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Essens-Verschwendung
26. Oktober 2012 07:23; Akt: 26.10.2012 07:23 Print
«Viele wissen nicht mehr, wie gute Milch schmeckt»
von J. Pfister - Die Lebensmittelindustrie will die Ablaufdaten grosszügiger gestalten. Ein Kantonschemiker erklärt, wann eine Milch wirklich in den Müll gehört und wie sie bei Kontrollen vorgehen.
Jeder Schweizer wirft pro Jahr 94 Kilo Nahrung in den Müll. Einen grossen Teil deshalb, weil viele Konsumenten glauben, dass ein Produkt nicht mehr geniessbar ist, wenn das Verbrauchs- oder das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Wann gehört ein Lebensmittel definitiv in den Müll?
Bruno Pacciarelli, Kantonschemiker Zürich: Bei leicht verderblichen Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum sicher ausschlaggebend. Hier liegt es an den Konsumenten den Einkauf richtig zu planen. Sie sollten genügend Gelegenheit haben, das Produkt vor dem Ablauf zu konsumieren.
Nehmen wir eine Milch als Beispiel. Ist diese am Verbrauchstag um 5 vor 12 noch gut und um 5 nach 12 plötzlich giftig?
Nein, das kann man nicht so sagen. Entscheidend ist auch, wie der Konsument mit dem Produkt umgeht. Wenn er die Milch beispielsweise drei Stunden im heissen Auto transportiert hat, ist das Produkt sicher heikler im Verbrauch, als wenn es sofort in den Kühlschrank kommt. Wenn Kühlprodukte wie Milch nicht mehr gut sind, dann riecht, schmeckt oder sieht man das. Eine Milch, die sauer schmeckt oder ein Joghurt, das Schimmel angesetzt hat, sind nicht mehr geniessbar. Die Milch könnte aber noch zur Herstellung einer Sauce verwendet werden.
Wissen die Konsumenten denn überhaupt, wie eine gute Milch riecht?
Das ist sicher ein Problem. Durch den häufigen Gebrauch von Convenience Food kennen sich die Leute heute mit den Lebensmitteln nicht mehr gut aus. Dies erklärt wohl auch, weshalb sich die Konsumenten so streng an die Ablaufdaten halten.
Und so landen dann Produkte mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Müll, obwohl sie noch geniessbar wären.
Auch bei den Produkten mit Mindesthaltbarkeitsdatum ist die Lagerung entscheidend. Wird beispielsweise eine Mehlpackung in einem feuchten Keller gelagert, kann sie verklumpen und verderben. Grundsätzlich gilt aber, dass ein Produkt bei korrekter Lagerung auch noch gegesssen werden kann, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Allenfalls ergibt sich eine geschmackliche Beeinträchtigung, aber keine Gesundheitsgefahr.
Die Kantonschemiker kontrollieren, ob die Hersteller die Datierungen korrekt anwenden. Konsumentenschutz und Politiker hegen den Verdacht, dass diese besonders tief angesetzt werden. Können Sie das bestätigen?
Wir kontrollieren nur, ob die Datierungen vorhanden sind und ob die Produkte kurz vor Ablauf des Verbrauchsdatums noch einwandfrei sind. Die Feststetzung der Daten liegt in der Eigenverantwortung der Hersteller.
Anders gefragt: Haben Sie schon festgestellt, dass zwei Hersteller für das gleiche Produkt unterschiedliche Ablaufdaten verwendet haben?
Es gibt Abweichungen, ja. Es kann sein, dass das gleiche Lebensmittel bei einem Hersteller fünf Tage länger haltbar ist als beim anderen. Warum dem so ist, ist für uns schwierig zu überprüfen - und liegt wie gesagt in der Verantwortung der Hersteller.
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Wir hatten schon viele, viele male hüttenkäse gekauft der trotz noch gültigem datum bereits schimmelflecken hatte. Die daten sollten in beide richtungen angepasst werden.
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Kauft das Buch "Die Milchlüge" und ihr wisst Bescheid über diese verlogene Milchlobby. Es gibt dazu auch viele Filme auf YouTube.