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Private Bürgerwehr
08. Dezember 2012 13:31; Akt: 08.12.2012 20:34 Print
Was zivile Helden tun dürfen – und was nicht
von A. Hirschberg - Dürfen Bürgerwehrler Pfefferspray einsetzen, wenn sie durchs Quartier streifen? Ist es Soldaten erlaubt, einen Verdächtigen festzuhalten? Nicht ohne konkreten Verdacht, sagt die Polizei.
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- Was meinen Sie?
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Was halten Sie von der Bürgerwehr in Ebikon?
Eine private Gruppe patrouilliert in der Nacht durch das Einfamilienhausquartier Bühlrain/Rütimatt/Schlösslistrasse in Ebikon. Die Bürgerwehrler wollen ihre Nachbarn vor Einbrechern schützen. Im Zug von Visp nach Thun stellen Soldaten einen Asylbewerber, der eine Frau bedrängt haben soll. Was dürfen diese Männer überhaupt machen, wenn sie jemanden auf frischer Tat ertappen?
«Nicht mehr als jede andere Privatperson», sagt Kurt Graf, Mediensprecher der Luzerner Polizei, kurz und knapp. Das heisst: Sie dürfen weder jemanden kontrollieren, noch den Ausweis verlangen oder eine Person befragen. «Wenn sich jemand freiwillig ausweist, ist das kein Problem, verlangen und durchsetzen dürfen sie dies aber nicht», so Graf. Begehen Personen Übertretungen, lassen etwa Güsel liegen oder lärmen, dürfen sie nicht einmal festgehalten werden. «Festhalten darf man eine Person nur dann, wenn sie ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat und auch nur bis die Polizei kommt», erklärt Graf.
Handschellen oder Einsperren in Ausnahmen erlaubt
Dabei müsse immer die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. «Schlagen, die Person zu Boden werfen und sie dort festhalten ist alles nur in Notwehrsituationen erlaubt und sonst nicht.» In die gleiche Kategorie gehöre der Einsatz von Pfefferspray: «Einfach so darf man niemanden ansprühen.»
Einen Tatverdächtigen in Handschellen legen oder in einen Raum sperren ist ebenfalls nur erlaubt, wenn eine Person ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat und auf andere Art nicht zurückgehalten werden kann. Grundsätzlich müsse aber immer die mildest mögliche Form des Festhaltens gewählt werden. «Für alle weiteren Massnahmen ist die Polizei zuständig.»
Lieber Beobachten als einschreiten
Ganz heikel ist der Einsatz von Waffen. «Für Schusswaffen und -imitate braucht es einen Waffentragschein. Der normale Bürger darf damit nicht herumlaufen», sagt Graf. Eine Ausnahme bildet da nur das eigene Haus. Auch von erlaubten Messern sollte man gescheiter die Finger lassen. «Die Verhältnismässigkeit muss immer gewahrt bleiben und die Waffe darf ausschliesslich in Notwehrsituationen eingesetzt werden», so Graf.
Grundsätzlich rät die Luzerner Polizei davon ab, bei Straftaten einzuschreiten. «Das ist sehr gefährlich und kann grob schief gehen», sagt Graf. Gerade Einbrecher seien bewaffnet oder trügen Werkzeug auf sich, mit dem sie schwere Verletzungen zufügen könnten. «Darum sollte man nur von Weitem beobachten und bei Verdacht sofort die Polizei rufen.»
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Polizei kann nichtt überall sein
Es bräuchte gar keine Bürgerwehren, wenn der Staat die Sicherheit nicht nur auf dem Papier garantieren könnte, dem ist aber leider oft nicht so. Der Staat kann nicht an jede Ecke einen Polizisten stellen und hat zudem ein Problem mit Personalmangel. Und auch die privaten Sicherheitsunternehmen wie Securitas können nicht überall sein und kosten ausserdem viel Geld, wer soll die bezahlen, damit sie jeden Abend in einem Wohnquartier auf und ab gehen? Da bleibt nichts anderes mehr als Privatpersonen, welche im Notfall die Polizei alarmiert.
Wäre Sache des Staats, aber
Und vor 30 Sec. habe ich hier im 20min über die Georgische Mafia gelesen, die die Schweiz ausnehmen will. Die Regierung macht nichts (Grenzen dicht) und der Bürger darf sich nicht wehren. Super, soll sich der Staat seine Steuereinnahmen in Georgien holen.
Locker bleiben
Immer das Gerede was man darf und was nicht. Wenn ich durch die dunkle Gasse laufe und einer kommt von wegen "was guckst du, hast du ein Problem" dann kann ich vom Pfefferspray vorbeugend Gebrauch machen, weil der nächste Schritt wäre ja, dass ich eins übergebraten krieg. Muss ja dann nicht ID hinterlassen und Polizei anrufen, sondern einfach weiter gehen als wäre nichts.