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3 Männer verurteilt
14. Dezember 2012 22:11; Akt: 14.12.2012 22:24 Print
18-Jährige mit Banane vergewaltigt
von Attila Szenogrady - Drei junge Männer haben in Regensdorf eine bewusstlose junge Frau geschändet und dabei auch gefilmt. Dafür kassierten die Täter teilbedingte Freiheitsstrafen. Ins Gefängnis müssen sie aber nicht mehr.
Es war an einem Maisonntag 2009, als die drei Beschuldigten eine damals 18-jährige Frau in eine Wohnung in Regensdorf einluden. Die junge Köchin war bereits erheblich angetrunken, als sie am Tatort eintraf und dort auf dem Sofa des Wohnzimmers nicht nur einschlief, sondern auch in einen komatösen Zustand verfiel.
Laut Anklage nutzten die drei Mittzwanziger die Widerstandsunfähigkeit der Besucherin sogleich aus. Innerhalb einer halben Stunde kam es zu zahlreichen sexuellen Handlungen, wobei sich alle drei Beschuldigten an ihr vergingen.
Da die Täter die Handlungen mit einem Handy filmten, überführten sie sich gleich selber. Unter anderem hatten sie eine Banane sowie eine Karotte in den Intimbereich der Geschädigten eingeführt. Sie hörten erst auf, als die Geschädigte zu sich kam und sich massiv wehrte.
Zuerst Freisprüche
Da sich das Opfer bei der Polizei meldete, bekamen es die drei Männer mit der Strafjustiz zu tun. Zunächst hatten sie allerdings Glück. So wurden sie im Juli 2010 vom Bezirksgericht Dielsdorf vom Hauptvorwurf der Schändung umfassend freigesprochen. Das Landgericht schloss damals aus, dass sich die Geschädigte während der Uebergriffe in einem komatösen Zustand befunden habe.
Auch das Obergericht kam im Herbst 2011 in einem ersten Berufungsprozess zu Freisprüchen. Allerdings nur aus subjektiven Gründen. So hätten die Beschuldigten gar nicht erkannt, dass die Geschädigte tatsächlich weggetreten sei.
Wende am Bundesgericht
Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter an das Bundesgericht. Mit Erfolg, da die höchste Instanz die Begründung für die Freisprüche verwarf, von einer klaren Widerstandsunfähigkeit der Geschädigten ausging und den Fall an das Obergericht zur Neubeurteilung zurückwies. Mit dieser Wende der Würdigung musste sich am Freitag das Zürcher Obergericht befassen.
Der zuständige Staatsanwalt verlangte nicht nur umfassende Schuldsprüche, sondern auch hohe Strafen von fünf Jahren sowie je dreieinhalb Jahren Freiheitsentzug. Die Verteidiger setzten sich in den Hauptanträgen weiterhin für Freisprüche ein. Im schlimmsten Fall verlangten sie milde und bedingte Geld- oder Freiheitsstrafen. Die Anwälte verwiesen darauf, dass sich die Beschuldigten seit der Tatzeit wohl verhalten hätten.
Strafen bereits verbüsst
Das Obergericht kam auf Geheiss des Bundesgerichts zu umfassenden Schuldsprüchen. Von der geforderten Härte der Staatsanwaltschaft sah es aber ab. So setzte es teilbedingte Sanktionen von 30 Monaten, 20 Monaten sowie eine umfassende Bewährungsstrafe von 14 Monaten fest.
Bei zwei Beschuldigten betrug der unbedingte Anteil je sechs Monate. Da sie bereits über 190 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatten, müssen sie nicht mehr ins Gefängnis. Zum Unwillen der Staatsanwaltschaft, die erwägt, den umstrittenen Fall erneut weiterzuziehen.

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