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Fluchtgefahr
28. November 2012 15:57; Akt: 28.11.2012 16:49 Print
Ex-BVK-Anlagechef Gloor im Gericht verhaftet
Das Zürcher Bezirksgericht hat den Ex-BVK-Anlagechef Daniel Gloor am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 6 1/4 Jahren verurteilt. Er wurde noch im Gerichtssaal von der Polizei verhaftet.
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Das Zürcher Bezirksgericht hat den Ex-BVK-Anlagechef Daniel Gloor am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Er wurde wegen mehrfacher Bestechung, ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. Gloor wurde noch im Gerichtssaal verhaftet.
Aufgrund des Urteils bestehe grosse Fluchtgefahr, sagte der Gerichtsvorsitzende. Der Verurteilte habe schlechte persönliche und berufliche Aussichten, alle seine Freunde verloren und es sei für ihn schwierig, in der Schweiz eine Stelle zu finden.
Anreiz zu flüchten ist gross
Zudem wisse das Gericht nicht, ob Gloor noch irgendwo Geld «gebunkert» habe - beispielsweise in Peru, dem Heimatland seiner Ehefrau. Gloor sei nicht einsichtig und zeige keine Reue. Der Anreiz zu flüchten sei daher gross.
Gloor wurde wegen mehrfacher Bestechung, mehrfacher ungetreuer Amtsführung, Geldwäscherei und Verletzung des Amtsgeheimnisses schuldig gesprochen. 185 Tage seiner Strafe hat er bereits abgesessen. Dem Kanton muss Gloor eine halbe Million Franken zurückzahlen plus den Erlös aus dem Verkauf seines Ferienhauses in Südfrankreich.
Der 57-jährige ehemalige Anlagechef der Beamten-Pensionskasse des Kantons Zürich (BVK) hatte Schmiergeld von 1,7 Millionen Franken angenommen. Die Staatsanwaltschaft hatte für Gloor eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine teilbedingte Strafe von 30 Monaten.
Freiheitsstrafen für vier Mitangeklagte
Von den fünf Mitangeklagten, die Gloor Geschenke und Geld zukommen liessen und dafür im Gegenzug Vermögensverwaltungsmandate zugeschanzt erhielten, wurde einer freigesprochen. Das Gericht begründete den Freispruch damit, dass die dem Angeklagten vorgeworfenen Vergehen verjährt seien.
Zwei der Mitangeklagten erhielten je zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, 18 Monate davon bedingt und 12 Monate unbedingt. Die unbedingte Strafe können sie in Halbgefangenschaft verbüssen. Die beiden anderen Mitangeklagten erhielten bedingte Freiheitsstrafen von 14 und 15 Monaten.
(sda)
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Alle 42 Kommentare

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Alle Ticken so.
Da sieht man wie mit unserem Pensionskassengeld umgegangen wird. Wegen diesen Typen stimmt der Umwandlungssatz nicht. Aber es sind alle Pensionskassen Bosse die gleichen. Geldgierige Personen.
Die Dummen bezahlen...
Tja, die Erde ist eben doch eine Scheibe und nicht rund. Die Dummen sind die Steuerzahler sowie die Kantonsangestellten die den Supergau berappen. Das Kader bzw. die Verantwortlichen sind mehrheitlich fein raus. Niemand war für das Controlling verantwortlich....trotz den reichlich hohen Gehältern der oberen Rängen im Finanzdepartement. Es ist immer schön zu wissen das keiner die Verantwortung trägt.
langsam bin ich wirklich
Ganz stark gegen das Bankgeheimnis. Der hätte nie so wüten können, wenn man einblick gehabt hätte. Vom Bankgeheimnis profitieren eh nur die vom Graubereich und die Kriminellen.