MenschenrechteLuzern muss Bettelverbot aufheben
Im Kanton Luzern gilt ein allgemeines Bettelverbot. Dieses muss nun aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte angepasst werden.
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Darum gehts
Im Kanton Luzern muss künftig ein partielles Bettelverbot gelten.
Momentan ist das Betteln an öffentlichen Orten, wenn die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird, verboten.
Wer auf organisierte Art bettelt, andere Personen zum Betteln schickt oder täuschende Methoden beim Betteln anwendet, wird ebenfalls bestraft.
Das normale Betteln, bei dem eine Person in einer Notlage ist, ist erlaubt.
Im Kanton Luzern plant man, das bestehende faktische Bettelverbot durch ein partielles Bettelverbot zu ersetzen. Diese Änderung erfolgt als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dem Urteil zufolge hat der Kanton das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Das Urteil vom 19. Januar 2021 bezieht sich auf die Verurteilung einer rumänischen Roma wegen Bettelns. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass, während gewisse Einschränkungen des Bettelns im öffentlichen Raum in Ordnung sind, ein generelles Verbot des Bettelns nicht im Einklang mit den Menschenrechten steht. Es sei unverhältnismässig, jede Form des Bettelns unter Strafe zu stellen.
Das Bettelverbot in Luzern muss angepasst werden
«Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht es nötig, dass der Kanton Luzern sein kantonales Recht anpasst», erklärt die Mediensprecherin der Stadt Luzern, Larissa Probst. Denn bisher war das Sammeln von Geld bewilligungspflichtig, da aber für das Betteln keine Bewilligung erteilt wird, ist das Betteln an sich verboten. Das partielle Bettlerverbot ist noch bis am 30. April 2024 in der Vernehmlassung.
Bis das partielle Bettelverbot jedoch in Kraft tritt, verstösst das jetzige Verbot weiterhin «gegen den Kerngehalt des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens», sagt Probst.
Was ist bei dem partiellem Bettelverbot erlaubt?
Probst erklärt: «Normales Betteln, namentlich durch passives Sitzen oder durch massvolles Ansprechen von Drittpersonen, bei dem die Behebung einer persönlichen Notlage im Vordergrund steht, ist grundsätzlich in Ordnung.» Über die Höhe der Strafen kann noch nicht viel gesagt werden. «Die Strafbehörden werden bei der Umsetzung der Strafnorm vertiefte Abklärungen und eine Umsetzungspraxis entwickeln müssen», sagt Probst.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Betteln im öffentlichen Raum oder an allgemein zugänglichen Orten verboten ist, wenn die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung gestört wird. Darüber hinaus sollen auch Personen bestraft werden, die in organisierter Art und Weise betteln, andere zum Betteln schicken oder täuschende Methoden beim Betteln anwenden.
Was heisst das jetzt?
Das bedeutet, dass, sobald das partielle Bettelverbot in Kraft tritt, alle Personen, die betteln, ohne die öffentliche Sicherheit, Ruhe und Ordnung zu stören, keine Genehmigung mehr dafür benötigen. Informiert über das Inkrafttreten der neuen Gesetzesbestimmung werden Obdachlose beziehungsweise bettelnde Personen dann über das Luzerner Kantonsblatt.
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