Im Kampf gegen Hooligans

27. Januar 2012 10:49; Akt: 27.01.2012 10:59 Print

Sind Intim-Kontrollen überhaupt legal?Sind Intim-Kontrollen überhaupt legal?

von Lukas Mäder - Bei Matchbesuchern ohne Verdacht eine Durchsuchung im Intimbereich durchzuführen, wäre wohl widerrechtlich. Das moniert ein Jurist – und kritisiert weitere Punkte des Hooligan-Konkordats.

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Am Anfang der öffentlichen Debatte um Hooliganismus in der Schweiz stand die sogenannte Fans stürmten nach der Niederlage des FC Basel gegen den FC Zürich in der Finalissima das Spielfeld. Es kam zu einem Im Hinblick auf die Euro 2008 in Österreich und in der Schweiz berief der Bund einen Runden Tisch ein. Im Bild ein in Genf für allfällige Hooligans. führte den Runden Tisch, an dem alle Beteiligten vertreten sind, weiter. Im Bild empfängt Maurer 2010 Captain Alex Frei und die Nationalmannschaft im Bundeshaus. Kritiker werfen Maurer vor, und zuwenig Wille für eine politische Lösung aufzubringen. Das Bild zeigt Maurer im Juni 2011 in Dänemark zusammen mit Peter Gillieron (M) vom Fussballverband und Uefa-Präsident Michel Platini (l.). Doch das Hauptproblem des Runden Tisches sind seine fehlenden Kompetenzen. Entscheide waren nur möglich mit Einwilligung aller Beteiligten - was längst nicht mehr der Fall ist. Am 1. September 2011 gab Maurer bekannt, . Da die meisten Kompetenzen im Bereich Hooliganismus bei den Kantonen liegen, kommt mit dem Ende des Runden Tisches Karin Keller-Sutter eine Schlüsselrolle zu. Die St. Galler Justizdirektorin ist seit 2010 Präsidentin der (KKJPD) und zuvor Vizepräsidentin. Im April 2010 präsentiert sie in Bern ein Massnahmenpaket gegen Gewalt an Sportanlässen. Die FDP-Politikerin Keller-Sutter ist ein gegen gewalttätige Fussballfans. Auf Seiten der Fans hat sie sich zu einer Hassfigur entwickelt. Konkret mit den Fussball-Hooligans beschäftigen müssen sich die Ihr Verband unterstützt schärfere Massnahmen. Gleichzeitig funktionieren auf lokaler Ebene die Beziehungen zu Clubs und Fanarbeiter oft gut. Auf dem Bild sind FCZ-Fans auf dem Weg zum Bahnhof Wankdorf. Stark betroffen vom Hooliganismus sind auch die die mit Extrazügen Fans befördern müssen. Die Bundesbahnen wollen, dass die Clubs für die Schäden ihrer Fans aufkommen und die Extrazüge chartern müssen. Im Bild SBB-CEO Andreas Meyer im Februar 2010. Unterstützung erhalten die SBB vom Dessen Direktor Peter Füglistaler lässt eine Gesetzesänderung ausarbeiten, damit die Clubs für Schäden in die Pflicht genommen werden können. Laut dem heute gültigen Transportgesetz müssen die SBB alle Personen transportieren, die einen gültigen Fahrausweis besitzen. Lange zurückhaltend gaben sich der So argumentierte SFL-Präsident Thomas Grimm Ende noch Ende 2010, man können einen Club auch nicht für einen Überfall verantwortlich machen, nur weil der Räuber ein Shirt des Clubs getragen habe. Inzwischen arbeitet der Verband aber an einem bei dem Gästefans von Fanarbeitern und nicht von maskierten Polizisten mit Schlagstöcken empfangen werden. Grimm (l.) mit SFV-Präsident Peter Gillieron an der Nacht des Fussballs im August 2009 in Bern. Sehr unterschiedlich ist das Engagement der Während einige insbesondere in der Prävention aktiv sind, sind andere dem Vernehmen nach nicht an einer Lösung interessiert. FCZ-Präsident Ancilo Canepa (l.) und GC-CEO Marcel Meier im Juli 2011 in Zürich. Eine eigentliche Funktion zwischen den Fronten nehmen die ein. So ist manchmal von einer anwaltschaftlichen Beziehung zu den Fans die Rede. Während sie das Vertrauen der Fans brauchen und oft finanziell vom Club abhängig sind, brauchen sie einen guten Draht zu den Sicherheitskräften und den SBB. Urs Frieden (vorne links), Vorstandsmitglied der Fanarbeit Bern, am FCB-Umzug durch die Berner Innenstadt im Juli 2011. Der wohl wichtigste Akteur beim Thema Hooligans sind schliesslich die die meist in Gruppierungen organisiert sind. Obwohl nur eine Minderheit gewaltbereit ist, findet eine Solidarisierung statt. Feuerwehrleute vor YB-Fans in Collombey-Muraz, Oktober 2010. Insbesondere beispielsweise auch die Hooligan-Datenbank des Bundes, sind die Fangruppen geschlossen. Ebenso lehnen sie das Pyro-Verbot in den Stadien ab. Fans des FC Luzern im Mai 2010 in Bern.

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Die Kantone machen vorwärts mit härteren Massnahmen gegen gewalttätige Fussballfans. Nächste Woche beraten die kantonalen Justizdirektoren die Details des überarbeiteten Hooligan-Konkordats, dass unter anderem eine Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockey-Spiele sowie Durchsuchungen im Intimbereich vorsieht. Doch möglicherweise sind diese Massnahmen gar nicht legal, wie der frühere Kommandant der Basler Polizei, Markus H. F. Mohler, am Donnerstag an einem Symposium zu Fanfragen in Basel sagte.

Der Jurist Mohler kritisierte insbesondere den Passus, der das Durchsuchen von Matchbesuchern auch im Intimbereich ermöglichen soll. Ohne vorgängigen Verdacht - wie dies das Konkordat vorsieht - tangiere eine solche Massnahme das Grundrecht der persönlichen Freiheit und sei entwürdigend. Laut Mohler handelt es sich um einen Verstoss gegen die Bundesverfassung. Zudem sei möglicherweise in gewissen Städten die Verhältnismässigkeit für ein solches Vorgehen nicht gegeben: Wenn pyrotechnisches Material bereits vor dem Spieltag ins Stadion gebracht werden könne, handle es sich um keine geeignete Massnahme.

Polizist müsste Verdächtige bestimmen

Das Hooligan-Konkordat sieht weiter vor, dass solche Durchsuchungen im Intimbereich auch an private Sicherheitsfirmen in den Stadien delegiert werden könnten. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols wäre dies nur zulässig, wenn ein Polizist vorgängig aufgrund eines Verdachts bestimmte Spielbesucher auswählen und den Auftrag zur Durchsuchung erteilen würde, wie Mohler sagte. Ein autonomes Handeln von privaten Sicherheitskräften ohne Anwesenheit der Polizei schliesst er aus. Mohler war bis Ende 2011 Lehrbeauftragter für Polizeirecht an der Universität St. Gallen. Zudem war er in Basel als Staatsanwalt tätig, bevor er von 1979 bis 2001 die Basler Polizei kommandierte.

Mohlers Kritik am Konkordat geht aber noch weiter. Er zweifelt auch die Verhältnismässigkeit einer Bewilligungspflicht an, wie sie laut Konkordatsentwurf für alle Spiele gelten müssen - egal, welches Sicherheitsrisiko von ihnen ausgeht. Sowieso sei es nicht nötig, die Bewilligungspflicht in das Konkordat aufzunehmen, da jeder Kanton oder jede Stadt eine solche auch einzeln einführen könnte. In seinem Referat verwies Mohler auf die bewährte Regelung in Basel, die eine Bewilligung nur bei grosser Zuschauerzahl oder hohen Sicherheitsrisiken vorsieht.

Kombiticket würde persönliche Freiheit tangieren

Schliesslich hält Mohler das sogenannte Kombiticket für unzulässig. Diese Massnahme verlangt von Matchbesuchern, dass sie bei Auswärtsspielen ausschliesslich mit Charterzügen anreisen und könnte im Rahmen der Bewilligungspflicht den Clubs auferlegt werden. Doch Mohler sieht darin eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit. So sei es beispielsweise einem Familienvater mit Kindern nicht zuzumuten, zusammen mit gewaltbereiten Fans in einem Extrazug reisen zu müssen.

Das Konkordat muss von jedem Kanton genehmigt werden. Meist geschieht dies durch den Beschluss des Parlaments. Dagegen kann beim Bundesgericht Beschwerde erhoben werden, das das oberste Gericht zwar keine Bundesgesetze, aber sehr wohl solche auf kantonaler Ebene auf ihre Verfassungsmässigkeit überprüfen darf. Mohler gibt einer solchen Eingabe gute Chancen.

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  • Don Norvol am 27.01.2012 16:36 Report Diesen Beitrag melden

    Absolut nichts Neues

    Solche Kontrollen gibt es schon lange, beim Fussball/Eishockey usw...also macht mal nicht so ein Drama. Solche Massnahmen sind gerechtfertigt! Ob Polizei oder privater Sicherheitsdienstleister diese Aufgaben übernehmen, kann diskutiert werden. Btw. in Südafrika wirst du sogar vor dem Betreten eines Restaurants gefragt, ob du eine Maschinenpistole in deinem Rucksack hast und anschliessend durchsucht...also haltet den Ball flach!

  • Priority am 27.01.2012 15:35 via via Mobile Report Diesen Beitrag melden

    Sicherheit geht vor

    Es ist ja zu jedem seiner Sicherheit. Ich habe nichts zu verbergen. Ich weile zur Zeit in der USA und ich glaube jeder der schon mal hier war weiss, was die Amis unter Sicherheit verstehen.

  • ristretto am 27.01.2012 15:32 Report Diesen Beitrag melden

    muss legal sein

    alles was uns vor dem chaotentum schützt muss legal sein!

Axpo Super League

Datum Spiel Resultat
16.02.12  Young Boys - Basel 2:2 (1:0)
18.02.12  Zürich - Thun 1:1 (1:0)
19.02.12  Lausanne-Sport - Luzern 0:0
19.02.12  Servette - Grasshoppers 3:1 (0:0)
R Mannschaft Sp S U N G : E P
1. Basel 20 11 7 2 40 : 19 40

2. Young Boys 21 9 7 5 32 : 20 34
3. Luzern 21 9 7 5 27 : 17 34

4. Thun 21 7 7 7 24 : 23 28
5. Servette 20 8 3 9 29 : 33 27
6. Zürich 21 7 5 9 30 : 28 26
7. Grasshoppers 21 6 1 14 20 : 42 19
8. Lausanne-Sport 19 3 3 13 16 : 44 12

9. Sion 20 9 5 6 26 : 18 -4 (-36)

10. Neuchâtel Xamax 18 7 5 6 22 : 22 26
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