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Harte Urteile
17. Februar 2010 12:27; Akt: 17.02.2010 14:21 Print
Massive Geldstrafen für Hooligans in Luzern
23 Hooligans im Alter zwischen 19 und 28 Jahren haben vom Amsstatthalteramt Luzern die Rechnung für ihr Tun im April 2009 präsentiert bekommen: Sie müssen Geldstrafen von bis zu 18 000 Franken zahlen.
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Hooligans, Ultràs und andere Chaoten
Die verurteilten Männer waren im April 2009 bei drei Fussballspielen an Ausschreitungen beteiligt. Identifiziert und ermittelt wurden sie zum Teil mittels Öffentlichkeitsfahndung und ermittelt, gaben die Strafuntersuchungsbehörden am Mittwoch bekannt. Dazu wurden im Internet vorübergehend Fotos der an den Ausschreitungen Beteiligten gezeigt. Zwei der rechtkräftig verurteilten Hooligans wohnen im Fürstentum Liechtenstein, die andern in der Schweiz.
Wegen der Ausschreitungen bei der Partie Luzern-Sion vom 13. April 2009 wurden 17 Männer zu Geldsterafen und Bussen verurteilt.(Bild: Keystone)
Fünf Hooligans, darunter die beiden Liechtensteiner, waren am Match zwischen dem FC Luzern (FCL) und dem FC Vaduz vom 9. April 2009 dabei. Sie wurden unter anderem wegen Landfriedensbruch zu Geldstrafen zwischen 2700 und
Nur in einem Fall unbedingte Strafe
Beim Spiel gegen den FC Sion vom 13. April waren 17 Personen beteiligt; 11 aus der Zentralschweiz, 6 aus dem Wallis. Sie wurden wegen Landfriedensbruch, Ruhestörung, unanständigem Benehmen und weiterer Übertretungen zu Geldstrafen zwischen 2700 und
Bei einem der Verurteilten vom 13. April handelt es sich um einen Wiederholungstäter. Als einziger wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt: 120 Tagessätze à 30 (total 3600) Franken. Dazu kommen eine Busse von 200 und Untersuchungskosten von 578 Franken.
Beim Spiel vom 22. April schliesslich, ebenfalls gegen Sion, liess ein Mann aus dem Kanton Zug Feuerwerk los. Er wurde wegen unbefugtem Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen und Missachtung von Schutz und Sicherheitsvorschriften zu einer Geldstrafe von 900 und zu einer Busse von 250 Franken verurteilt.
(sda)


























