Im Service ausgerastet

28. Juni 2012 16:09; Akt: 29.06.2012 09:25 Print

Blaue Kellnerin entblösste sich vor PolizistenBlaue Kellnerin entblösste sich vor Polizisten

von Attila Szenogrady - Weil eine Serviererin am Nachmittag sturzbetrunken war, wurde sie gebüsst. Auch dem Geschäftsführer des Lokals drohte eine Strafe. Doch das Bezirksgericht sah das anders.

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Was nur wenige Leute wissen: In Zürcher Restaurants dürfen weder Wirt noch Personal während der Arbeitszeit betrunken sein. Ein Gesetz, das allerdings wenig mit der Realität zu tun hat. So sind in vielen Gaststätten der Chef oder die Angestellten oft die besten Kunden und vielfach betrunken. Dies zeigt auch ein Gerichtsfall um das Zürcher Kult-Restaurant Neugasshof im Kreis 5 auf.

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Sturzbetrunkene Kellnerin

Fest steht, dass es am 8. Juni 2010 im Neugasshof mitten am Nachmittag zu einer Razzia kam. Mehrere Polizeibeamte kontrollierten um 14.45 Uhr einige Gäste wegen Verdachts auf Drogenbesitz. Nach 45 Minuten platzte der zuständigen Gerantin der Kragen. Sie beschimpfte die Polizeibeamten, entblösste ihren Busen und forderte die Fahnder auf, auch ihre Vagina nach Haschisch zu durchsuchen. Die Ordnungshüter reagierten auf die unflätigen Bemerkungen und unterzogen die stellvertretende Wirtin mittels eines Atemlufttests vor Ort einer Alkoholkontrolle. Mit einem ernüchternd klaren Ergebnis: Die heute 45-jährige Dame hatte mindestens 2,18 Promille Alkohol im Blut. Die Polizei leitete deshalb ein Strafverfahren ein.

Gerantin verurteilt, Wirt unter Anklage

Die Untersuchung brachte für den Patentinhaber des Restaurants eine böse Überrschung. Einerseits wurde seine Stellvertreterin wegen ihres berauschten Zustands am Arbeitsplatz zu einer Busse von 100 Franken verurteilt. Andererseits wurde er vom Stadtrichter wegen «Nichtwahrnehmens der Verantwortung für das Verhalten des Personals» für schuldig befunden und ebenfalls mit 100 Franken gebüsst.

Erfolgreich Freispruch gefordert

Der Geschäftsführer wollte im Gegensatz zu seiner Stellvertreterin den Schuldspruch nicht akzeptieren und legte Einsprache beim Gericht ein. Vor den Schranken machte der 44-jährige Gastronom geltend, dass seine Stellvertreterin schon seit Jahren immer zuverlässig und seriös gearbeitet habe. Erst nach dem Vorfall mit der Polizei sei heraus gekommen, dass sie regelmässig heimlich getrunken habe. Heute sei sie trocken und habe sich nie wieder etwas geleistet, sagte er und verlangte für sich einen Freispruch. So hätten selbst die Polizisten 45 Minuten lang nicht bemerkt, dass die Gerantin betrunken gewesen sei, machte er geltend. Wie hätte er denn etwas merken sollen, beschwerte er sich vor dem Richter.

Mit Erfolg. So kam der zuständige Einzelrichter Alain Kessler zu einem umfassenden Freispruch. Es sei nicht auszuschliessen, dass der Geschäftsführer von der Alkoholsucht seiner Stellvertreterin nichts gewusst habe, sagte Kessler. Dafür stehe die Tatsache, dass auch den Polizeibeamten der angetrunkene Zustand der Angestellten zunächst nicht aufgefallen sei. Für die Behauptung, dass die Wirtin regelmässig betrunken und torkelnd die Gäste bedient habe, seien keine Beweismittel erhoben worden, ergänzte Kessler. Allerdings machte er klar, dass Wirt und Personal während der Arbeit nüchtern sein müssen. Schon alleine aus hygienischen Gründen. So könnte ein betrunkener Koch Gewürze oder Zutaten verwechseln.

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  • Fritz Bürgender am 29.06.2012 13:15 Report Diesen Beitrag melden

    Erfolgreiche Sheriffs

    Gut gemacht, cost income ratio haben wir in dem Fall voll im Griff

  • Sven Holz am 29.06.2012 10:33 Report Diesen Beitrag melden

    Alk im Gastgewerbe ist normal.

    Ich habe jahrelang im Gastgewerbe gearbeitet und hab an keinem anderen Arbeitsort so viele Menschen mit einem Alkoholproblem gesehen. Oft beginnt es schleichend, man wird von den Gästen eingeladen eins mittzutrinken, lehnt man ab, gibt es viele Gäste die das überhaupt verstehen können und drücken das dann mit dem Trinkgeld entsprechend aus. So wird man beinahe schon gezwungen Täglich mehr oder weniger zu Trinken und eine schleichende Alkoholabhängikeit kann sich entwickeln. Oft wird auch nach Feierabend getrunken um vom stress runterzukommen.

  • Ernst Walker am 29.06.2012 08:31 Report Diesen Beitrag melden

    ein lohnender Einsatz

    Diese Razzai hat sich auf jedenfall gelohnt! Unsere Polize macht eiunen Suuuper Job! An der ganzen Langstrasse wird gedealt und gehandelt und die Polizei erwischt eine betrunkene Bardame!

    • Andy Möller am 29.06.2012 13:16 Report Diesen Beitrag melden

      hat vom Feeling her ein gutes Gefühl

      das dealen würde ja noch gehen, aber wenn sie auch noch handeln...

    • Ivan R. am 29.06.2012 13:26 Report Diesen Beitrag melden

      Gelohnt?

      Ja Sie haben 100CHF eingebracht und Tausende von Franken verpässelt. Abgesehn von Anwaltskosten und Gerichtsgebühren. Sie sollen lieber Schwerkriminelle jagen. Wenn es jemanden juckt ob die besoffen ist dann werden das die Gäste entscheiden.

    • Richard Walzer am 29.06.2012 15:00 Report Diesen Beitrag melden

      Keine 100.- eingenommen!

      @Ivan - Nein, die nahmen keine Fr. 100.- ein! Die Klage wurde voll abgewiesen und die Steuerzahlenden dürfen nun Anwälte, Gerichtskosten und den unverhältnismässigen und provozierenden Polizeieinsatz zahlen.

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