Schuldig

30. November 2012 00:38; Akt: 30.11.2012 00:39 Print

Neun Monate Haft für «Geschäftsfrau»Neun Monate Haft für «Geschäftsfrau»

von Daniela Gigor - Das Luzerner Kriminalgericht hat die betrügerische Susanne C. zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Ihr Anwalt Valentin Landmann erwägt Berufung.

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Susanne C. hat keine Löhne bezahlt und ist ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen.

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Susanne C.* ritt mehrere Firmen in den Konkurs. Ihren Mitarbeitern zahlte sie die Löhne nicht, und sie kam auch anderen finanziellen Verpflichtungen nicht nach (20 Minuten berichtete).

Jetzt erhält sie für dieses Geschäftsgebaren ihre Strafe: C. wurde der mehrfachen Misswirtschaft, Urkundenfälschung, Erschleichen einer falschen Beurkundung und Unterlassung der Buchführung schuldig gesprochen. Hinzu kommt ein Pfändbetrug. Wegen dieser Delikte hat das Kriminalgericht C. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Davon muss C. neun Monate hinter Gitter. Nach der Entlassung muss sie sich während drei Jahren tadellos verhalten, ansonsten muss sie für weitere zwei Jahre in den Knast. Ausserdem muss C. dem Gericht über 22000 Franken Verfahrenskosten bezahlen.

«Provisorische Berufung angekündigt»

Die Kosten für C.s amtlichen Verteidiger, den Zürcher Staranwalt Valentin Landmann, in Höhe von über 14500 Fr. müssen allerdings die Steuerzahler berappen. Landmann hat gegen das Urteil des Kriminalgerichts provisorische Berufung angemeldet. «Wenn ich das begründete Urteil gelesen habe werden wir das weitere Vorgehen entscheiden», sagt Landmann.

Über eine Berufung würde sich René Wagner, Vater eines eines geschädigten Ex-Mitarbeiters von C. freuen: «Das würde der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, die Gefängnisstrafe auf ein Jahr zu erhöhen.» Das Urteil des Kriminalgerichts ist noch nicht rechtskräftig – und C. muss darum zumindest vorerst noch nicht in Haft.

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  • Anton Meier am 01.12.2012 12:47 Report Diesen Beitrag melden

    Lachhaft

    Freichheit eins, die lächerliche Strafe. Frechheit zwei, dass ein von Steuergeldern bezahlter Verteidiger sich überhaupt überlegt, dagegen Berufung einzulegen. Denn wir zahlen schlussentlich die Sause. Die Frau ist hochkriminell, bescheisst nach Prinzip und kommt so weg.

  • Felix am 30.11.2012 20:23 Report Diesen Beitrag melden

    Kriminelle -DE - Energie ausschaffen

    solche Kriminelle-Energien muss man nach der Haftstraf-Verbüssung ausschaffen.

  • Moin Fehr am 30.11.2012 18:16 Report Diesen Beitrag melden

    Nicht jeder hat das gleiche Recht!

    Blödsinn. Je nach Richter hat man mehr oder weniger Strafe. Naiv zu meinen, dass jeder das gleiche Recht hat. So ist es ganz bestimmt nicht.

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