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09. Februar 2012 12:26; Akt: 09.02.2012 14:45 Print
Jan Ullrich nachträglich gesperrt
Der ehemalige deutsche Radprofi Jan Ullrich hat gegen die Anti-Doping-Regeln verstossen. Der Sportgerichtshof CAS brummt ihm deshalb eine zweijährige Sperre auf, die keine grosse Bedeutung hat.

Jan Ullrich während der Tour de Suisse 2005. (Bild: AP)
Das Sportschiedsgericht spricht Jan Ullrich schuldig, gegen die Anti-Doping-Regeln verstossen zu haben. Der einzige deutsche Tour-de-France-Gewinner wurde wegen der Verwicklung in die Affäre um den mutmasslichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes zu einer zweijährigen Sperre rückwirkend vom 22. August 2011 verurteilt. Das höchste Sportgericht in Lausanne annullierte zudem sämtliche Ergebnisse Ullrichs seit dem 1. Mai 2005 bis zu seinem Karriereende.
Abgelehnt hat der CAS indes den Antrag des Radsportweltverbandes UCI, Ullrich als Wiederholungstäter mit einer lebenslangen Sperre für alle Tätigkeiten im Radsport zu belegen. Der erste Dopingvergehen des Deutschen mit Schweizer Wohnsitz im Jahr 2002 sei durch eine Einnahme von Amphetaminen ausserhalb der Wettkampfzeit zu erklären. Eine Verstoss sei hier aber nur gegeben, wenn dies während der Wettkampfzeit geschehe, schrieb der CAS in der Urteilsbegründung.
Resultate werden gestrichen
Ullrich verliert durch den Schiedsspruch seinen dritten Platz bei der Tour de France 2005, dazu den Gesamtsieg bei der Tour de Suisse 2006 und Etappensiege bei Tour de Suisse 2005 und der Deutschland-Tour im selben Jahr. Die Frankreich-Rundfahrt hatte Ullrich 1997 gewonnen. Für die Zukunftspläne des 38-Jährigen, der seine Laufbahn im Februar 2007 beendet hatte, ist das Urteil nicht von Bedeutung.
Mit dem Urteil ist nach mehr als fünf Jahren der Fall des einstigen deutschen Radstars beendet. Seine Verwicklung in die als Operacion Puerto bekannt gewordene Affäre war einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden. Der CAS hatte den Schiedsspruch in den letzten Monaten dreimal hinausgeschoben.
Zuvor hatte der CAS einem Rekurs des Radsportweltverbandes UCI gegen den Schweizer Radverband und das Schweizer Olympische Komitee Swiss Olympic Ende November 2011 stattgegeben. Swiss Olympic hatte die Ermittlungen gegen Ullrich 2009 mit der Begründung eingestellt, keine "Disziplinargewalt" zu haben. Der CAS hatte allerdings befunden, dass Swiss Olympic auch nach dem Karriereende für Ullrich, der zuletzt eine Schweizer Rennlizenz besass, zuständig sei.
(si)
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Alle 5 Kommentare































Dämlich
Genauso so bescheuert wie der ganze Radsport ist diese nachträgliche Sperre!!
Doping
Wieso nicht legalisieren? Mich würde schon lange Interessieren was es ausmacht, ob ein Sportler mit 4 Spritzen oder nur mit 1 viel langsamer ist.
was soll denn das noch?
Wie lächerlich ist denn das? Einem vor Jahren zurückgetretenen Sportler noch ne 2-jährige Strafe aufzubrummen.....!
rechtlich sicher korrekt
denke, dass jedes begonnene verfahren einen abschluss "verdient" - wie auch immer und mit welchem schlussstrich auch immer. mit dem erwähnten wird auch wieder daran erinnert, dass in den vielen letzten jahren eh keine sauberen siege pedalt wurden ;-(
Wen interessierts
Und was ist nun mit seinen Prämien???