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Vater erschossen
03. Dezember 2012 10:15; Akt: 03.12.2012 19:42 Print
Freispruch für Fabienne Z. rechtskräftig
Die 25-jährige Fabienne Z., die vor rund drei Jahren ihren Vater in Notwehr erschossen hatte, wird definitiv freigesprochen. Sie bekommt zudem 30'000 Franken Abfindung.

Die heute 25-Jährige hat ihren Vater erschossen.
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Der Freispruch für die heute 25-jährige Fabienne Z., die 2009 in Oberrieden ZH ihren aggressiven Vater erschossen hatte, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichtes Horgen zurückgezogen.
Fabienne Z. mit ihrer Anwältin vor Gericht.
Das Tötungsdelikt wird damit nicht wie vorgesehen Mitte Dezember am Zürcher Obergericht neu verhandelt. Dies teilte das Obergericht am Montag mit. Die junge Frau ist damit vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung definitiv freigesprochen. Sie erhält somit auch die 30'000 Franken, die ihr vom Gericht als Schadenersatz- und Genugtuungszahlung zugesprochen wurden.
Das Bezirksgericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die junge Frau in einer Notwehrsituation gehandelt hatte. Die Abwehr mit einer Waffe sei «angemessen und verhältnismässig» gewesen. Beim Vater handelte es sich um einen 150 Kilogramm schweren Kampfsportler, der als aggressiv und streitsüchtig galt.
«Ein Blick wie ein Tier»
Am 1. Oktober 2009 war der Mann bei einer lautstarken Auseinandersetzung mit seiner damals 22-jährigen Tochter handgreiflich geworden und hatte sie leicht verletzt. Die Frau sagte aus, dass er «Ich bringe dich um!» geschrien habe und mit einem «Blick wie ein Tier» in ihr Zimmer gerannt sei.
Weil sie keine Fluchtmöglichkeit gesehen hatte, schoss sie mit einem Revolver vier Mal auf ihren Vater. Danach flüchtete die junge Frau panikartig zu einer Freundin und wurde dort kurz darauf verhaftet. Der Vater starb noch in der Wohnung. Die Waffe wurde zwei Tage später gefunden.
Die Tochter hatte die Waffe fünf Monate vor der Tat legal in einem Waffengeschäft gekauft. Vor Bezirksgericht gab Fabienne Z. an, die Waffe aus Angst vor Einbrechern und möglichen Stalkern gekauft zu haben. Der Staatsanwalt stellte es hingegen so dar, dass sie ursprünglich vorhatte, eine Nebenbuhlerin mit der Waffe zu bedrohen.
(sda)
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Alle 119 Kommentare

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Sie hat sich richtig verhalten! hätte er sich anständig verhalten wäre das nicht passiert.
das leben ist gerecht..
was sich wirklich abgespielt hat, ob der Vater sie wirklich geschlagen, bedroht hat und was in dieser Nacht geschah, wir werden es nie erfahren. jedoch wer Konflikte so löst, wird eines Tages selbst in die "Kugel" laufen: keine Behörde zur Hilfe geholt in all den "Jahren" der Gewalt durch den Vater, , eine Waffe kaufen mit Munition um ne andere Frau und ihren Freund zu bedrohen anstatt das Problem anders zu bewältigen. sie wird ihre Quittung schon noch erhalten - in ihrem fall denke ich sogar noch in diesem leben. was auch immer das sein wird, wird ein anderer richten...
Komische Sache
1. Es ist komisch das sie kurz vorher eine Waffe gekauft hat 2. Heutzutage gibt es weiss Gott genug Möglichkeiten sich gegen einen schlagenden Vater (Bruder, Freund, Ehemann, etc.) zu wehren