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Im Kampf gegen Hooligans
27. Januar 2012 10:49; Akt: 27.01.2012 10:59 Print
Sind Intim-Kontrollen überhaupt legal?
von Lukas Mäder - Bei Matchbesuchern ohne Verdacht eine Durchsuchung im Intimbereich durchzuführen, wäre wohl widerrechtlich. Das moniert ein Jurist – und kritisiert weitere Punkte des Hooligan-Konkordats.
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Die Kantone machen vorwärts mit härteren Massnahmen gegen gewalttätige Fussballfans. Nächste Woche beraten die kantonalen Justizdirektoren die Details des überarbeiteten Hooligan-Konkordats, dass unter anderem eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockey-Spiele sowie Durchsuchungen im Intimbereich vorsieht. Doch möglicherweise sind diese Massnahmen gar nicht legal, wie der frühere Kommandant der Basler Polizei, Markus H. F. Mohler, am Donnerstag an einem Symposium zu Fanfragen in Basel sagte.
Am Donnerstag fand in Basel ein vom Fussballclub FCB organisiertes nationales Symposium zu Fanfragen und Fanarbeit statt. Dabei ging es auch darum, Meinungen entgegen des Mainstreams zu hören, wie FCB-Sprecher am Schluss der Veranstaltung sagte. Im Zentrum stand die Forderung nach einem Dialog mit den Fans, da es sich bei diesem Phänomen um eine jugendliche Subkultur handle. Eine pauschale Kriminalisierung der Fans stärke die radikalen Randgruppen, sagte FCB-Präsident Bernhard Heusler. Verschiedentlich kam Kritik an einer weiteren Verschärfung des Massnahmenkatalogs, wie sie die Konferenz der kantonalen Justizdirektoren KKJPD plant. (mdr) Weiterführende Links:
Manuskript des Referats von Markus Mohler (PDF)
Bericht zum Symposium auf der Website des FCB
Informationen der Fanarbeit Schweiz zu einer Umfrage unter 4000 FCB-Fans, die am Symposium vorgestellt wurde
Der Jurist Mohler kritisierte insbesondere den Passus, der das Durchsuchen von Matchbesuchern auch im Intimbereich ermöglichen soll. Ohne vorgängigen Verdacht - wie dies das Konkordat vorsieht - tangiere eine solche Massnahme das Grundrecht der persönlichen Freiheit und sei entwürdigend. Laut Mohler handelt es sich um einen Verstoss gegen die Bundesverfassung. Zudem sei möglicherweise in gewissen Städten die Verhältnismässigkeit für ein solches Vorgehen nicht gegeben: Wenn pyrotechnisches Material bereits vor dem Spieltag ins Stadion gebracht werden könne, handle es sich um keine geeignete Massnahme.
Polizist müsste Verdächtige bestimmen
Das Hooligan-Konkordat sieht weiter vor, dass solche Durchsuchungen im Intimbereich auch an private Sicherheitsfirmen in den Stadien delegiert werden könnten. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols wäre dies nur zulässig, wenn ein Polizist vorgängig aufgrund eines Verdachts bestimmte Spielbesucher auswählen und den Auftrag zur Durchsuchung erteilen würde, wie Mohler sagte. Ein autonomes Handeln von privaten Sicherheitskräften ohne Anwesenheit der Polizei schliesst er aus. Mohler war bis Ende 2011 Lehrbeauftragter für Polizeirecht an der Universität St. Gallen. Zudem war er in Basel als Staatsanwalt tätig, bevor er von 1979 bis 2001 die Basler Polizei kommandierte.
Mohlers Kritik am Konkordat geht aber noch weiter. Er zweifelt auch die Verhältnismässigkeit einer Bewilligungspflicht an, wie sie laut Konkordatsentwurf für alle Spiele gelten müssen - egal, welches Sicherheitsrisiko von ihnen ausgeht. Sowieso sei es nicht nötig, die Bewilligungspflicht in das Konkordat aufzunehmen, da jeder Kanton oder jede Stadt eine solche auch einzeln einführen könnte. In seinem Referat verwies Mohler auf die bewährte Regelung in Basel, die eine Bewilligung nur bei grosser Zuschauerzahl oder hohen Sicherheitsrisiken vorsieht.
Kombiticket würde persönliche Freiheit tangieren
Schliesslich hält Mohler das sogenannte Kombiticket für unzulässig. Diese Massnahme verlangt von Matchbesuchern, dass sie bei Auswärtsspielen ausschliesslich mit Charterzügen anreisen und könnte im Rahmen der Bewilligungspflicht den Clubs auferlegt werden. Doch Mohler sieht darin eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit. So sei es beispielsweise einem Familienvater mit Kindern nicht zuzumuten, zusammen mit gewaltbereiten Fans in einem Extrazug reisen zu müssen.
Das Konkordat muss von jedem Kanton genehmigt werden. Meist geschieht dies durch den Beschluss des Parlaments. Dagegen kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden, das das oberste Gericht zwar keine Bundesgesetze, aber sehr wohl solche auf kantonaler Ebene auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen darf. Mohler gibt einer solchen Eingabe gute Chancen.
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Alle 94 Kommentare




























Absolut nichts Neues
Solche Kontrollen gibt es schon lange, beim Fussball/Eishockey usw...also macht mal nicht so ein Drama. Solche Massnahmen sind gerechtfertigt! Ob Polizei oder privater Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben übernehmen, kann diskutiert werden. Btw. in Südafrika wirst du sogar vor dem Betreten eines Restaurants gefragt, ob du eine Maschinenpistole in deinem Rucksack hast und anschliessend durchsucht...also haltet den Ball flach!
Sicherheit geht vor
Es ist ja zu jedem seiner Sicherheit. Ich habe nichts zu verbergen. Ich weile zur Zeit in der USA und ich glaube jeder der schon mal hier war weiss, was die Amis unter Sicherheit verstehen.
muss legal sein
alles was uns vor dem chaotentum schützt muss legal sein!