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Dietikon ZH
26. April 2012 08:00; Akt: 25.04.2012 21:49 Print
Bauunternehmer als Erpresser verurteilt
von Attila Szenogrady - Weil er dem Bauunternehmen Implenia mit einem Rekurs gedroht und finanzielle Vorteile verlangt hatte, wurde ein Aargauer Immobilienhändler wegen Erpressung zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt.
«Das war eine zweckwidrige Kommerzialisierung eines Rechtsanspruchs», erklärte der Gerichtsvorsitzende Bruno Amacker am Mittwoch während der Urteilseröffnung. Das Bezirksgericht Dietikon folgte damit im Wesentlichen den Anträgen der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis und verurteilte einen Aargauer Immobilen-Unternehmer wegen Erpressung zu einer bedingten Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 3000 Franken. Die Anklage hatte sogar eine teilbedingte Sanktion von 300 Tagessätzen zu 3000 Franken verlangt. Die Hälfte davon, also 450 000 Franken unbedingt.
Baurekurs mit jahrelanger Verzögerung in Aussicht gestellt
Die Anklage ging auf das Frühjahr 2006 zurück. Damals kaufte die Firma Implenia an der Dahlienstrasse in Unterengstringen Bauland für rund 15 Millionen Franken. Zweck des Erwerbs: Es sollten sieben Mehrfamilienhäuser für 70 Millionen Franken erstellt werden.
Zum Unwillen eines benachbarten Aargauer Bauunternehmers, der laut Anklage ebenfalls seinen Vorteil aus dem Neubau ziehen wollte.
Laut Anklage drohte der Beschuldigte seinem Konkurrenten mit einem Baurekurs, der das geplante Projekt über mehrere Jahre verzögern und damit viel Geld in mehrfacher Millionenhöhe kosten würde.
Der heute 51-jährige Beschuldigte machte mehrere Gründe für einen Rekurs geltend. So unter anderem einen Schattenwurf und Mehrverkehr. Allerdings bot er ein Gegengeschäft an. Sollte man ihm den Betrag von
Laut Anklage überwies Implenia die verlangten
Bereits Berufung eingelegt
Vor dem Bezirksgericht Dietikon verlangte die Verteidigung einen vollen Freispruch für den Aargauer und berief sich dabei auf die Rechtmässigkeit des Vorgehens des Beschuldigten. So habe jeder Bürger das Recht gegen etwas Rekurs einzulegen. Gerade in der Bauwirtschaft. Anders sah es zum Schluss das Gericht, das in diesem Fall aufgrund der Akten und widersprüchlichen Aussagen des Angeklagten von einer Erpressung ausging. Es verpflichtete den verurteilten Unternehmer, der Implenia die

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