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Berufungsprozess
29. November 2012 07:31; Akt: 29.11.2012 09:48 Print
Hat der Genetiker seine Stiefmutter doch getötet?
Ein Gericht in Rennes VD sprach einen französischen Biologen vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung frei – obwohl einige Fragen offenblieben. Jetzt muss der 48-Jährige erneut vor Gericht erscheinen.

Die Strafverteidiger des Angeklagten am 23. Mai auf dem Weg ins Gericht in Renens - ihr Mandant wurde aufgrund bestehender Zweifel freigesprochen. (Bild: AFP)
Der im Juni vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung seiner Stiefmutter freigesprochene Genetikspezialist muss sich am Donnerstag vor dem Waadtländer Appellationsgericht verantworten. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten gegen den Freispruch Beschwerde eingelegt.
Für den Berufungsprozess erhielt der 48-jährige Forscher auf Antrag seiner Anwälte freies Geleit. Dieses erlaubt ihm, in die Schweiz zu kommen, ohne im Falle einer Verurteilung sofort inhaftiert zu werden. Denn nach dem erstinstanzlichen Urteil kehrte er wieder an seinen Wohnort im französischen Thonon zurück. Als französischer Staatsbürger kann er daher nicht ausgeliefert werden.
Im ersten Prozess freigesprochen
Der Angeklagte war im ersten Prozess aufgrund bestehender Zweifel freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft, die eine 16-jährige Haftstrafe gefordert hatte, konnte nämlich nicht eindeutig rekonstruieren, was damals wirklich geschehen war.
Das Drama ereignete sich am Abend des 9. Januar 2010: Die damals 66-jährige Stiefmutter des Angeklagten war tot von ihrem Stiefsohn in Vaux-sur-Morges VD aufgefunden worden. Der Genetikspezialist geriet aufgrund seiner Aussagen schnell unter Verdacht, etwas mit dem Tod der Gemeindepolitikerin zu tun zu haben Er wurde verhaftet und verbrachte insgesamt 28 Monate in Untersuchungshaft. Während der ganzen Zeit beteuerte er seine Unschuld.
(sda)

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