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Fatalen Drink angeboten
03. Dezember 2012 19:06; Akt: 03.12.2012 21:43 Print
Student unschuldig an Drogen-Tod des Kollegen
von Attila Szenogrady - Ein Student bietet einem Schulkollegen GBL-Tropfen an. Der stirbt an einer Überdosis. Nun ist der Angeklagte in zweiter Instanz freigesprochen worden.
Es war im Juli 2005, als der damals 19-jährige Beschuldigte aus dem Bezirk Uster zusammen mit anderen Studenten der «Zürich Business School» einen Englisch-Sprachkurs in Südengland besuchte. Am späten Abend vom 11. Juli feierten die KV-Schüler in einem Park in Bournemouth ein Fest. Der Angeschuldigte führte dabei ein Fläschchen mit der Partydroge GBL mit sich und bot die Tropfen mehreren Kollegen an. Er erklärte ihnen, dass der Stoff mit einem Joint vergleichbar sei und heiter mache. Allerdings dürfe man nicht zu viel davon konsumieren und die Flüssigkeit nicht mit Alkohol mischen.
Infografik DrogenFest steht, dass der Beschuldigte die KO-Tropfen mit Fanta mischte und seinen Kollegen abgab. Darunter auch einem KV-Lehrling aus dem Bezirk Hinwil. Dieser war über die Wirkung der Drogen enttäuscht und nahm als einzige Person nach 15 Minuten eine zweite GBL-Portion ein. Mit fatalen Folgen. Der Geschädigte brach bald zusammen und verstarb wenige Stunden später in einem Spital. Laut Anklage an einer erheblichen Ueberdosis.
«Ich muss mit dem leben»
Ueber sieben Jahre nach der Tragödie musste sich der Besitzer der GBL-Tropfen am Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Er wehrte sich gegen einen Schuldspruch des Bezirksgerichts Uster. Dieses hatte den heutigen Wirtschaftsstudenten vor einem Jahr wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 60 Franken verurteilt. Das Landgericht vertrat dabei die Auffassung, dass der Beschuldigte seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. So habe er die Wirkung der Droge verharmlost. Er hätte deklarieren müssen, dass er selbst nichts Genaueres über die Wirkung der Dosierung gewusst habe.
«Ich muss mit dem heute leben», bedauerte der 26-jährige Beschuldigte aufrichtig das Unglück. Er hat sich inzwischen auch mit den Hinterbliebenen des Opfers auf eine hohe Abfindungssumme geeinigt. Trotzdem liess er seinen Verteidiger auf einen vollen Freispruch plädieren.
Vom Schuld- zum Freispruch
Mit Erfolg. So kam das Obergericht neu zu einem umfassenden Freispruch. Zentral war dabei, dass die Oberrichter die Voraussehbarkeit der tödlichen Folgen verneinten. Die Droge sei zum Tatzeitpunkt noch kein Thema gewesen, sagte der Vorsitzende. «Es war damals keineswegs allgemein bekannt, dass GBL so gefährlich sein konnte», ergänzte er. Der Beschuldigte habe zudem selbst eine starke Dosis genommen und sei hospitalisiert worden, rief der Präsident in Erinnerung. Bei aller Tragik des Falles könne dem Beschuldigten strafrechtlich nichts angelastet werden. Der Geschädigte habe die Drogen freiwillig zu sich genommen habe, lautete das Fazit für den Freispruch.
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Alle 32 Kommentare

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Prävention / Aufklärung?
Toll, wie unsere Prävention wirkt! Sind ja alle sooo aufgeklärt über Drogen. Bravo! Aber verteufeln wir doch weiterhin alle Drogen. Ist einfacher als an den Menschen zu appelieren...
Gift für den Körper
Trotzdem ist es unverständlich wie man eine Droge nehmen kann, ohne sich vorher zu Informieren.
Eigenverantwortung
Eine Person zu verlieren schmerzt. Doch es ist nicht fair nach Schuldigen zu suchen, wenn es keine Schuldigen gibt. Jeder trägt für seine Entscheidungen Eigenverantwortung.
Genau!
Deiner Meinung. Das Credo heisst Selbstverantwortung. Wie kommt er überhaupt auf die Idee der Familie eine Abfindung zu bezahlen... Geschweige denn sich ein schlechtes Gewissen zu machen? Er ist nicht schuldig und wollte mit den tröpfli seinem Kollegen eher eine Freude machen, als Ihm zu schaden. Wenn ein Diabetiker den angebotenen Kuchen isst ist er auch selber an den Konsequenzen schuld!