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Keine Reisefreiheit
14. November 2012 13:43; Akt: 14.11.2012 14:22 Print
Vorläufig Aufgenommene müssen dableiben
Der Bundesrat hat die Reisefreiheit für vorläufig aufgenommene Asylbewerber eingeschränkt. Reisen in die Heimat werden nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
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Vorläufig aufgenommene Personen können nicht mehr uneingeschränkt reisen. Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, die Reisefreiheit für diese Personen einzuschränken. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Dezember in Kraft.
Bildstrecken Der Streit um die AsylunterkünfteSommaruga in TunesienDer Bundesrat reagiert damit auf Kritik aus dem Parlament. In Vorstössen kritisierten Parlamentsmitglieder, dass vorläufig aufgenommene Personen seit dem Frühjahr 2010 uneingeschränkt reisen können. Sie monierten, es komme zu Missbräuchen. Die Räte überwiesen etwa einen Vorstoss von Nationalrätin Sylvia Flückiger
Sylvia
Flückiger
SVP, AG
NationalratVerbunden mit
Aargauischer Gewerbeverband
weitere Verbindungen anzeigen (SVP/AG).
Das Bundesamt für Migration (BFM) hält fest, vorläufig Aufgenommene seien immer häufiger auch in ihre Heimatstaaten gereist. Dies habe teils zu Skepsis geführt, ob die vorläufige Aufnahme in der Schweiz notwendig und damit gerechtfertigt sei.
Bewilligung beim Tod von Angehörigen
Ab Dezember müssen vorläufig Aufgenomme nun wieder begründen können, warum sie reisen wollen. Auslandreisen werden nur bewilligt, wenn humanitäre Gründe oder andere klar festgelegte Gründe wie etwa Tod oder Krankheit von Familienangehörigen vorliegen. Reisen in den Heimatstaat werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Etwas weniger streng sind die Regeln für vorläufig aufgenommene Personen, welche diesen Status seit 3 Jahren haben und gut integriert sind. Sie können auch aus anderen Gründen reisen, etwa zwecks geschäftlicher Anlässe oder Familienbesuche. Eine solche Reise wird einmal pro Jahr für maximal 30 Tage genehmigt. Das BFM kann die Bewilligung unter anderem dann verweigern, wenn die Person von Sozialhilfe abhängig ist.
Biometrischer Pass
Die Verordnung legt ferner fest, dass Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen, die nicht im Besitz heimatlicher Dokumente sind, anstelle eines Identitätsausweises ein biometrischer Pass ausgestellt wird, der dem aktuellen Sicherheitsstandard entspricht.
In der Vernehmlassung waren die Pläne bei SVP, FDP und CVP auf Zustimmung gestossen, wobei die Parteien teilweise strengere Vorschriften forderten. SP, Grüne und die Flüchtlingshilfe sprachen dagegen von einer «unverhältnismässigen» Regelung. In der Schweiz leben rund 23'000 Personen mit dem Status der vorläufigen Aufnahme.
(sda)

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