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Für grobes Foul
27. November 2012 16:13; Akt: 27.11.2012 18:15 Print
Amateur-Kicker muss 50'000 Euro zahlen
In Deutschland muss ein Kreisliga-Spieler tief ins Portemonnaie greifen, weil er seinem Gegner eine schwere Knieverletzung zugefügt hat. Auch hierzulande ist dies möglich.

Rüpelhafte Fussballer werden in Deutschland zur Kasse gebeten. (Bild: Keystone)
Aufgepasst, liebe Fussballer: In Deutschland wurde ein Kreisligaspieler zivilrechtlich angeklagt und zu einer Geldstrafe von 50'000 Euro verurteilt, weil er seinem Gegner eine schwere Knieverletzung zugefügt hat.
Das Oberlandesgericht Hamm, das höchste zuständige Gericht des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen, hat einen Kreisliga-Spieler zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Zurückzuführen ist das Urteil auf den 18 April 2010. Damals hat der besagte Spieler seinen Gegner schwer am Knie verletzt. Dieser kann seither seinem Beruf als Maler nicht mehr nachgehen.
«Angeklagte hat rücksichtslos gehandelt»
Der Gefoulte forderte daraufhin Schmerzensgeld. «Der Angeklagte haftet, weil er unter Verstoss gegen die DFB-Fussballregel Nr. 12 rücksichtslos gehandelt hat», steht gemäss Spiegel Online im Urteil. Ein Fussballer hafte zwar nicht, wenn er seinen Gegenspieler bei regelrechter und dem Fairnessgebot entsprechend verletzte. In diesem Fall sei dies aber nicht so gewesen. Das Foul war wohl extrem grob.
Fest steht: Die freiwillige Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf enthält die Einwilligung, dass man Verletzungen in Kauf nimmt. Sich also bewusst in eine Gefahrensituation begibt, wenn man Sport treibt. Liegt aber ein grober Regelverstoss vor, so wie etwa wie im Fall des deutschen Hobbykickers, so geht von einer solchen Einwilligung keine rechtfertigende Wirkung mehr aus.
(als)
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unfaire strafen im fussball
hitzfeld zahlt 8000 franken...dieser amateurkicker in der kreisliga 50000 euro...unglaubliche ungleichheit!
Kein Schmerzensgeld
In der Schweiz gibt es kein Schmerzensgeld!!!!