Al-Shabab-Verbindungen

08. Juli 2012 11:04; Akt: 08.07.2012 11:54 Print

Kenia will Bieler Gymnasiasten abschiebenKenia will Bieler Gymnasiasten abschieben

Kenia will den wegen Terrorismus angeklagten Bieler Gymnasiasten M.N. so schnell wie möglich loswerden. Nun drohten ihm Folter oder der Tod, sagt M.N.

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Am 6. Juni wird M.N., begleitet von seiner Anwältin, aus dem Gerichtssaal in Nairobi geführt. Dem Gymnasiasten werden Verbindungen zur somalischen Terrorgruppe Al-Shabab vorgeworfen. (Bild: Keystone)

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Die kenianischen Behörden wollen den Bieler Gymnasiasten M. N. in sein Heimatland Jordanien ausschaffen. M.N.s Familie war aus politischen Gründen in die Schweiz geflüchtet und hatte hier Asyl erhalten.

In einem Telefonanruf aus seiner Zelle sagte M.N. der «SonntagsZeitung» am Freitag, die Behörden Kenias würden ihn drängen, sich mit der Ausschaffung einverstanden zu erklären. Man habe ihm eine schriftliche Erklärung vorgelegt. Bis am 15. Juli, so M.N., muss er diese unterzeichnen, sonst werde er in ein Flüchtlingslager gebracht. Dort sei sein Leben in Gefahr, sagte M. N. Und in Jordanien, wo sein Vater als Regierungskritiker verfolgt wurde, drohe ihm als Sohn Folter.

Gemäss dem Aussendepartement EDA ist die Schweizer Botschaft von Kenia «nicht formell» über die geplante Ausschaffung informiert worden. Die Botschaft habe die lokalen Behörden per Brief «inständig gebeten», M. N. unter Schutz des UNO-Flüchtlingshochkommissariat zu stellen.

Einreiseverbot in die Schweiz

M. N. will hingegen so schnell wie möglich in die Schweiz zurück, wo er die ganze Schulzeit verbracht hat. Am Sonntag vor einer Woche hat er vom Schweizer Botschafter erfahren, dass die Schweiz gegen ihn ein Einreiseverbot erlassen und ein Verfahren zum Asylwiderruf gestartet hat. Die Anwälte von M.N. wollen juristisch dagegen vorgehen.

M.N. wird vorgeworfen er sei im Frühling 2011 von Biel nach Somalia zu den islamistischen Al-Shabab-Miliz gereist. Zuvor soll er in der Schweiz Kontakte zu Islamisten gepflegt haben. Dazu will sich M.N. erst äussern, wenn er Kenia verlassen konnte. Er behauptet, in den Ferien entführt worden zu sein.

Seine Haftbedingungen in einer Polizeistation in Nairobi bezeichnete M. N. zudem als «inhuman». Nur alle zwei bis drei Tage erhalte er etwas zu Essen und Wasser. Seine lokale Anwältin bringe es ihm. Ausserdem habe er Malaria, erhalte aber keine Medikamente.

(ann)

Ausgewählte Leser-Kommentare

Folter und inhumane Haftbedingungen sind grundsätzlich abzulehnen. Warum aber sollte sich die Schweiz für Leute einsetzen, welche die Werte der Schweiz untergraben und womöglich gar angreifen? Wenn M. N. wirklich nach Kenia gereist ist, um dort von islamistischen Milizen zu lernen, warum sollte dann die Schweiz ihm helfen? Die einzige Ausrede wäre allenfalls noch jugendliche dummheit. Es ist auch irgendwie interessant, wie Leute ausgerechnet jene um Hilfe ersuchen, die sie zuvor mutmasslich verachteten... – Peter S.

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  • Schweizer Bürger am 10.07.2012 12:21 Report Diesen Beitrag melden

    Ab nach Hause

    Es ist Richtig, dass Kenia diesen Terroristen in seine Heimat zurückschafft. Dort ist er am richtigen Ort, denn Verbrecher sollen in ihrer Heimat bleiben. Um diesen Terroristen muss und darf sich die CH nicht länger kümmern. Am besten wäre es, gleich die ganze Familie ebenfalls nach Hause zu schicken, denn Jordanien ist für gesetzestreue Bürger ein sicheres Land. Wer dagegen verstossen hat wird darum zu Recht gesucht und hat kein Recht auf Asyl.

  • Heribert am 09.07.2012 15:45 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Jordanien

    Folter ist in Jordanien durch eine Verfassungsänderung inzwischen strikt verboten und es wird auch so eingehalten. Amnesty ist kein einziger konkreter Fall bekannt. Todesurteile gab es in ganz 2011 fünfzehn, allerdings wurde kein einziges Urteil vollstreckt.

  • Peter am 09.07.2012 12:39 Report Diesen Beitrag melden

    Zuerst ein wasserdichtes Urteil bitte!

    Meiner Meinung nach hat hier niemand das Recht ein Urteil abzugeben. In einem modernen Rechtstaat ist es nötig auch die Gegendarstellung anzuhören. "M.N. wird vorgeworfen er sei im Frühling 2011 von Biel nach Somalia zu den islamistischen Al-Shabab-Miliz gereist." Aufgrund welcher Fakten wird ihm das vorgeworfen? Aufgrund Aussagen von Beobachtern? Was wenn er wirklich "in den Ferien entführt worden" ist? Woher sollten die Beobachter die nötigen Informationen für solch ein Urteil nehmen? Er sollte zuallererst in der Schweiz befragt werden! Er kann ja dann immer noch ausgeschafft werden.

    • Patrick Studer am 10.07.2012 07:38 Report Diesen Beitrag melden

      Wers glaubt......

      Hahaha wann wird wohl jemand im Nachhinein evektiv für immer ausgeschafft. Wer's in die Schweiz geschafft hat, den wird die Schweiz mit seinen juristischen Hürden nie mehr wirklich los. Auch wenn etwas eindeutig ist kommt irgendein Härtefall, Menschenrechts, Sonderausnahmegesetzt zur Anwendung. Glaubst du noch an Märchen.......

    • Hai max am 10.07.2012 12:29 Report Diesen Beitrag melden

      Wir wollen hier keine Terroristen!

      Wenn er in die Schweiz kommt werden wir ihn nie mehr los! Wenn er dann sowas wie der "Attentäter von Toulouse" vollbringt ist Peter der Erste der Aufschreit und fragt warum der hier ist!

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