ZürichKein Deutsch – kein Job: Taxigesetz macht 1500 Fahrer arbeitslos
Taxifahrerinnen und -fahrer im Kanton Zürich müssen neu beweisen, dass sie Deutsch auf B1-Niveau sprechen können. Wegen der neuen Regel sind knapp 1500 Fahrerinnen und Fahrer ihre Bewilligung los.
Darum gehts
Seit dem 1. Januar gilt das neue Taxigesetz im Kanton Zürich.
Taxifahrerinnen und Taxifahrer müssen die deutsche Sprache auf B1-Niveau sprechen können.
Laut dem Präsidenten des Taxiverbands sind dadurch knapp 1500 Taxifahrende ihren Job los.
Seit Januar gilt im Kanton Zürich das neue Taxigesetz. Unter anderem hält dieses fest, dass Taxifahrerinnen und Taxifahrer die Bewilligung nur erhalten, wenn sie mindestens eine mündliche Sprachprüfung auf dem Niveau B1 bestanden haben. Sie müssen sich also «einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessengebiete äussern» können, wie es in den B1-Bestimmungen des Europarats festgehalten wird.
Laut Georg Botonakis, Präsident des Taxiverbands Zürich, haben diese Anforderungen knapp 1500 Taxifahrerinnen und Taxifahrer nicht erfüllt und demnach keine Bewilligung erhalten, als Taxifahrerin oder Taxifahrer zu arbeiten. «Für einige war dieser Entscheid überraschend. Jedoch sind sie selber schuld», so Botonakis.
Der Kanton habe bereits vor mehr als vier Jahren über die Anforderungen, die ab dem 1. Januar 2024 geltend sind, informiert. «Die Rechnung liegt nun bei jenen auf dem Tisch, die sich nicht darum gekümmert haben.»
Keine Auswirkungen auf Taxipersonal
Der kantonale Taxiverband, wie auch die städtische Taxisektion Zürich, sind mit dem neuen Gesetz weitgehend zufrieden. «Es trägt der Qualitätsdienstleistung, die ein Taxi von einem Uber unterscheidet, bei», so Botonakis. Denn: Uber-Fahrer und -Fahrerinnen müssen keinen solchen Sprachnachweis erbringen.
Taxifahrer, die demnach keine Taxibewilligung mehr erhalten haben, dürften deshalb künftig als Uber-Fahrer unterwegs sein, sagt Botonakis. «Aufgrund der geringen Einstiegshürden werden mehr Personen, die kein Deutsch auf B1-Niveau sprechen, in die Uber-Dienstleistung wechseln.»
Dies schade dem Taxigewerbe. «Es entsteht ein Preiskampf. Die Kosten für eine Uberfahrt sinken. Das wiederum spüren die Taxiunternehmen.» Es sei jedoch eine Frage der Zeit, bis sich die Fahrkosten bei Uber wieder stabilisieren, da Uberfahrer mehr Ausgaben als Einnahmen generieren. «Da müssen künftig Gesetzgeber und Vollzugsorgane aufgrund des Sozialdumpings einen Riegel schieben und dies unterbinden. Denn auch Limousinenfahrern soll ein finanzielles Überleben gewährleistet werden», so Botonakis.
Doch entsteht dadurch ein Personalmangel bei Taxifahrerinnen und -fahrern? Nein, sagt Botonakis. «Zwar besteht eine permanente Personalnot im Taxigewerbe, verschärft durch die erforderlichen Sprachkenntnisse wurde sie jedoch nicht.»
Limousinen haben nur Melde- und Kennzeichnungspflicht
Und wieso gilt die Deutsch-Regel nicht für Uber-Fahrer? Der Gesetzgeber habe bei der Ausarbeitung des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) 2019 entschieden, dass Limousinendienste von Gesetzes wegen nur einer Melde- und Kennzeichnungspflicht und nicht wie die Taxis einer Bewilligungspflicht mit Zulassungsvoraussetzungen unterliegen. Das teilt das Amt für Mobilität des Kantons Zürich mit. «Aus diesem Grund gilt die Pflicht für den Sprachnachweis nur für Taxifahrerinnen und Taxifahrer», sagt Judith Setz, Sprecherin des Amtes.
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