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Sanitäter verurteilt
07. November 2012 15:26; Akt: 07.11.2012 15:27 Print
Mit Blaulicht das Rotlicht übersehen
von Attila Szenogrady - Haben Krankenwagen im Notfall immer Vortritt? Nein, wie ein seltenes Urteil gegen einen Zürcher Rettungssanitäter zeigt.
Es war an einem Sonntagmorgen, als ein Rettungssanitäter von Schutz und Rettung Zürich einen Notruf für einen dringenden Einsatz erhielt. Mit Blaulicht und Sirene fuhr er kurze Zeit später mit dem Krankenwagen über die Wasserwerkstrasse.
Vor der Ausfahrt aus dem Milchbucktunnel missachtete er wegen seines Auftrages ein Rotlicht und fuhr mit rund 47 km/h auf die Verzweigung. Mit massiven Folgen. So krachte er in ein Fahrzeug einer korrekt abgebogenen Automobilistin hinein. Glücklicherweise kam die Frau mit dem Schrecken davon.
Nicht alles erlaubt
Für den Rettungssanitäter hatte der Unfall vom September 2010 unerwartet unangenehme Folgen. Zu seiner grossen Ueberraschung leitete die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung gegen ihn ein.
Untersuchungsrichter Jürg Boll machte ihm klar, dass der Ambulanz auch bei einem Notfall nicht alles erlaubt sei. Der Angeschuldigte gab zu Protokoll, dass er das Rotlicht aufgrund seiner Aufregung gar nicht gesehen habe. Laut Staatsanwalt Boll lag damit eine fahrlässig grobe Verletzung von Verkehrsregeln vor.
Milde Strafe wegen Stress-Situation
Nun hat die Staatsanwaltschaft den bald 30-jährigen Sanitäter vor einem Monat per Strafbefehl wegen des groben Verkehrsdeliktes verurteilt. Aufgrund der Stress-Situation zur Tatzeit setzte Boll eine ausgesprochen milde Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 130 Franken fest.
Ohne Verbindungsbusse und bedingt bei einer minimalen Probezeit von zwei Jahren. Allerdings könnte dem Fahrer infolge des Schuldspruchs ein mehrmonatiger Entzug des Führerausweises drohen.

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