegen den Hooliganismus.
Der Bundesrat hat präzisiert, welche Taten als gewalttätiges Verhalten an Sportveranstaltungen gelten. Er hat am Freitag die entsprechende Verordnung an das Konkordat der Kantone über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen angepasst.
Personen, die sich an Sportveranstaltungen gewalttätig verhalten haben, werden in das Informationssystem HOOGAN aufgenommen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) erlässt auf Basis der Informationen Ausreisebeschränkungen gegen fehlbare Personen. Die Kantons- und Stadtpolizeien verfügen Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam.
Im Februar hatte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) die Bestimmungen im Rahmen des Konkordats gegen Hooliganismus ergänzt. Damit die Kantone Personen nach den neuen Bestimmungen einheitlich erfassen können, musste der Bundesrat die entsprechende Verordnung ändern.
Auch Ohrfeigen und Fusstritte
Er hat präzisiert, dass zum gewalttätigen Verhalten auch Straftaten zählen, die vor oder nach einer Sportveranstaltung begangen werden. Weiter wurden die strafbaren Handlungen mit dem Tatbestand der Tätlichkeit ergänzt. Wenn die Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wirksam bekämpft werden solle, müssten auch Personen festgehalten werden, die Tätlichkeiten begingen, schreibt der Bundesrat im erläuternden Bericht.
Darunter fallen nach Rechtssprechung des Bundesgerichts neben Ohrfeigen, Fusstritten und Faustschlägen auch Handlungen, die zu Schrammen, Schürfungen, Quetschungen oder Blutergüsse führen, ohne dass diese erhebliche Schmerzen verursachen.
Gefährdung durch Sprengstoffe
Neu wird ferner die Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht zu gewalttätigem Verhalten gezählt, wie es im Konkordat vorgesehen ist. Schliesslich wird neu der Tatbestand der Hinderung einer Amtshandlung wie etwa einer Festnahme erfasst.
Geregelt hat der Bundesrat ausserdem die Zugriffsrechte auf HOOGAN durch die Dienststellen des Bundes und der Kantone. Ein Vollzugriff erlaubt die Suche nach Personendaten mit geltenden und abgelaufenen Massnahmen sowie nach unpersönlichen Informationen über Ereignisse und Organisationen. Auch können Daten erfasst, mutiert oder gelöscht werden. Der Kurzzugriff erlaubt einzig die Suche nach Personen, die aktuell mit einer Massnahme belegt sind.
(sda)
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Fussball als Deckmantel zur Bevormundung der Bevöl
Typisch Schweiz diese Gesetz. Da bleibt nur zu vermerken: Wahltag ist Zahltag. Alle Politiker welche diese Gesetz durchdrückten gehören Abgewählt.
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Dann gehen wir nicht mehr zu den Spielen! Mal schauen wie es die Klubs aufnehmen und somit kein Geld mehr in die Vereinskassen fliesst! Dann können sie Gesetze machen wie sie wollen! Keiner interessiert sie!