Bezirksgericht Zürich21-Jähriger warf 2000 Grad heisse Fackel gegen GC-Fans: verurteilt
Ein FCZ-Fan ist wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden.
Darum gehts
Ein FCZ-Fan hat eine Seenotfackel gegen GC-Fans geworfen.
Der Vorfall ereignete sich am 23. Oktober 2021 im Stadion Letzigrund.
Das Bezirksgericht Zürich hat den heute 23-Jährigen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten verurteilt.
Es waren wüste Szenen, die sich am 23. Oktober 2021 im Stadion Letzigrund nach dem Spiel GC gegen den FCZ ereigneten. Unmittelbar nach dem Schlusspfiff stürmten rund 60 FCZ-Fans auf die Tartanbahn und rannten Richtung GC-Fansektor. Dort warfen sie pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Seenotfackeln, in die dicht gedrängte Fankurve, in der sich auch Familien mit Kindern aufhielten.
Unter den Vermummten befand sich laut Anklage auch der damals 21-jährige Beschuldigte, der selbst eine solche Fackel warf und sich deshalb heute Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten muss.
Geständig und reuig
Am Prozess zeigte sich der Logistiker aus Zürich in der Befragung geständig. «Ich wollte niemanden verletzten», sagte er. Es sei das erste Mal gewesen, dass er eine solche Fackel in der Hand gehabt habe. Er hat sich inzwischen aus der Fussballszene zurückgezogen und bleibt vermehrt zu Hause. Dies hielt ihm auch der Staatsanwalt zugute. «Sein Verhalten ist eine positive Ausnahme in der Fussballszene», sagte er. Der Beschuldigte sei geständig und reuig. Er habe in der Befragung zugegeben, dass es einfach nur dumm gewesen sei.
Laut dem Staatsanwalt sind die Seenotfackeln schwer löschbar und erreichen beim Abbrennen Temperaturen von über 2000 Grad Celsius. Zum Vergleich: Backofentemperaturen betragen um 250 Grad, im Pizzaofen sind es 400 Grad. Zu schweren Verletzungen war es beim Vorfall jedoch nicht gekommen. Der Staatsanwalt forderte für den Fackelwerfer wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Haschischdelikten eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie eine Busse von 300 Franken. Zudem soll der Beschuldigte die Untersuchungskosten von über 3000 Franken bezahlen.
Ziel sei der GC-Banner gewesen
Sein Verteidiger verlangte einen Freispruch bezüglich der versuchten schweren Körperverletzung. «Es war eine spontane Nachahmetat.» Sein Mandant habe die Seenotfackel geworfen, nachdem schon zwei andere gegen die GC-Fans geworfen worden waren. Alle Fackeln seien aber auf der Tartanbahn zu Boden gefallen und hätten die GC-Fans nicht erreicht. Ziel des Fackelwurfs seien nicht die GC-Fans gewesen, sondern man habe deren Banner entwenden oder beschädigen wollen. Sein Mandant sei wegen der Drogendelikte mit einer bedingten Geldstrafe zu bestrafen.
Von dem wollte das Gericht nichts wissen. Es verurteilte den nicht vorbestraften Logistiker zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 17 Monaten und einer Busse von 200 Franken. «Sie haben eine schwere Körperverletzung in Kauf genommen», sagte der Richter. Man sehe auf dem Überwachungsvideo, wie der Mann mit schnellem Anlauf die Fackel so weit wie möglich gegen den GC-Sektor werfe. «Es war eine komplett sinnlose und rücksichtslose Machtdemonstration», sagte der Richter.
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