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Sexuelle Nötigung
21. November 2012 16:32; Akt: 21.11.2012 21:37 Print
Carl Hirschmann muss zwölf Monate in den Knast
Das Zürcher Obergericht senkt die Strafe gegen den Millionenerben und verurteilt ihn wegen sexueller Nötigung und Sex mit Minderjährigen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 32 Monaten – 12 davon unbedingt.
Staranwalt Christoph Hohler zog alle Register, um für Millionärssohn Carl Hirschmann ein milderes Urteil zu erwirken. Das Obergericht Zürich senkt nun das Strafmass für Hirschmann auf eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten. 12 Monate muss er absitzen, die restlichen 20 Monate werden mit einer Probezeit von 3 Jahren zur Bewährung aufgeschoben. Strafen von bis zu 12 Monaten können in Halbgefangenschaft vollzogen werden. Das heisst, dass der Verurteilte tagsüber seiner normalen Arbeit nachgehen kann und nur für den Abend und die Nacht hinter Gitter muss. Wie der Gerichtspräsident bei der Urteilseröffnung erklärte, wolle man ihm diese Möglichkeit nicht verbauen.
Reduziert wurde die Strafe vor allem, weil Hirschmann in einem Fall der sexuellen Nötigung auf der Terrasse seines Clubs freigesprochen wurde. Freigesprochen wurde er auch von einem Teil der Vorwürfe der mehrfachen versuchten Nötigung. In der Urteilsbegründung heisst es, dass für die Strafzumessung vor allem die schwere Kindheit Hirschmanns strafmindernde Wirkung gehabt hätten, sowie das massive «Medienbashing», wie der vorsitzende Richter festhielt. «Gewisse Medienhäuser haben ihm damit indirekt einen Gefallen getan, weil ihre Berichterstattung strafmildernd wirkte», so das Gericht. Keine Strafreduktion erreichte Hirschmann mit seinem Argument, er leide an ADHS und sei nur wegen dieser neurologischen Störung mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Schuldig gesprochen wurde der 32-Jährige hingegen der sexuellen Nötigung und wegen mehrfachem Sex mit Minderjährigen. Überdies wurde er der Tätlichkeit schuldig gesprochen. Mit seinem Urteil hat das Obergericht die erstinstanzliche Strafe reduziert. Die Freiheitsstrafe setzt sich folgendermassen zusammen: 24 Monate erhält Hirschmann für die sexuelle Nötigung, fünf Monate zusätzlich für die sexuellen Handlungen mit einer Minderjährigen und weitere drei Monate für die versuchten Nötigungen.
Mit leerem Blick und händeringend
Hirschmann nahm das Urteil stehend und mit leerem Blick entgegen. Der 32-Jährige hat sich dabei in einem fort die Hände geknetet. Ausser den Zuschauern ist der ganze Gerichtssaal dazu aufgefordert worden, dem Urteil stehend beizuwohnen.
Mit seiner Beurteilung hält sich das Gericht an die Ergebnisse des amtlichen Gutachters. Im Vorfeld waren zahlreiche Gutachten und das Aussageverhalten einer jungen Frau, die Carl Hirschmann angezeigt hatte, erstellt worden. Auf diese ging das Gericht allerdings nicht ein. Ausserdem hatte Hohler im Prozess am Dienstag versucht, die zugegebene Nötigung im Club Diagonal in ein günstigeres Licht zu stellen. Diese wird vom Richter allerdings als «Fellatio der gröberen Art» bezeichnet.
Das Zürcher Bezirksgericht hatte Hirschmann im September 2011 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 33 Monaten verurteilt, von welcher er 14 Monate absitzen muss. Die restlichen 19 Monate wurden mit einer Probezeit von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Im Berufungsprozess am Obergericht hat Staatsanwalt Daniel Kloiber für Hirschmann eine Strafe von 42 Monaten unbedingt gefordert. Das vom Obergericht gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Oberstaatsanwaltschaft das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist noch unklar.
(ann/jam/sda)

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