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10 Franken pro Impfung
16. November 2009 14:26; Akt: 16.11.2009 18:40 Print
Schweinegeld mit Schweinegrippe
von Runa Reinecke - Die Schweinegrippe-Impfung kostet Impfwillige keinen Rappen - ausser sie lassen sich bei einem Frauenarzt in Dübendorf ZH behandeln.
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Schweinegrippe
Eine Schwangerschaft ist schon anstrengend genug. Jetzt müssen sich Frauen in Erwartung auch noch vor einer Infektion mit dem Schweinegrippe-Virus fürchten. Der Ausbruch einer Grippe könnte sowohl Mutter als auch Kind gefährden, deshalb lassen sich viele Frauen in anderen Umständen gegen das Virus immunisieren.
Impfung: Die Immunisierung gegen die pandemische Grippe muss vom Arzt gratis angeboten werden. (Bilder: Colourbox) Roche erhält Notfall-Zulassung für H1N1-Test
Das Erkennungs-Set für das Schweinegrippe- Virus H1N1 des Basler Pharmakonzerns Roche hat von der US- Arzneimittelbehörde (FDA) eine Notfall-Zulassung (emergency use authorization) erhalten. Das Set ermögliche eine schnelle und exakte Identifikation des Virus.
Das teilte Roche am Montag mit. Es sei wichtig, Patienten mit dem H1N1-Virus von Patienten mit anderen Erkrankungen und ähnlichen Symptomen zu unterscheiden, um ein adäquates Patientenmanagement schnellst möglich einzuführen, hiess es weiter. (SDA)
Geschäft mit einer Gratisleistung?
Auch die schwangere Antonia Hegi (Name von der Redaktion geändert) aus Dübendorf ZH wollte sich unbedingt gegen das A/H1N1-Virus schützen und erkundigte sich telefonisch bei einer nahe gelegenen gynäkologischen Praxis, ob sie dort die Impfung erhalten könne. Hegi, die selbst nicht Patientin des Frauenarztes Dr. Christoph M. ist, könne sich in der Praxis problemlos impfen lassen, allerdings würden für die «entstehenden Umtriebe» zehn Franken verlangt. Dies, obwohl die Impfung gegen die Schweinegrippe - im Gegensatz zur saisonalen Variante - für den Patienten kostenlos angeboten werden muss.
Abzockerei? «Die Dame war bei uns nicht Patientin, deshalb hätten wir zehn Franken verlangt», argumentiert der Gynäkologe M. auf Anfrage von 20 Minuten Online. Es sei - so M. - bisher die erste Anfrage dieser Art in seiner Praxis gewesen, deshalb habe er sich spontan auf Nachfragen seiner Praxisassistentin zur Erhebung dieser Gebühr entschieden.
«Das widerspricht unseren Abmachungen»
Zehn Franken für eine Impfung, die vom Bundesamt für Gesundheit und den Kantonen als Leistung beworben wird, die für den Patienten gratis ist? Ein Service, der Mediziner derart benachteiligt, dass sie vom Patienten Geld verlangen müssen? Peter Tschudi, Vizepräsidnet der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) zeigt sich äusserst überrascht: «Die Kosten für den Impfstoff und die Dienstleistung des Arztes sind gedeckt», erklärt der Experte der Taskforce A/H1N1.
Die AGZ hat sich gemäss Tschudi dafür eingesetzt, dass pro Impfhandlung 19.50 Franken vom Arzt abgerechnet werden können. Darüber hinaus darf vom Arzt nichts berechnet - schon gar nicht direkt vom Patienten einkassiert werden: «Was Christoph M. tut, entspricht nicht den Abmachungen zwischen der kantonalen Ärztegesellschaft, der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, der Santésuisse und des BAG», erklärt Tschudi empört.
Gegenüber 20 Minuten Online gab sich Christoph M. geläutert: «Wir werden unsere Patientinnen zukünftig gratis gegen Schweinegrippe impfen.» Antonia Hegi sieht keinen Grund, sich nochmals an Christoph M. zu wenden: Sie liess sich heute vom Kinderarzt ihrer Tochter gegen A/H1N1 immunisieren - kostenlos, versteht sich.
Schweinegrippe-Impfung: Wurden Sie zur Kasse gebeten?
Auch unter den «Göttern in Weiss» gibt es schwarze Schafe: Ist Ihnen auch schon eine unnötige Gebühr aufgebrummt worden oder haben Sie Ähnliches erlebt? Begebenheiten dieser Art können Sie uns hier schildern.
Schweinegrippe Impfung: Wer, wann und wo?:
Die Organisation der Impfungen obliegt der einzelnen Kantone. Praktisch stündlich werden neue Informationen über das jeweilige prozedere in den Kantonen kommuniziert. Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilt, sollen zunächst Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko immunisiert werden. Dazu gehören:
- Schwangere Frauen (Impfung empfohlen ab dem 2. Trimester) und Wöchnerinnen
- Kinder (ab 6 Monaten), Jugendliche und Erwachsene mit einer chronischen
Erkrankung der Lungen, des Herzens oder der Nieren oder mit einer Störung
der Immunabwehr
- Frühgeborene Kinder, die während der Grippezeit unter 24 Monate alt sein
werden (ab dem Alter von 6 Monaten).
- Die Impfung ist auch für all diejenigen empfohlen, welche mit Personen mit
erhöhtem Komplikationsrisiko zusammenleben oder -arbeiten (z.B. Gesundheits-
und Krippenpersonal) einschliesslich das familiäre und berufliche Umfeld von
Säuglingen (unter 6 Monaten).
Nicht überall werden alle Risikogruppen sofort geimpft. Wer sich über das Prozedere in seinem Kanton informieren will, findet auf dieser Seite des BAG in der rechten Spalte aktuelle Hinweise.

























