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Drohung gegen Polizistin
04. Oktober 2012 13:42; Akt: 04.10.2012 20:21 Print
Die Parkbusse wäre günstiger gewesen
von Attila Szenogrady - Als ihm eine Polizei-Angestellte einen Strafzettel unter den Scheibenwischer klemmt, rastet ein Zürcher aus. Er beschimpft die Frau so sehr, dass sie ihn anzeigt – und vor Gericht nun Recht bekommt.

«Jetzt bin ich tami hässig.» Wegen dieser und anderer Äusserungen gegenüber einer Politesse ist ein Unternehmer von der Goldküste verurteilt worden. (Bild: Keystone)
Wegen einer Parkbusse ist ein Sicherheitsberater aus Erlenbach an eine Angestellte der Zürcher Stadtpolizei geraten. Nun hat das Bezirksgericht Zürich den nicht geständigen Unternehmer wegen Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken verurteilt.
Bildstrecken Im Parksündenbabel
Sie sind keine Polizistinnen, gelten aber als Angestellte der Stadtpolizei. Die Rede ist von den in Zivil gekleideten Angehörigen der Abteilung «Kontrolle Ruhender Verkehr». Da die aufgrund einer Marke erkennbaren Damen vor allem Parksünder im Visier haben, sind sie bei Autofahrern nicht besonders beliebt. Auch nicht bei einem Erlenbacher Sicherheitsberater, der vor einem Jahr wegen einer Sitzung nach Zürich fuhr und an der Nordstrasse auf einem Parkplatz für 30 Minuten abstellte.
Streit wegen Parkbusse
Als er kurz vor 11.00 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, erblickte er eine Ordnungshüterin, die ihm gerade einen Bussenzettel für 80 Franken unter den Scheibenwischer steckte. Da der Erlenbacher zwischenzeitlich eine Münze nachgeworfen hatte, verdoppelte die Beamtin die Strafe von 40 Franken auf 80 Franken. Was den Autohalter offenbar wütend machte.
Laut Anklage sagte er zu ihr, dass er die Busse bezahlen werde. Sollte sie das aber noch einmal machen, werde er ihr das Funkgerät wegreissen, dann könne sie lange um Hilfe schreien. Gleichzeitig rückte er so nahe zu ihr, dass sie sich durch den kräftig gebauten Mann bedroht fühlte.
«Jetzt bin ich tami hässig»
Kurz darauf parkierte der Beschuldigte seinen Wagen in eine Blaue Zone um. Zu seinem grossen Ärger tauchte die Geschädigte erneut auf. Sie wollte ein anderes Fahrzeug wegen einer schlecht sichtbaren Parkkarte büssen.
Da trat der Sicherheitsberater wiederum zu ihr hin und fragte sie, was sie denn da mache. Worauf sie erklärte, dass sie auf der fraglichen Parkkarte das Kontrollschild nicht lesen könne. «Jetzt bin ich tami hässig», antwortete er aggressiv. Worauf die stark verunsicherte Beamtin die vorgesehene Busse nicht ausstellte, sondern ihren Arbeitsplatz aufsuchte und Anzeige gegen den Parksünder erstattete. Mit rechtlichen Folgen: So leitete die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung ein und erhob im letzten Juli Anklage.
Unschuld beteuert
Am Donnerstag musste sich der Mann von der Goldküste wegen Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte am Bezirksgericht Zürich verantworten. Er musste mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 80 Franken sowie mit einer Busse von 1200 Franken rechnen.
Vor Gericht beteuerte der Schweizer Staatsangehörige seine Unschuld. So habe er die Frau niemals bedroht, führte er aus. Er habe bloss von ihr wissen wollen, weshalb sie eine Busse in der Höhe von 80 Franken ausgestellt habe. Danach habe die Frau arrogant geantwortet, dass er halt einen Fehler gemacht habe. Die Vorwürfe der Anklage bezeichnete der Beschuldigte als Lügen und berief sich auf die Unschuldsvermutung, die für ihn von Anfang an nicht gegolten habe.
Der Beamtin geglaubt
Das Gericht glaubte aber den detaillierten und klaren Darstellungen der Beamtin. Gerade das angekündigte Wegreissen des Funkgerätes wirke echt, befand die Einzelrichterin und kam bei der Drohung zu einem Schuldspruch. So habe die Geschädigte befürchtet, dass er auch tätlich werden könnte. Beim Vorwurf der Gewalt und Drohung gegen Beamte gab es dagegen wegen mangelnder Intensität einen Freispruch.
Das Gericht ging von einem leichten Verschulden aus und legte eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 80 Franken fest. Von einer zusätzlichen Busse sah es ab, auferlegte dem Erlenbacher jedoch 75 Prozent der Gerichtsgebühr von 1500 Franken. Unmittelbar nach der Urteilseröffnung eilte der gestresst wirkende Beschuldigte aus dem Gerichtssaal. Wegen seines draussen parkierten Autos und aus Angst vor einer neuen Busse, wie er zum Schluss sagte.
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Alle 97 Kommentare

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die Autopartei fehlt!
Man merkt, dass die Autopartei fehlt. Die SVP ist kein Ersatz für die Autopartei.
teure Parkplätze - Nein danke
Bei der Post in Zofingen kann man so schlecht parkieren. Die Poststellen in den Dörfern haben aber gern die Kunden aus den Städten, sonst gehen sie bald zu.
nur noch dort einkaufen wo parken gratis
Kauft bei Aldi ein. Da kann man gratis parkieren. Wenn die Läden mit Parkgebühr merken, dass sie nichts mehr verkaufen, dann wird das schon ändern.