Strafgericht BasellandDie Vergewaltigung gab es vielleicht, den Freispruch definitiv
Im Ausgang lernte ein 38-jähriger Baselbieter eine junge Frau kennen. Bei sich zu Hause soll er dann alle Grenzen überschritten haben.
Darum gehts
Ein 38-jähriger Baselbieter soll im Sommer 2022 eine junge Frau bei sich zu Haus vergewaltigt haben, die er im Ausgang kennen lernte.
Der Beschuldigte soll sich schon einen Monat vor der Tat gegenüber einer anderen Frau übergriffig vehalten haben.
Jetzt muss er sich vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten.
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Zusammenfassung
Am Ende steht ein Freispruch. Mal wieder, ist man versucht zu sagen. Und auch Gerichtspräsident Daniel Schmid sagt: «Es ist die Realität, dass es in vielen solchen Fällen zu diesem Ergebnis kommt.» Beim 4-Augen-Delikt ist die Hürde für eine Verurteilung hoch. Hier kollidieren die Interessen der Opfer von Sexualdelikten mit den Prinzipien des Rechtsstaats, in dem niemand unschuldig verurteilt werden darf und die Schuld mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit belegt werden muss. «Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt hier nicht», wie Schmid ausführte.
So war es zwar wahrscheinlich, dass die junge Frau in der Wohnung ihres Bekannten Opfer eines Sexualdelikts wurde, nachdem es zunächst noch zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen gekommen war. Als sie müde wurde – sie hatten die ganze Nacht in Basler Bars und bei ihm zu Hause getrunken und Kokain konsumiert –, soll der 38-Jährige gegen ihren ausdrücklichen Willen den Geschlechtsverkehr fortgesetzt haben.
Die Schilderungen der jungen Frau in den Einvernahmen seien glaubhaft gewesen, kam das Gericht zum Schluss. Wenn auch in gewissen Punkten vage. Aber es sei nicht ausgeschlossen, dass es auch anders gewesen sein könnte. «Wenn Zweifel bestehen, muss die für den Beurteilten günstigste Variante zum Zug kommen. So verlangt es das Gesetz», erklärte Schmid.
So erfolgte für den Beschuldigten zwar ein Freispruch, doch Zweifel an seiner Unschuld bleiben. Der Fall zeigt, wie hoch die Hürden für eine Verurteilung sind. Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass nur acht Prozent der sexuellen Übergriffe zur Anzeige gebracht werden, wie eine Studie von Amnesty International Schweiz durch das Institut gfs.bern zeigt.
Klarer In-dubio-Entscheid
Mit seinen Ausführungen wolle er nicht sagen, dass alles nicht so gewesen sein könne, wie es die Anklage geschildert habe, so Gerichtspräsident Schmid. Es sei also ein Entscheid in dubio, aber ein klarer.
«Es ist die Realität, dass es in vielen solchen Fällen zu diesem Ergebnis kommt.» Das könne unbefriedigend sein, sei aber der Kerngehalt unseres Rechtsstaats, in dem niemand unschuldig verurteilt werden dürfe, schliesst Schmid.
Damit ist das Urteil begründet. Es ist noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können dagegen noch in Berufung gehen.
Ihre Aussagen waren teils vage
Das Gericht geht nun auf die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Geschädigten ein.
Bei der Anzeigeerstattung hatte sie beispielsweise noch keinen Analverkehr erwähnt, obschon das keine Nebensächlichkeit sei und obwohl sie Schmerzen gehabt haben soll. Bei Beurteilung nach Realkennzeichen müssten auch ihre intellektuellen Fähigkeiten berücksichtigt werden und die seien bei ihr nicht unterdurchschnittlich.
Zudem sei sie offensichtlich durch Müdigkeit und Drogen beeinflusst gewesen. Zur Phase des unbestrittenen einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs seien ihre Aussagen jedoch vage. So konnte sie sich nicht an die Stellungen erinnern und daran, ob es zunächst zu Oralverkehr gekommen war. «Gesamthaft lässt sich nicht sagen, ob eine Schuld vorliegt. Es ist gut möglich, dass der Sexualkontakt nachträglich bereut wird und man den anderen dann als schuldig erachtet», so Gerichtspräsident Daniel Schmid.
Da spiele es dann auch keine Rolle, wie glaubhaft die Aussagen des Beschuldigten seien. Er dürfte ja auch zum Tatvorwurf schweigen. Der Punkt sei: «Es muss bewiesen werden.» Und der Sachverhalt könne hier eben nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erstellt werden.
Schmid stellt aber klar: «Man kann etwas haben und zehn Sekunden später Nein sagen. Dann gilt das Nein.» Aber man habe hier keinen Hinweis, dass dies hier die Situation gewesen sei.
Sprachnachrichten deuten etwas an, aber was?
Zum Hauptanklagepunkt erläutert Gerichtspräsident Schmid nun, worin die Zweifel am angeklagten Tatgeschehen bestehen.
Das IRM habe nur Stunden danach bei der Bekannten des Beschuldigten leichte Verletzungen festgestellt, die sich mit ihren Aussagen decken. Aber: Der Vorgang des Geschlechtsverkehrs sei ja auch nicht bestritten. «Es gab also keinen Hinweis, dass es zu gewaltsamem Geschlechtsverkehr kam», so Schmid. «Das IRM belegt also nichts, was nicht schon klar war.»
Weiter habe man sein und ihr Telefon ausgewertet. Daraus ergibt sich, dass er sich bei ihr erkundigte, ob alles in Ordnung sei und hinterliess zwei Sprachnachrichten, die unbeantwortet blieben. Abends erkundigte er sich nochmal, ob alles okay sei bei ihr. Er sei sich nicht sicher, was genau passiert sei. Aber nicht, dass es zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen wäre. «Es ergeben sich daraus aber deutliche Hinweise, dass er befürchtet hatte, dass irgendwas passiert sein könnte, was sie nachträglich bereut haben könnte», so der Gerichtspräsident.
Die Frage sei nun, ob sich das nur mit der Anklage-These erklären lasse?
«Wir müssen freisprechen, wenn die Überzeugung der Schuld fehlt», führt Gerichtspräsident Daniel Schmid aus. Der Freispruch erfolgt also nicht aus Überzeugung an der Unschuld des 38-jährigen Beschuldigten, sondern weil die angeklagten Delikte nicht zweifelsfrei belegt werden können. «Wenn Zweifel bestehen, muss die für den Beurteilten die günstigste Variante zum Zug kommen. So verlangt es das Gesetz. Und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit reicht nicht», so Schmid weiter.
Der Beschuldigte nimmt das Urteil und die Ausführungen von Schmid, der ihm gegenüber sitzt, ruhig zur Kenntnis.
Freispruch
Der Beschuldigte wird von den Hauptanklagepunkten der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung und Schändung freigesprochen. Ein Schuldspruch ergeht wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgessetz, Waffengesetz und des Missbrauchs von Ausweisen und Kontrollschildern. Dafür gibt es zu einer unbedingten Geldstrafe von 15 Tagen à 110 Franken sowie einer Busse von 200 Franken.
Nun folgt die Begründung des Gerichts.
Alle Parteien sind im Muttenzer Strafgericht anwesend. Das Urteil wird in wenigen Minuten eröffnet.
Letzte Worte
Die letzten Worte der Verhandlung gehören dem Beschuldigten. Nie hätte er etwas Ungewolltes gegenüber einer Frau gemacht, beteuert er. «Noch nie. Das bin ich nicht. Ich hoffe, sie werden das auch so sehen. Ich sitze hier und bin geschockt, wenn ich diese Vorwürfe höre. Das war ich nicht, das kann ich guten Gewissens sagen.»
Das Gericht eröffnet das Urteil am Freitag um neun Uhr vormittags.
Eindringen als Versehen?
Verteidiger Ozan Polatli widerspricht den Ausführungen der Anklägerin in Bezug auf die Sexualdelikte. Die übrigen Übertretungen seien zugestanden. Aber der Rest sei bestritten. Eine Schändung sei gar nicht möglich gewesen. Die Geschädigte könne gar nicht widerstandsunfähig gewesen sein. Eine normale Betrunkenheit, wie sie vorlag, sei nicht ausreichend, auch rechtlich nicht. Ausserdem sei die Privatklägerin durch das Kokain aufgeputscht gewesen und habe sich aktiv an den sexuellen Handlungen beteiligt. Da könne sie nicht plötzlich müde gewesen sein.
Dass sein Mandant dann später ungeschützt in sie eingedrungen sein, das gestehe er zu. Es sei aber quasi ein Versehen. Sie habe ihren Hintern im Schlaf an ihm gerieben, das habe zu einer Erregung seines Mandanten geführt. Sie seien deswegen dann beide aufgewacht. Dass er dabei in sie eingedrungen sei, tue ihm auch leid. Eine Nötigung liege da aber nicht vor.
In diesen Vorwürfen habe also ein Freispruch zu erfolgen.
Das sind die Strafanträge
Die Anklage fordert eine Verurteilung in allen Punkten ausser der Vergewaltigung. Nach dem Grundsatz, dass im Zweifel das minderschwere Delikt zur Anwendung kommen müsse, komme hier der Tatbestand der Nötigung zum Tragen. Dies, weil in dubio von einer analen Penetration ausgegangen wird. Diese gilt rechtlich als sexuelle Nötigung.
Wegen Schändung und sexueller Nötigung sei der Beschuldigte darum schuldig zu sprechen und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten zu verurteilen.
Wegen Vergehen gegen das Waffengesetz soll eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 110 Franken ausgesprochen werden, und zwar unbedingt. Zusätzlich sei eine Verbindungsbusse von 1500 Franken wegen sexueller Belästigung und Übertretungen des Betäubungsmittelgesetzes ausgesprochen werden. Zusätzlich müsse ein lebenslanges Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden, weil kein besonders leichter Fall vorliege. Das Tätigkeitsverbot würde etwa den Kontakt zu Schutzbedürftigen Erwachsenen beinhalten.
Die Vertreterin der Privatklägerin verlangt zusätzlich eine Genugtuung von 3000 Franken sowie Schadenersatz für angefallene Therapie- und Krankheitskosten in der Höhe von über 5000 Franken.
«Ich war angewidert»
Für die Staatsanwältin sind die Schilderungen der Privatklägerin, also des Opfers, glaubhaft. Sie habe auch ihr eigenes Verhalten nicht beschönigt, habe offen über ihren Alkohol- und Kokainkonsum berichtet. Zudem habe sie ausführlich innere Vorgänge in Zusammenhang mit der Tat beschrieben. Sie habe auch den Beschuldigten nicht über Gebühr belastet und nichts dramatisiert.
Die Staatsanwältin zitiert aus der Befragung: «Ich war angewidert, auch wegen unseres Gesprächs. Er gab mir Mitleid und Aufmerksamkeit und ich war betrunken. Ich dachte nicht, dass etwas sexuelles passieren würde.» Auf die Küsse und den Geschlechtsverkehr habe sie sich zunächst eingelassen. In der zweiten Tatsequenz, als sie geschlafen hatte, sei sie dann aufgewacht, als er in sie eingedrungen war. Sie sei da verwirrt gewesen. «Nur weil wir aneinander gelegen sind, ist das doch keine Einladung.»
Er sagte aus, dass er wohl im Schlaf in sie eingedrungen sei. «Ich bin plötzlich wieder in dir drin gewesen», sagte er ihr in einer Sprachnachricht, die er ihr später schickte. «Hey f**k, ich hoffe, das ist dir nicht schief reingekommen und hast dich nicht genötigt gefühlt oder so», zitiert Del Giudice. Diese Nachrichten würden von einem schlechten Gewissen zeugen. Er habe seine Aussagen zudem auch verändert. Heute vor Gericht habe er wieder eine andere Version der Geschehnisse präsentiert. Er schüttelt derweil den Kopf.
Plädoyers
Nun folgen die Plädoyers. Als Erste hat die Anklage in Person von Staatsanwältin Ludovica de Giudice das Wort.
Geplatztes Kondom
In der Tatnacht kam es in einer ersten Sequenz zu einvernehmlichem und geschütztem Geschlechtsverkehr. Dabei ist offenbar das Kondom geplatzt. Der Beschuldigte will sich klar daran erinnern, dass er dies bemerkt habe, als er den Rest nach dem Verkehr auf der Toilette abgezogen und entsorgt habe. Danach seien sie beide eingeschlafen. «Ich war gekommen und müde.»
Danach soll es gemäss Anklage zunächst zur Schändung und dann zur Vergewaltigung gekommen sein. Das streitet der 38-Jährige ab. Über das geplatzte Kondom habe er mit ihr reden wollen, aber im direkten Gespräch. Dazu sei es aber nicht gekommen, bevor sie die Wohnung verlassen habe. «Ich wollte ihr das dann nicht einfach in einer Sprachnachricht mitteilen.»
Die Klägerin ist heute nicht im Gericht anwesend und wurde auch nicht zur Einvernahme vorgeladen.
Tatvorwurf bestritten
Zum Hauptanklagepunkt wollte sich der Beschuldigte zunächst nicht gross äussern. Dann redet er aber viel. Den Tatvorwurf der Vergewaltigung streitet er aber ab. «Ich weiss, dass ein Nein ein Nein ist», sagt er. Er habe nie Handlungen gegen ihren Willen gemacht. Das Thema Vergewaltigung habe sie aber sehr beschäftigt, erzählt er. Seit er die junge Frau kennen gelernt habe, habe sie immer wieder über das Thema geredet. Er habe sich nach der Nacht, in der es bei ihm zu Hause zum Geschlechtsverkehr gekommen war, auch Sorgen gemacht.
Er habe sie seit der Anzeige auch schon mehrfach gesehen. Sie sei auch schon in einer Bar neben ihm gestanden. Da sei keine Spur von Panik. «Sie ist fast schon gezielt in Bars, in denen ich verkehre.» Dabei habe sie auch schon vor anderen auf ihn gezeigt. «Ich weiss nicht, warum sie das tut.»
Belästigung streitet er ab
Den ersten Anklagepunkt der sexuellen Belästigung, zu der es bei einem nächtlichen Bad im Rhein im Juli 2022 gekommen sein soll, streitet er ab. Er sei da mit Kolleginnen und Kollegen unterwegs gewesen. Zu den vorgeworfenen Berührungen sei es nicht gekommen. «Ich habe nie einer Frau zwischen die Beine gefasst», betont er. Die übergriffigen Berührungen sollen im Wasser passiert sein. Die Gruppe war zuvor in einer Bar und hatte getrunken, danach seien sie gemeinsam weitergezogen. Die Anzeige habe ihn überrascht.
Früherer Hooligan
Der Beschuldigte lebt in einigermassen geregelten Verhältnissen. Er hat aber eine Vorgeschichte mit «Fussballgeschichten», wie er es nennt. Er ist vorbestrafter Hooligan. Diese Zeit habe er aber hinter sich. Auch die Schulden aus dieser Zeit stottert er ab. Er träumt von einer Weiterbildung als Arbeitsagoge. Im Falle einer Verurteilung schwebt ein Tätigkeitsverbot aber als Damoklesschwert über ihm. «Das wäre ganz schlimm», sagt er. Mit der Anklage sei das alles erst mal auf Eis gelegt.
Das Gericht kommt zum Schluss, dass der Strafantrag im Nebenanklagepunkt gültig war. Die Verhandlung kann damit anfangen.
Verhandlung beginnt mit Unterbruch
Die Verhandlung beginnt mit leichter Verspätung und mit Vorfragen. Der Verteidiger Ozan Polatli will den Strafantrag wegen sexueller Belästigung aus dem Recht weisen, weil die Geschädigte dem Beschuldigten gegenüber am Telefon gesagt habe, dass sie keinen Strafantrag stellen wolle. Staatsanwältin Ludovica del Giudice sieht das anders. Der Strafantrag sei innert der gesetzlichen Frist gestellt worden. Dem Untersuchungsbeamten sagte sie in einem ersten Gespräch, dass sie sich das überlegen müsse. Am Folgetag stellte sie aber ihren Willen klar, Strafantrag zu stellen. Polatli entgegnet, dass ein Verzicht endgültig sei und nicht widerrufen werden könne.
Das Gericht berät nun rasch über den Antrag des Verteidigers.
Ausgang endet im Albtraum
Einem 38-jährigen Mann aus dem Kanton Baselland wird vorgeworfen, im Sommer 2022 eine junge Frau vergewaltigt zu haben, die er im Ausgang kennenlernte. Deswegen muss er sich nun heute vor dem Baselbieter Strafgericht verantworten.
Der Beschuldigte traf sie erstmals in einer Basler Bar, in der sie arbeitete. Am 17. August begegnete er ihr dann zufällig in der Bar der Kaserne, wo sie einen Feierabenddrink konsumierte. Gegen 3 Uhr morgens zog sie dann mit dem Beschuldigten weiter in die Friends Bar, wo er ihr Kokain offerierte und weitere alkoholische Getränke konsumiert wurden. Im Morgengrauen fuhren sich mit einem Uber zu ihm nach Hause.
In der Wohnung kam es gemäss Anklage der Baselbieter Staatsanwaltschaft dann zunächst zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen. Dabei habe sie ausdrücklich auf die Verwendung eines Kondoms bestanden. Schon nach kurzer Zeit aber, wandte sie sich vom Beschuldigten ab, weil sie sich sehr müde fühlte und sei in einen tiefen Schlaf gefallen. Zu diesem Zeitpunkt war sie immer noch stark alkoholisiert.
Der Beschuldigte soll die Situation ausgenutzt haben und sei dann ungeschützt anal in sie eingedrungen, ohne dass sie sich gegen den ungewollten sexuellen Kontakt hätte wehren können. Deshalb erfolgt in diesem Punkt eine Anklage wegen Schändung.
Als die Geschädigte infolge der Schmerzen aufwachte und wegrutschte, ehe sie wieder einschlief, habe der Beschuldigte den Geschlechtsverkehr dennoch fortgesetzt bis sie aufwachte und ihn mehrmals mit den Worten «Stop!» und «Hör auf!» aufforderte aufzuhören und anfing zu weinen. Ungeachtet dessen habe er den sie weiter penetriert und dabei von hinten umklammert, so dass sie zum Widerstand unfähig gewesen sei. In diesem Punkt erfolge die Anklage wegen Vergewaltigung.
Als sich die junge Frau lösen konnte und das Geschehene realisiert habe, habe sie die Wohnung des Beschuldigten verlassen. Neun Tage später stellte sie Strafantrag.
Der Beschuldigte fiel schon vor der mutmasslichen Vergewaltigung durch übergriffiges Verhalten auf. Angeklagt ist auch eine sexuelle Belästigung, die er einen Monat früher am 14. Juli begangen hatte. Ebenfalls im Ausgang. Einer jungen Frau gegenüber beschied er in der Bar, dass er «dauerhorny» sei und seit Wochen keinen Sex hatte. Der Beschuldigte schloss sich ihr und zwei Kollegen an, um ein nächtliches Bad im Rhein zu nehmen. Sie alle stiegen nackt beim Steg der Klingentalfähre ins Wasser, wo er der Frau gegenüber anzügliche Bemerkungen machte und sie absichtlich und gegen ihren Willen im Intimbereich berührte.
Für den Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsmvermutung.