Schweizer Premiere

26. November 2012 10:38; Akt: 26.11.2012 10:41 Print

Zürcher Sexboxen kommen im August 2013Zürcher Sexboxen kommen im August 2013

Der Plan steht: Im nächsten Sommer wird der Strichplatz mit Sexboxen in Zürich-Altstetten eröffnet. Ab dann soll auch der Sihlquai als Strassenstrich der Vergangenheit angehören.

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Nach der Eröffnung der Sexboxen in Zürich-Altstetten soll der Strassenstrich am Sihlquai geschlossen werden. (Bild: Keystone)

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Der schweizweit erste Strichplatz mit Sexboxen wird im August 2013 in Zürich-Altstetten eröffnet. Auf diesen Zeitpunkt hin werden auch der neue Strichplan in Kraft gesetzt und die Strassenstrichzone am Sihlquai und andere Strassenstrichzonen aufgehoben.

Mit einem Bündel koordinierter Massnahmen von Polizei, Sozialwesen und Gesundheitsbereich sowie baulichen Vorkehrungen möchte die Stadt Zürich erreichen, dass das Prostitutionsgewerbe in «stadtverträglicher Weise und unter Achtung der Menschenwürde» ausgeübt werden kann. Dies teilte der Stadtrat am Montag mit.

Dank der Überführung des Strassenstrichs in den kontrollierten Rahmen des Strichplatzes am Depotweg würden die Arbeitsbedingungen der Prostituierten besser, heisst es in der Mitteilung weiter. Zudem würden die Immissionen für die Anrainer geringer sein als heute am Sihlquai.

Besonderes Augenmerk schenke die Stadt dem Austausch mit den Anwohnern des Strichplatzes bezüglich allfälliger zusätzlicher Sicherheitsmassnahmen. Auf die Eröffnung des Strichplatzes hin beabsichtige der Zürcher Stadtrat zudem, eine zeitliche Beschränkung der Strassenprostitution im Niederdorf auszuschreiben.

Bussen für Freier

Wie der Stadtrat weiter mitteilte, tritt die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) Anfang 2013 vollständig in Kraft. Sie regelt insbesondere das Bewilligungsverfahren für die Strassen- und die Salonprostitution.

Das Bewilligungsverfahren für den Strassenstrich sieht unter anderem Ticketautomaten vor. Pro Arbeitstag (19 bis 05 Uhr) ist eine Gebühr von fünf Franken zu bezahlen.

Seit der Teilinkraftsetzung der Verordnung per Juli dieses Jahres können Freier verzeigt werden, die «sexuelle Dienstleistungen gegen Entgelt ausserhalb des zugelassenen Gebiets» in Anspruch nehmen oder um eine solche nachsuchen.

Dieser Artikel kommt insbesondere im Langstrassenquartier zur Anwendung. Dort wird Prostitution in Kontaktbars toleriert, der öffentliche Grund ist aber nach wie vor keine Strichzone. Wie aus der Mitteilung hervorgeht, kann ein diesbezüglicher Fehltritt einen Freier 450 Franken kosten.

(sda)

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  • Hans Günter am 04.12.2012 07:47 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Unnötig

    Es ist einfach geschmacklos frauen zu kauffen,mieten.wiso tut ihr das

  • Eros Corino am 26.11.2012 18:53 Report Diesen Beitrag melden

    Abends Quickie...

    ...und am nächsten Morgen kann man es als Autowaschanlage benutzen um die restliche "Beweise " verschwinden zu lassen. Man weiss ja nie! XD

  • Hans Nednötig am 26.11.2012 18:15 Report Diesen Beitrag melden

    Keinen Strassenstrich

    Der Strassenstrich sollte mit oder auch ohne Boxen verboten werden. Da die Kontrolle zu haben ist unmöglich. Zudem gehört so etwas nicht in die Öffentlichkeit, gibt ja genug Probleme damit. Die dies nötig haben sollen ins Bordell.