Ihre Story, Ihre Informationen, Ihr Hinweis?
feedback@20minuten.ch 
Zürcher Obergericht
12. November 2012 20:22; Akt: 12.11.2012 20:37 Print
Freispruch gegen FCB-Fan aufgehoben
Ein 33-jähriger Basel-Fan ist vom Zürcher Obergericht verurteilt worden - in zweiter Instanz. Brisant: Der Mann wurde mit Videoaufnahmen gesucht, er meldete sich, war aber nicht geständig.
Vor dem Spiel vom 11. Mai 2011 kam es im Letzigrund zu Tumulten.
Das Zürcher Obergericht hat am Montag einen Basler Fussball-Fan in einem Berufungsprozess wegen Landfriedensbruchs verurteilt. Der 33-Jährige soll im Mai 2011 im Zürcher Letzigrund Stadion randaliert haben. Das Bezirksgericht hatte den FCB-Fan noch freigesprochen.
Die Vorinstanz hatte es als nicht erwiesen erachtet, dass der Angeschuldigte bei den Ausschreitungen vor der Partie FC Zürich gegen FC Basel am 11. Mai 2011 eine aktive Rolle gespielt hatte. Das Obergericht verurteilte den Mann nun aber «aufgrund von neuem Beweismaterial», wie es am Montag in Zürich hiess.
Der Mann wurde wegen Landfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft soll der Beschuldigte im Letzigrund mitgemacht haben, als FC-Basel-Fans Sicherheitsleute verprügelt sowie Essensstände und ein WC demoliert hatten. Bei den Krawallen entstand ein Sachschaden von mindestens
Videoaufnahmen erst nach dem Freispruch aufgetaucht
Die Polizei hatte nach dem Freispruch durch das Zürcher Bezirksgericht neue Videoaufnahmen der Krawalle ausfindig gemacht. Diese dienten der Staatsanwaltschaft als Beweise. Auf den Bildern ist zu sehen, wie der nicht geständige Beschuldigte etwas wirft.
Der 33-jährige bestritt, der Mann auf den Aufnahmen zu sein. Für das Gericht waren die Bilder aber Beweis genug. Der Beschuldigte habe sich aktiv an der Zusammenrottung beteiligt, argumentierte der Richter. Der Mann muss neben der Geldstrafe auch die Verfahrenskosten tragen.
Der Angeklagte gehörte zu jenen FCB Fans, die nach den Ausschreitungen per Fahndungsbild im Internet gesucht worden waren. Er hatte sich selber bei der Polizei gestellt. Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte 21 Verfahren gegen die Randalierer eingeleitet.
(sda)
Fragen und Antworten rund um die Kommentar-Funktion
«Warum dauert es manchmal so lange, bis mein Kommentar sichtbar wird?»
Unsere Leser kommentieren fleissig - durchschnittlich gehen Tag für Tag 4000 Meinungen zu allen möglichen Themen ein. Da die Verantwortung für alle Inhalte auf der Website bei der Redaktion liegt, werden die Beiträge vorab gesichtet. Das dauert manchmal eben einige Zeit.
«Gibt es eine Möglichkeit, dass mein Beitrag schneller veröffentlicht wird?»
Wer sich auf 20 Minuten Online einen Account zulegt und als eingeloggter User einen Beitrag schreibt oder auf einen Kommentar antwortet, der wird vorrangig behandelt. Hat ein eingeloggter User bereits viele Kommentare verfasst, die freigegeben wurden, so werden seine neuen Beiträge mit oberster Priorität behandelt.
«Warum wurde mein Kommentar gelöscht?»
Womöglich wurde der Beitrag in Dialekt verfasst. Damit alle deutschsprachigen Leser den Kommentar verstehen, ist Hochdeutsch bei uns Pflicht. Sofort gelöscht werden Beiträge, die Beleidigungen, Verleumdungen oder Diffamierungen enthalten. Auch Kommentare, die aufgrund mangelnder Orthografie quasi unlesbar sind, werden das Licht der Öffentlichkeit nie erblicken. (oku)
Haben Sie allgemeine Fragen zur Kommentarfunktion?
Schreiben Sie an feedback@20minuten.ch
Hinweis: Wir beantworten keine Fragen, die sich auf einzelne Kommentare beziehen.
Die Kommentarfunktion für diese Story wurde automatisch deaktiviert. Der Grund ist die hohe Zahl eingehender Meinungsbeiträge zu aktuellen Themen. Uns ist wichtig, diese möglichst schnell zu sichten und freizuschalten. Deshalb können Storys, die älter sind als 72 Stunden, nicht mehr kommentiert werden. Wir bitten um Verständnis.
-
Alle 11 Kommentare

Die Printausgabe von 20 Minuten gibts jetzt auch als ePaper.
Die 20 Minuten App Familie
Thank god it's Friday!
DIE Nightlife-Website für Partyverrückte aus aller Welt


















Urteil geht in Ordnung, aber...
sehr gut, endlich ein Gericht das nicht kuschelt. Ein fader Beigeschmack bleibt aber trotzdem. der Täter wurde leider nur zu "bedingt" verurteilt. Eine Hoffnung bleibt aber noch. Die Schadensumme kann jetzt auf ihn abgewälzt werden und der Steuerzahler wird entlastet. Wenn das passiert, hat das Urteil doch noch etwas positives.
fragwürdig
wegen einer Busse von100 franken wird ein artikel gedruckt.... wie viele haben schon eine höhere busse erhalten??? unzählige.... aber nur weil es um Gewalt in den Fussballstadien geht erscheint hier ein Artikel darüber...... So etwas stimmt mich sehr fragwürdig.....
Du liegst komplett falsch
Das ist keine Busse, sondern eine Geldstrafe. Zudem beträgt sie nicht 100 Fr, sondern 120 Tagessätze à 100 Fr = 12'000 Fr. Aber tja.. er wird sie wohl nie bezahlen müssen.. Bedingte Geldstrafe sei Dank.. KUSCHELJUSTIZ zur Hölle mit Dir..
leeeeeeesen und reeeeeeechnen
wer nicht lesen kann, kann auch nicht rechnen. Also 120 * 100 gibt wieviel Busse ???
richtig lesen
120 tagessätze a 100 franken = 12000 franken ;)
Wer lesen kann...
Es ist die Rede von 120 Tagessätzen à 100 Franken, daher 12'000 Franken
Unglaublich
Wow toll eine Geldstrafe das bringt sicherlich viel. Ich könnte durchdrehen bei dieser Kuscheljustiz heutzutage!!!!