

Ein einflussreicher Anwalt aus Washington soll die Auslieferung von Starregisseur Roman Polanski an die USA verhindern helfen. Wie die «New York Times» am Mittwoch berichtete, wurde Rechtsanwalt Reid Weingarten für Polanskis Verteidiger-Team in den USA angeheuert.
Der Jurist gilt als Strippenzieher in Washington und ist ein enger Freund von US-Justizminister Eric Holder. Weingarten werde versuchen, das Auslieferungsverfahren zu stoppen, noch ehe es die Schweizer Justiz erreiche, berichtete die Zeitung.
Nach Polanskis Verhaftung am Flughafen Zürich haben die US- Behörden 60 Tage Zeit, formell seine Überstellung an die USA zu beantragen. Weingarten könnte dem Antrag mit zwei Argumenten begegnen, hiess es in dem Bericht.
So könnte er geltend machen, das mehr als 30 Jahre zurückliegende Sexualdelikt sei kein Auslieferungsgrund, weil Polanski damals zu einer Haftstrafe von weniger als einem Jahr verurteilt werden sollte.
Die zweite Möglichkeit: Er könnte anführen, der Filmemacher habe seine Strafe bereits durch die 42 Tage in psychiatrischer Untersuchung abgesessen. Polanski hatte 1978 zugegeben, ein 13- jähriges Mädchen betrunken gemacht und vergewaltigt zu haben.
Für das Geständnis hatten seine Anwälte damals eine milde Strafe ausgehandelt. Als es Anzeichen gab, dass der Richter sich nicht an die Absprache halten wollte, war Polanski aus den USA geflohen und seitdem nicht mehr zurückgekehrt.
Widmer-Schlumpf: Politik ist machtlos
Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sieht derweil keinen Platz für politische Einflussnahme im Auslieferungsfall Roman Polanski: «In polizeilichen und juristischen Verfahren ist, wenn sie einmal laufen, grundsätzlich kein Platz für politische Einflussnahme.»
Sie selber sei am vergangenen Freitag gegen Abend vom zuständigen Bundesamt darüber informiert worden, dass es am Wochenende zur Festnahme Polanskis kommen könnte, sagte die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) in einem Interview der «Neuen Zürcher Zeitung» (Mittwochausgabe).
Bei ihren Kontakten mit den USA in den vergangenen Monaten sei der Fall Polanski nie ein Thema gewesen. Dass sie über eine Verhaftung überhaupt im Voraus informiert worden sei, sei eine Ausnahme. Das Bundesamt für Justiz habe diese Ausnahme gemacht, weil es erkannt habe, dass es sich hier im einen besonderen Fall handle, der Reaktionen auf der politischen Ebene auslösen werde. Unbeeinflusst davon sei das polizeilich-juristische Verfahren aber weitergelaufen.
Dasselbe Vorgehen erwartet
Die EJPD-Chefin bekräftigte ausserdem, es habe keinen Grund gegeben, den Haftbefehl der USA nicht zu vollziehen. Bei einem gültigen Schweizer Haftbefehl würde die Schweiz bei einer solchen Ausgangslage von jedem anderen Land dasselbe Vorgehen erwarten. Zur Frage, wieso Polanski trotz häufigen Aufenthalten in der Schweiz nicht schon früher verhaftet worden sei, sagte Widmer-Schlumpf, es sei nicht vorstellbar dass die Polizei den zahllosen offenen Haftbefehlen aus anderen Ländern aktiv nachgehe. Wenn aber die Polizei des Staates, der jemanden zur Verhaftung ausgeschrieben habe, zusätzlich zum Haftbefehl konkrete Informationen übermittle, die eine Festnahme der gesuchten Person erlaubten, habe die Polizei des Ziellands zu handeln.
(ddp)|
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