Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Beischlaf mit Folgen
11. Dezember 2012 22:34; Akt: 11.12.2012 22:34 Print
40-mal Sex für 12'000 Franken
von Lena Berger - Weil sie in Geldnöten ist, schliesst eine Schweizerin einen ungewöhnlichen Deal mit einem Freier ab. Das dumme nur: Dieser bezahlt sie mit Falschgeld. Jetzt wurde der Mann wegen Urkundenfälschung verurteilt.
Weil er eine Prostituierte mit Falschgeld bezahlte, wurde ein Freier jetzt wegen Urkundenfälschung verurteilt. (Bild: Keystone)
-
Kopierte Banknoten: Falschgeld-Freier erschlich Sex von «naiver» Dirne
-
Strichplan Zürich: «Bis jetzt müssen 15 Freier eine Busse bezahlen»
-
Falschgeld: Prostituierte mit kopierten Scheinen bezahlt
-
Zürcher Strassenstrich: Frauen bedienen bis zu 30 Freier pro Nacht
-
Luzern: Auf dem Strich - Zuhälter greifen Rentner an
Der Familienvater war im Internet auf das erotische Angebot von Barbara K.* gestossen. 2008 setzte er mit der jungen Frau – die in finanziellen Nöten war – einen «Darlehensvertrag» auf. Der Deal: Er sollte 12 000 Franken zahlen und sie würde diese mit 40-mal Sex «abarbeiten». Nach der Unterzeichnung schlief sie mit ihm. Was sie dabei nicht wusste: Der Mann unterschrieb nicht nur mit einem falschen Namen – er bezahlte sie lediglich mit Kopien von Banknoten.
In seinem Urteil spricht das Obergericht von einer «nicht zu bagatellisierenden kriminellen Energie», die der Freier an den Tag legte, um Barbara K. zu täuschen. Er habe darauf vertraut, dass sich die Frau, die sich gemäss Staatsanwaltschaft zum ersten Mal prostituierte, nicht an die Polizei wenden würde. Wegen Urkundenfälschung und Pornografie wurde der Schweizer daher bedingt zu 35 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Gericht äusserte sich nicht zur Frage, ob Barbara K. für ihre einmalige Dienstleistung Anspruch auf Bezahlung hat.
Die rechtliche Situation in diesem Bereich ist derzeit in Bewegung: Der Kanton Bern fordert mit einer im Juni beschlossenen Standesinitiative, dass Sexarbeit auf Bundesebene nicht mehr als sittenwidrig gelten soll – und damit rechtlich anderer Arbeit gleichgestellt wird.
*Name geändert
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
Die Kommentarfunktion für diese Story wurde automatisch deaktiviert. Der Grund ist die hohe Zahl eingehender Meinungsbeiträge zu aktuellen Themen. Uns ist wichtig, diese möglichst schnell zu sichten und freizuschalten. Deshalb können Storys, die älter sind als 72 Stunden, nicht mehr kommentiert werden. Wir bitten um Verständnis.
-
Alle 37 Kommentare

Die Printausgabe von 20 Minuten gibts jetzt auch als ePaper.
Die 20 Minuten App Familie
Thank god it's Friday!
DIE Nightlife-Website für Partyverrückte aus aller Welt



















SEX - SCWARZ - ARBEIT MEHR RAZZIA MACHEN
Solche Beträge fehlen in der CH-Steuer-Staats-Kasse - diesem Treiben muss ein Riegel geschoben werden.
Was ich nicht verstehe...
warum wurde der Typ wegen Pornografie verurteilt? Er hat doch nur mit einer Prostituierten geschlafen und das ist ja nicht strafbar - oder?
Im Sex-Gewerbe muss man mit Risiko leben
Diese Damen machen diese Sex-Arbeiten freiwillig, also müssen sie auch das Risko tragen.