Mordfall Barchetsee«Das A*** hat mich verarscht, das ist der Punkt»
Zwei Männer müssen sich wegen des Mordfalls Barchetsee vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Sie sollen 2007 Karm Ahmed (27) im Auftrag von dessen Ehefrau getötet und anschliessend im Barchetsee versenkt haben. Am Montag wird das Urteil bekannt gegeben.
Darum gehts
Der Ägypter Karm Ahmed (27) wurde 2007 getötet.
Seine Leiche wurde aus dem Barchetsee bei Oberneunforn TG geborgen.
Ab Montag müssen sich die beiden mutmasslichen Täter, ein 63-jähriger Schweizer und ein 59-jähriger Italiener, wegen Mordes vor Gericht verantworten.
Am 4. März wird nach der Beratung des Gerichts das Urteil verkündet.
Der Schweizer (63) muss für 15 Jahre in den Knast, der Italiener (59) wird freigesprochen.
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Zusammenfassung
Am Montag ging der Prozess rund um den Cold-Case Barchetsee zu Ende. Es mussten sich zwei Beschuldigte, ein 63-jähriger Schweizer und ein 59-jähriger Italiener vor dem Bezirksgericht in Frauenfeld verantworten. 2007 wurde der Ägypter Karm Ahmed (27) tot im Barchetsee aufgefunden. Der Fall blieb lange ungelöst; 2018 wurde er im Rahmen einer Cold-Case-Aufarbeitung erneut aufgerollt.
Die Thurgauer Staatsanwaltschaft forderte, beide Beschuldigte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Die Anwälte der Beschuldigten hingegen forderten Freisprüche für ihre Mandanten.
Am Montag erfolgte das Urteil. Der Schweizer wurde des Mordes an Karm Ahmed schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Zudem muss er über 74'000 Franken Untersuchungskosten und 20'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Schweizer zeigte keine Regung, als das Urteil verlesen wird.
Für das Gericht war klar, dass der Schweizer die Tat auch tatsächlich begangen hatte. «Der Beschuldigte konnte gegenüber den verdeckten Ermittlern Details nennen, die mit der Tat übereinstimmten», so der Gerichtsvorsitzende in der Begründung. Dies sei nirgends sonst in der Öffentlichkeit bekannt gewesen.
Dass der Schweizer aber im Auftrag der Ehefrau des Opfers gehandelt hatte, wie von der Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift beschrieben, war für das Gericht nicht erstellt.
Stattdessen habe der Beschuldigte aus purer Kränkung wegen einer Lappalie gehandelt – das Opfer schuldete ihm Geld. «Deswegen ein Leben auszulöschen, ist verwerflich und egoistisch. Der Kommentar des Beschuldigten zur Tötung war: ‹Fertig, A****loch›», sagt der Richter. Damit habe er eine Geringschätzung eines fremden Lebens gezeigt, die in «höchstem Mass erschreckend und skrupellos» gewesen sei.
Der Italiener wurde vom Vorwurf des Mordes an Karm Ahmed komplett freigesprochen. Er erhält zusätzlich eine Genugtuung von über 22'000 Franken sowie 16'000 Franken Schadenersatz.
«Es ist nicht erstellt, dass es sich beim zweiten Beschuldigten, der vom Schweizer genannt wurde, tatsächlich um den 59-Jährigen handelt», so der Richter in der Urteilsbegründung. Es habe vereinzelt Beweise gegeben, dass es sich um diesen handeln könnte, aber nicht genügend für eine Verurteilung.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Urteil vorbei
Damit ist die Urteilsverkündung abgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit.
Unklar, ob 59-Jähriger tatsächlich an Tat beteiligt war
Auch das Urteil zum Freispruch des Italieners wird begründet. «Es ist nicht erstellt, dass es sich beim zweiten Beschuldigten, der vom Schweizer genannt wurde, tatsächlich um den 59-Jährigen handelt», so der Richter. Es habe vereinzelt Beweise, dass es sich um diesen handeln könnte, aber nicht genügend für eine Verurteilung.
Für die 91 Tage Untersuchungshaft wird der 59-Jährige entschädigt.
Schweizer handelte kaltblütig und skrupellos
All dies ergebe für das Gericht das Bild, dass die Tat tatsächlich so stattgefunden habe, wie der Beschuldigte dies gegenüber den Ermittlern schilderte. «Der Beweggrund der Staatsanwaltschaft, dass der Schweizer im Auftrag der Ehefrau handelte, betrachtet das Gericht als nicht erstellt», so der Gerichtsvorsitzende. Das Motiv habe er aber selbst geschildert. Ahmed Karm hatte ihm Geld geschuldet. «Das A****loch hat mich verarscht, das ist der Punkt», zitiert der Richter die Aussage des 63-Jährigen gegenüber einem der verdeckten Ermittler.
Der Beschuldigte habe aus purer Kränkung wegen einer Lappalie gehandelt. «Deswegen ein Leben auszulöschen, ist verwerflich und egoistisch. Der Kommentar des Beschuldigten zur Tötung war: ‹Fertig, A****loch›», sagt der Richter. Damit habe er eine Geringschätzung eines fremden Lebens gezeigt, die in «höchstem Mass erschreckend und skrupellos» gewesen sei. «Er bereitete die Tötung kaltblütig und skrupellos vor. Er nutzte das Vertrauen zum Opfer aus, schoss ihm heimtückisch von hinten in den Rücken. Anschliessend liess er ihn laufen und schlenderte gemütlich zum am Boden liegenden Opfer und exekutierte dieses», sagt der Richter.
Aussagen des Schweizers stimmten laut Gericht mit den Tatsachen überein
Weiter geht der Gerichtsvorsitzende auf die Vorgänge der Tat ein, so wie sie der 63-Jährige gegenüber den verdeckten Ermittlern gestand. «Die Schilderungen zum Tatablauf lassen sich mit den tatsächlichen Feststellungen vereinbaren», sagt das Gericht. Es seien Tatsachen, die der Öffentlichkeit nicht bekannt waren.
«Der Beschuldigte konnte weitere Details nennen, die übereinstimmten. Das Opfer urinierte vor der Tat. Dem Opfer wurde in den Rücken geschossen, die Schüsse folgten zeitlich nahe aufeinander. Der finale Schuss erfolgte in den Kopf», so der Richter.
Zudem sei das Opfer ausgeblutet worden, das Kaliber stimmte überein, der Tatort sei nicht der Fundort gewesen, das Betonelement sei erst beim Barchetsee aufgebunden und bereits Wochen vor der Tat organisiert und vorbereitet worden.
Vorgehen der verdeckten Ermittler laut Gericht korrekt
Das Gericht begründet das Urteil des Schweizers. «Die bisherigen Ermittlungen waren erfolglos, es handelte sich um einen Cold-Case», so der Gerichtsvorsitzende.
Das Vorgehen der verdeckten Ermittler sei nicht zu beanstanden, fährt das Gericht fort. «Der Beschuldigte hat das Geständnis den verdeckten Ermittlern gegenüber von sich aus erzählt und entstand nicht auf Druck heraus», sagt der Richter. Die Aussagen der verdeckten Ermittler sei schlüssig und im Kern übereinstimmend gewesen. «Der Beschuldigte ist sicher ein Geschichtenerzähler, aber das Geständnis ist an den Details und den Worten zu messen und nicht an der Person», so das Gericht.
Schweizer wegen Mordes zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, Italiener komplett freigesprochen.
Das Gericht verliest das Urteil gegen den 63-jährigen Schweizer und den 59-jährigen Italiener. Der Schweizer wird des Mordes an Karm Ahmed schuldig gesprochen. Er wird mit einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren bestraft. Eine bereits entstandene Haft wird angerechnet. Sichergestellte Waffen und Munitionen werden zerlegt und vernichtet. Zudem muss er über 74'000 Franken Untersuchungskosten und 20'000 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Der Schweizer zeigt keine Regung, als das Urteil verlesen wird.
Der Italiener wird vom Vorwurf des Mordes an Karm Ahmed komplett freigesprochen. Er erhält zusätzlich eine Genugtuung von über 22'000 Franken sowie 16'000 Franken Schadenersatz.
Das Urteil wird verkündet
Es geht los. Das Bezirksgericht Frauenfeld verliest das Urteil zum Cold-Case Barchetsee.
Urteil folgt um 16 Uhr
Willkommen zurück im Ticker zum Cold-Case Barchetsee. Heute ab 16 Uhr wird das Urteil verkündet. Wir sind schon ganz gespannt, wie sich das Gericht entschieden hat. Die Anträge der beiden Seiten gehen von Freisprüchen bis lebenslänglich. Der Maximalforderung der Staatsanwaltschaft steht die Forderung nach Freisprüchen der Verteidiger der beiden beschuldigten Männern gegenüber.
Zusammenfassung
Am Dienstag stand der zweite und letzte Tag im Prozess Barchetsee an. Nachdem bereits der Anwalt des Schweizers (63) für diesen einen Freispruch gefordert hatte, verlangte der Verteidiger des Italieners (59) ebenfalls, diesen freizusprechen.
Auch er schoss in seinem Plädoyer mehrmals gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft. «Mein Mandant hat ein Alibi», sagte der Anwalt. Der Italiener habe ein schweres Rückenleiden, welches nur durch starke Medikamente und Bettruhe gelindert werden könne. «Es ist unmöglich, dass er in der Lage gewesen wäre, die Leiche und ein Betonelement – insgesamt rund 120 Kilo – mehrere Meter weit zu tragen», sagte der Verteidiger.
Für den Italiener, der noch nie zuvor strafrechtlich aufgefallen sei, fehle ein Motiv. «Dieser Mann soll aus heiterem Himmel einen Auftragsmord begangen haben. Das ist doch absurd», sagt der Anwalt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei «absoluter Bockmist».
Auch die Arbeit der verdeckten Ermittler wurde kritisiert. «Meistens vergingen zwischen dem Ende der Einsätze und der Verschriftlichung mehrere Tage», sagt der Anwalt. Dies seien gesetzliche Vorschriften, die erfüllt werden müssen, aber in diesem Fall nicht geschehen waren.
Die Aussagen, die der Schweizer gegenüber den verdeckten Ermittlern tätigte, seien falsch. «Diese Geschichte ist erfunden und widerlegt damit die Anklage.» «Die Beweislage ist glasklar zugunsten meines Mandanten. Somit ist dieser freizusprechen», so der Anwalt.
«Die Verteidiger haben mit ihren Aussagen versucht, für Verwirrung zu sorgen», sagte der Staatsanwalt in seinem zweiten Vortrag.
Es sei für den Tatbestand des Mordes gerechtfertigt, verdeckte Ermittler einzusetzen. Die Berichterstattung von den Ermittlern zu ihren Vorgesetzten sei damals korrekt und gemäss Gesetz erfolgt.
Das bei der Tötung verwendete Kaliber der Munition sowie die Verletzungen des Opfers seien nie genau von der Polizei kommuniziert worden. «Woher soll der Schweizer also wissen, was passierte?», so der Staatsanwalt. Es handle sich um klassisches Täterwissen.
«Laut der Verteidigung sei es für die Beschuldigten unmöglich gewesen, einen Mann mitsamt Betonelement weit zu tragen», so der Staatsanwalt. Allerdings habe die Polizei während ihrer Ermittlungen die Tragesituation nachgestellt. «Ein nicht gerade gut gebauter Polizist konnte die 80 Kilo schwere Puppe ohne Probleme tragen», sagte der Staatsanwalt.
Es sei absolut klar, dass der Schweizer und der Italiener für die Tat verantwortlich sind.
Zum Kopfschuss und woher der Schweizer dies wissen sollte, sagt dessen Anwalt: «Die Ehefrau des Opfers hat seine Leiche gesehen und es anschliessend dem 63-Jährigen erzählt.» So wie die Tat den Angeklagten vorgeworfen wird, sei sie nicht passiert. Der Schweizer habe wohl den falschen Leuten eine falsche Geschichte erzählt.
Im Schlusswort wandte sich der 63-Jährige an das Gericht: «Herr Präsident, ich bin total unschuldig in dieser schrecklichen Sache.»
Auch der bisher schweigsame Italiener äusserte sich zum Schluss: «Ich bitte nur um eine faire Urteilung.»
Das Urteil erfolgt am 4. März um 16 Uhr.
Urteil folgt am 4. März
Damit ist die Verhandlung beendet. Das Urteil erfolgt am 4. März um 16 Uhr.
Wir danken für die Aufmerksamkeit.
«Ich bin total unschuldig. Ich bin kein Täter»
Die beiden Beschuldigten haben zum Schluss die Gelegenheit für ein Schlusswort. Als erstes ergreift der Schweizer das Wort. «Herr Präsident, ich bin total unschuldig in dieser schrecklichen Sache. Ich bin kein Täter. Danke», sagt er.
Zur grossen Überraschung der Anwesenden äussert sich jetzt erstmals auch der Italiener. «Ich bitte nur um eine faire Urteilung», sagt der 59-Jährige lediglich.
«Es begann mit einem Schuss von vorne in den Oberschenkel»
Der Anwalt des Italieners hat das Wort. In seinem zweiten Vortrag wiederholt er viele Aussagen aus seinem Plädoyer vom Morgen. «Der Tatvorgang ist gemäss dem Bericht des Institut für Rechtsmedizin klar: Es begann mit einem Schuss von vorne in den Oberschenkel», sagt der Verteidiger. Die Schüsse in den Rücken von Karm Ahmed habe es nie gegeben.
Auch auf das Rückenleiden seines Mandanten kommt er wieder zu sprechen. Dieses sei eindeutig von ärztlichen Berichten belegt und verifiziert worden. «Sein Arzt sagt, er laufe wie ein Brett. Er musste strenge Bettruhe haben». Damit hat der Verteidiger sein Vortrag geschlossen.
«Den falschen Leuten eine falsche Geschichte erzählt»
«So wie die Tat den Angeklagten vorgeworfen wird, ist sie nicht passiert», sagt der Anwalt. Es gebe kein Motiv von beiden Beschuldigten für die Tötung von Karm Ahmed. «Wieso haben sie die Leiche nach der Tötung nicht einfach am Waldrand liegen lassen? Warum den weiten Weg zum Barchetsee auf sich nehmen?», sagt der Anwalt wieder. Es ergebe überhaupt keinen Sinn.
Der Schweizer habe wohl den falschen Leuten eine falsche Geschichte erzählt. «Dann nahmen die Dinge ihren Lauf», so der Verteidiger und beendet damit seinen zweiten Vortrag.
Verteidiger greift Staatsanwaltschaft erneut an
«Ich hatte noch etwas Bedenken, nachdem die Staatsanwaltschaft die ganze Nacht und dann auch noch die Mittagspause Zeit hatte, um sich auf den Vortrag vorzubereiten», beginnt der Anwalt des Schweizers. Jedoch sei er jetzt erleichtert, dass seit gestern «nichts Wesentliches» hervorgebracht wurde.
Er geht Punkt für Punkt auf die neuen Argumente der Staatsanwaltschaft ein. Zum Kopfschuss und woher der Schweizer dies wissen sollte, sagt der Verteidiger: «Die Ehefrau des Opfers hat seine Leiche gesehen. Anschliessend sagte sie es dem 63-Jährigen.» Es sei nicht so, dass dies - wie von der Staatsanwaltschaft argumentiert - reines Täterwissen sei.
Die DNA des Schweizers am Auto des Opfers stamme gemäss der Verteidigung daher, dass das Opfer Pizzen auslieferte für den Beschuldigten. Der 63-Jährige habe für die Übergabe jeweils die Türen des Autos angefasst. «Die DNA-Spuren belegen überhaupt nichts zur Täterschaft.»
Jetzt spricht der Anwalt wieder den Barchetsee an. «Was gibt es denn für einen Grund, einen See auszuwählen? Warum die Leiche in einem See versenken? Warum ein Betonelement? Das ergibt überhaupt keinen Sinn», so der Verteidiger.
Es geht weiter
Die kurze Pause ist vorbei. Zuerst antwortet der Verteidiger des 63-Jährigen auf die Aussagen der Staatsanwaltschaft.
«Absolut klar, dass der Schweizer und der Italiener für die Tat verantwortlich sind»
Es ergebe sich gemäss der Staatsanwaltschaft ein klares Bild: Der Schweizer sei kein Plauderi und habe von der Tat gewusst. Er habe deutliches Täterwissen gehabt. «Es ist absolut klar, dass der Schweizer und der Italiener für die Tat verantwortlich sind.»
Damit hat der Staatsanwalt geschlossen. Die Verhandlung wird für eine halbe Stunde unterbrochen, damit die beiden Verteidiger ihre Antworten vorbereiten können.
«Ein nicht gerade gut gebauter Polizist konnte die 80 Kilo schwere Puppe ohne Probleme alleine tragen»
Der Staatsanwalt kommt auf die Argumentation der Verteidigung zu sprechen, warum denn ausgerechnet der Barchetsee als Ort für die Versenkung der Leiche ausgewählt wurde und nicht ein näher gelegener See. «Wenn Sie auf dieser Strecke in Richtung Oberneunforn fahren, sehen Sie den See nicht von der Strasse aus. Aber war nicht genau das der Anreiz, den Barchetsee auszuwählen?», sagt der Staatsanwalt.
«Die Verteidigung argumentierte, dass es für die beiden Beschuldigten unmöglich gewesen sei, einen insgesamt 130 Kilo schweren Mann mitsamt Betonelement weit zu tragen», so der Staatsanwalt. Allerdings habe die Polizei während ihrer Ermittlungen die Tragesituation der Leiche und dem Betonelement nachgestellt. «Ein nicht gerade gut gebauter Polizist konnte die 80 Kilo schwere Puppe ohne Probleme etwa 80 Meter weit tragen», sagt der Staatsanwalt. Auch zu zweit sei es den Polizisten möglich gewesen, das Betonelement mitsamt Puppe zu tragen.
Woher wusste der Schweizer von den detaillierten Schussverletzungen?
Gemäss dem Staatsanwalt ist es für den Tatbestand des Mordes gerechtfertigt, verdeckte Ermittler einzusetzen.
Die Berichterstattung von den Ermittlern zu ihren Vorgesetzten sei damals korrekt und gemäss dem Gesetz erfolgt. «Die Aussagen der verdeckten Ermittler und von deren Vorgesetzten vor Gericht waren aufschlussreich und korrekt», so der Staatsanwalt.
Weiter seien das bei der Tötung verwendete Kaliber der Munition sowie die Verletzungen von Karm Ahmed nie genau von der Polizei kommuniziert worden. «Woher soll der Schweizer also genau wissen, was passierte?», so der Staatsanwalt. Das genaue verwendete Kaliber, der Kopfschuss und die Tatsache, dass das Opfer an einen Baum urinierte, seien Details, die nur die Täterschaft wissen konnte. «Es ist klassisches Täterwissen.»
«Die Verteidiger haben mit ihren Aussagen versucht, für Verwirrung zu sorgen»
«Die Verteidiger haben gestern und heute mit ihren Aussagen versucht, für Verwirrung zu sorgen», beginnt der Staatsanwalt mit seinem zweiten Vortrag. Bis zum gestrigen Tag habe der beschuldigte Schweizer bestritten, die Aussagen gegenüber den verdeckten Ermittlern überhaupt getätigt zu haben. «Gestern haben wir zum ersten Mal gehört, dass er dies nicht kategorisch ausschliesst, sondern dass es plausibel sein könnte», so der Staatsanwalt.
Offenbar gingen beide Verteidiger davon aus, dass die Aussagen des 63-Jährigen gegenüber den Ermittlern auch getätigt worden seien. «Ansonsten müsste man ihn nicht als Plauderi und Märchenerzähler darstellen», sagt der Staatsanwalt weiter.
Es geht weiter
Nach der Mittagspause wird die Verhandlung pünktlich fortgesetzt. Als Erstes hat der Staatsanwalt die Gelegenheit, auf die Plädoyers der beiden Verteidiger zu antworten.
Verhandlung wird unterbrochen
Nach über zweieinhalb Stunden beendet der Anwalt des 59-Jährigen sein Plädoyer. Die Verhandlung wird um 13 Uhr weitergeführt.
Am Nachmittag haben die verschiedenen Parteien die Möglichkeit, erneut zu sprechen. Zum Schluss haben die beiden Beschuldigten die Gelegenheit für ein Schlusswort.
Beweislage laut Anwalt «glasklar» zugunsten des Italieners
«Die Beweislage ist klar. Sie ist glasklar zugunsten meines Mandanten. Somit ist dieser freizusprechen», so der Anwalt. Der Italiener habe durch die Untersuchungshaft und die Zeit, bis er wieder arbeiten konnte, diverse Lohnausfälle gehabt, weswegen ihm ein Schadenersatz zustehe.
Der Anwalt verlangt auch eine Genugtuung für den Italiener aufgrund der grossen Belastung, die das Verfahren für ihn und dessen Familie bedeutete. Insgesamt soll der 59-Jährige 44'000 Franken erhalten.
«Die Tat ist schrecklich. Aber wer dafür verantwortlich ist, wissen wir nicht. Wir wissen nicht, wie sie genau ablief und wo sie geschah», sagt der Verteidiger. Man könne nur spekulieren, aber nicht während eines Strafverfahrens. «Eines wissen wir aber, dass mein Mandant es nicht war. Er hat ein Alibi», so der Anwalt. Es gebe keine Beweise, die für die Schuld des Italieners sprächen.
Keine DNA des Italieners am Auto von Karm Ahmed gefunden
«Am Fahrzeug des Opfers wurden nirgends DNA-Spuren meines Mandanten gefunden», sagt der Anwalt. Dies sei kein Wunder, habe er doch zum Tatzeitpunkt bewegungsunfähig und mit starken Schmerzen im Bett gelegen.
«Bei meinem Mandanten, dem Schweizer und der Ehefrau des Opfers handelte es sich nicht um ein ominöses Dreigespann, wie in der Anklage beschrieben», fährt der Verteidiger fort. Es habe nie belastende SMS-Nachrichten gegeben.
Es sei reine Spekulation der Staatsanwaltschaft, dass eine SMS des Italieners an die Ehefrau von Karm Ahmed verdächtig gewesen sei. «Es stand lediglich: ‹Kommst du noch etwas trinken?›», so der Verteidiger.