Kreisgericht St. GallenFreund mit Rüstmesser verletzt: Frau muss vier Jahre ins Gefängnis
Am Mittwoch und Donnerstag muss sich eine heute 30-Jährige vor Gericht in St. Gallen verantworten. Sie soll 2022 ihren damaligen Partner mit einem Küchenmesser angegriffen und schwer verletzt haben.
Darum gehts
Im September 2022 kam es zwischen einer 29-Jährigen und ihrem damaligen Partner (37) zu einem Streit.
Dabei stach die Frau mit einem Küchenmesser auf den Mann ein.
Aus Angst sprang der Mann aus drei Metern Höhe aus dem Fenster, um zu entkommen.
Nun steht die 30-Jährige am Mittwoch und Donnerstag wegen versuchter vorsätzlicher Tötung sowie weiterer Delikte vor Gericht.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine unbedingte Haftstrafe von vier Jahren.
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Zusammenfassung
Am Mittwoch stand eine 30-jährige Kenianerin vor dem Kreisgericht St. Gallen. 2022 kam es in ihrer Wohnung zu einem Streit zwischen ihr und ihrem damaligen Lebenspartner.
Im Verlaufe des Streits wollte der Mann die Wohnung verlassen. Die 30-Jährige ging daraufhin in die Küche und nahm ein Rüstmesser aus der Schublade.
Mit dem Messer soll sie ihrem Partner in die Brust gestochen und verletzt haben. Als die Frau kurz vom Mann abliess, flüchtete er aus Angst ins Schlafzimmer und sprang aus dem Fenster – aus einer Höhe von 3,26 Metern.
Vor Gericht sagte die 30-Jährige aus, dass der in der Anklage beschriebene Tathergang nicht stimme. «Wir diskutierten über Wahlen in Kenia», sagte die Beschuldigte. Die Diskussion sei ausgeartet. «Klar hatte ich ein Messer in der Hand, ich war in der Küche», so die Beschuldigte.
Ihr damaliger Partner habe dann aber plötzlich das Messer in der Hand gehabt und sich selbst in die Brust gestochen. «Ich wollte die Ambulanz rufen, aber er sagte, er müsse weg», sagte die Frau.
Ihr Ex sei ins Bad gegangen und aus dem Fenster gesprungen.
Das Gericht spielte den aufgezeichneten Notruf ab. Im Anruf war die Beschuldigte zu hören, wie sie sagte, sie habe ihren Freund verletzt.
Zusätzlich zum Angriff auf ihren Freund soll die 30-Jährige diesem rechtswidrig Unterkunft gewährt haben, obwohl er sich illegal in der Schweiz aufhielt. Zu einem anderen Zeitpunkt schlug sie dem Mann ins Gesicht, was auch ein Überwachungsvideo zeigte.
Auch ein Gutachter sagte vor Gericht aus. Er diagnostizierte bei der 30-Jährigen eine schwergradige Alkoholabhängigkeit.
Die Staatsanwaltschaft forderte, die Kenianerin wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts sowie wegen Tätlichkeiten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren zu verurteilen. Zudem wurde eine unbedingte Geldstrafe, eine Busse, eine ambulante Therapie und ein Landesverweis gefordert.
Gemäss dem Staatsanwalt war der Notruf inhaltlich ein «Ad-Hoc-Geständnis». Es sei unbestritten, dass der Mann eine Stichverletzung erlitt. «Es ist auch klar, dass er eine Verletzung des linken Sprunggelenks erlitt, als er aus dem Fenster sprang», so der Staatsanwalt.
Die Aussagen des Opfers seien übereinstimmig, glaubhaft und schlüssig. Zudem gebe es keinen Zweifel am Geständnis der 30-Jährigen. Allerdings habe die Frau vor Gericht eine andere Geschichte erzählt. Der Ex-Partner soll sich mit dem Messer selbst verletzt haben. «Wertes Gericht, würden Sie ein Messer in die eigene Brust stechen?», so der Staatsanwalt.
Auch, dass der Mann aus dem Fenster sprang, mache klar, dass er sich seines Lebens gefährdet sah. «Wer springt schon freiwillig aus dem Fenster? Und das noch in einer Höhe aus über drei Metern?», so der Staatsanwalt. Dass der Mann den Stich überlebt habe, sei einem glücklichen Zufall zu verdanken.
Der Verteidiger der Kenianerin forderte einen Freispruch des Vorwurfs der versuchten vorsätzlichen Tötung. Für die 30-Jährige forderte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse.
Gemäss dem Verteidiger habe das Opfer gedroht, sich selbst zu verletzen, was er dann auch getan habe. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Gewalt und Provozierungen nicht von der 30-Jährigen, sondern von ihrem Partner ausgingen. «Die Beschuldigte sagte, dass er aus dem Fenster sprang, da er die Polizei fürchtete, weil er sich illegal in der Schweiz aufhielt», sagt der Verteidiger.
Die Schilderungen der Beschuldigten seien stets glaubhaft und stringent gewesen. «Die Schilderungen des Mannes hingegen machen auch aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit stutzig», sagte der Verteidiger. Es sei unlogisch, dass der Mann von seiner Partnerin angegriffen wurde. «Die Beschuldigte handelte offensichtlich aus Notwehr, um sich vor dem Angreifer zu schützen.»
Schliesslich fehle der 30-Jährigen schlichtweg ein Motiv, um ihren Partner zu verletzen oder gar zu töten. «Wenn sie ihn hätte loswerden wollen, hätte sie einfach zum Telefon greifen und die Polizei über seinen unrechtmässigen Aufenthalt informieren können», sagte der Verteidiger.
«Ich verspreche Ihnen, dass ich mein Leben in den Griff kriegen werde und dass Sie mich nie wiedersehen», so die 30-Jährige in ihrem Schlusswort.
Das Gericht sprach die Frau der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Tätlichkeiten schuldig.
Die Kenianerin wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren, einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Franken (total 600 Franken) sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem wurde eine ambulante Behandlung angeordnet und die Beschuldigte wird für sieben Jahre des Landes verwiesen.
Verhandlung beendet
Der Gerichtsvorsitzende wünscht der 30-Jährigen zum Abschluss alles Gute.
Damit ist die Verhandlung für heute abgeschlossen. Wir bedanken uns für die Aufmerksamkeit.
«Dann haben Sie das Messer genommen»
«Es gibt widersprüchliche Aussagen zum Geschehen in der Wohnung in der Nacht im September 2022», beginnt der Gerichtsvorsitzende mit der Urteilsbegründung. Die Schilderungen des Opfers seien laut Gericht glaubhafter als die der Beschuldigten.
«Sie selber präsentieren jedes Mal einen anderen Ablauf des Geschehens», so der Richter weiter. Die Version der Beschuldigten erachtet das Gericht jedoch als nicht glaubhaft.
«Wir gehen davon aus, dass es so war, wie das Opfer erzählte. Sie haben das Messer behändigt, nachdem es zu einer verbalen Diskussion gekommen war», sagt der Gerichtsvorsitzende. Der Ex-Partner habe mutmasslich gesagt, er wolle die Beziehung beenden. «Dann haben Sie das Messer genommen.»
Als letzten Ausweg habe der Mann dann den Sprung aus dem Badezimmerfenster gesehen, um sich vor der 30-Jährigen zu retten.
Die starke Alkoholisierung der Beschuldigten wirkt sich laut Gericht leicht strafmildernd aus. Auch, dass die Frau den Notruf rief, wirke sich strafmildernd aus.
Zur Landesverweisung sagt der Richter: «Wir betrachten die Rückfallgefahr als beträchtlich, sollten Sie weiter Alkohol konsumieren.» Zudem ziehe die Schwere der Tat eine obligatorische Landesverweisung mit sich.
Die Bindung zwischen der Beschuldigten und ihrer Tochter erachtete das Gericht als nicht eng. «Sie haben die Bindung heute nicht als eng beschrieben, sie sehen sie alle zwei Wochen für einige Stunden», so der Richter. Bei der Mutter der Beschuldigten habe die Tochter ein stabiles Umfeld.
Vier Jahre Gefängnis für 30-Jährige
Die Gerichtsschreiberin verliest das Urteil. Die 30-Jährige wird der versuchten vorsätzlichen Tötung, der Förderung der rechtswidrigen Ein-, Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Tätlichkeiten schuldig gesprochen.
Die Kenianerin wird zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren, einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Franken (total 600 Franken) sowie einer Busse von 100 Franken verurteilt. Zudem wird eine ambulante Behandlung angeordnet und die Beschuldigte wird für sieben Jahre des Landes verwiesen.
Eine Zivilklage des Opfers wird auf den Zivilweg verwiesen. Weiter muss die Frau die Verfahrenskosten von über 46'000 Franken berappen.
Verhandlung vorbei
Damit ist die Verhandlung beendet. Ein Urteil wird um 16.30 Uhr erwartet.
«Ich verspreche, dass ich mein Leben in den Griff kriegen werde und dass Sie mich nie wieder sehen»
Als Letztes hat die 30-Jährige die Gelegenheit für ein Schlusswort. «Was wollen Sie dem Gericht noch mitteilen?», fragt der Gerichtsvorsitzende.
Sie könne nicht viel sagen, so die Beschuldigte. «Ich weiss nicht, wie das Gericht entscheiden wird», sagt die Frau. Sie hoffe jedoch auf das Beste. «Ich verspreche Ihnen, dass ich mein Leben in den Griff kriegen werde und dass Sie mich nie wiedersehen», so die 30-Jährige.
Plädoyer des Verteidigers vorbei
Damit hat der Verteidiger der 30-Jährigen sein Plädoyer beendet.
Anwalt fordert bedingte Geldstrafe und Busse
Zur unrechtmässigen Beherbergung ihres Ex-Partners sagt der Anwalt: «Die Beschuldigte gab dies von Anfang an zu. Sie hat es aus, Zitat, ‹Liebe› gemacht.» Er fordert hier eine bedingte Geldstrafe.
Jetzt kommt der Anwalt auf den Tatbestand der Tätlichkeiten, die 2023 in der Brühltor-Unterführung geschahen, zu sprechen. «Die Beschuldigte schlug, wie auf dem Video eindeutig erkennbar ist, einmal mit der flachen Hand auf das Gesicht ihres Ex-Partners ein», so der Verteidiger. Dies sei unbestritten, weshalb hier eine Busse angebracht sei.
Gemäss Verteidiger fehlt ein Motiv
«Schliesslich fehlt der 30-Jährigen schlichtweg ein Motiv, um ihren Partner zu verletzen oder gar zu töten», so der Anwalt. Im Gegenteil: Sie habe den Mann bei sich wohnen lassen und sich für ihn gar strafbar gemacht. «Wenn sie ihn hätte loswerden wollen, hätte sie einfach zum Telefon greifen und die Polizei über seinen unrechtmässigen Aufenthalt informieren können», sagt der Verteidiger.
«Wegen körperlicher Unterschiede unlogisch, dass der Mann von seiner Partnerin angegriffen wurde»
Die Schilderungen der Beschuldigten seien stets glaubhaft und stringent gewesen, auch heute vor Gericht. «Sie gab auch ihre Verfehlungen wegen der Förderung der rechtswidrigen Ein-/ Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts zu», so der Anwalt.
«Die Schilderungen des Mannes hingegen machen auch aufgrund seiner körperlichen Überlegenheit stutzig», fährt der Verteidiger fort. Der Mann sei 190 Zentimeter gross und kräftig, die Beschuldigte lediglich 165 Zentimeter gross und von schlanker Statur. Es sei aufgrund der körperlichen Unterschiede unlogisch, dass der Mann von seiner Partnerin angegriffen wurde. «Die Beschuldigte handelte offensichtlich aus Notwehr, um sich vor dem Angreifer zu schützen.»
Sprung aus Fenster laut Verteidiger aus Angst vor der Polizei
Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Gewalt und Provozierungen nicht von der 30-Jährigen, sondern von ihrem damaligen Partner ausgingen, so der Anwalt. Er habe sich wohl alles erlaubt, um weiterhin bei der 30-Jährigen wohnen zu können. Die Flucht des Mannes aus dem Fenster sei nicht wegen der Angst vor seiner Freundin erfolgt.
«Bereits damals sagte die Beschuldigte aus, dass er aus dem Fenster sprang, da er die Polizei fürchtete, weil er sich illegal in der Schweiz aufhielt», sagt der Verteidiger.
«Es war ein makaberes Spiel, das die beiden spielten»
Das Opfer habe gedroht, sich selbst zu verletzen, sollte die Beschuldigte nicht von der Forderung absehen, dass er die Wohnung verlasse. «Die 30-Jährige nahm das Messer in die Hand», sagt der Anwalt. Der Mann habe dann ihr Handgelenk genommen und das Messer an seinen Körper gehalten, dies komme öfters vor.
«Bei diesen Schilderungen wird klar, dass sich die beiden öfters ein Küchenmesser an den Körper hielten, es war ein – zugegeben – makaberes Spiel, das die beiden spielten», fährt der Verteidiger fort. Die Beschuldigte habe nicht damit rechnen müssen, dass sich ihr Partner mit dem Messer selbst verletzte. «Aber genau dies hat er dann getan», sagt der Anwalt. Er sei verzweifelt gewesen, da er die Beschuldigte nicht verlassen wollte.
Laut Verteidiger wollte Ex-Freund die 30-Jährige gar nie verlassen
«Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft basiert auf den Aussagen des damaligen Partners der 30-Jährigen», so der Anwalt. Die «Behauptungen» des Mannes seien «absurd und falsch», er habe gar nicht vorgehabt, die 30-Jährige zu verlassen.
«Der Mann suchte die Beschuldigte nur einen Monat nach der Tat wieder an ihrem Wohnort auf, sodass sie die Polizei rufen musste», fährt der Verteidiger fort. Er habe die Beziehung retten wollen, er sei auch mit ihr in den Ausgang gegangen.
Gar mehrmals habe der Mann die Beschuldigte per Messenger kontaktiert. «Er schickte ihr eine Nachricht auf Suaheli mit dem Inhalt ‹du bist cool› und schickte einen Bärchen-Sticker mit», so der Verteidiger. Auch eine Instagram-Story der 30-Jährigen soll der Mann gelikt haben.
Wenn sich jemand tatsächlich vom Partner trennen wolle, suche man sie nicht ständig auf oder kontaktiere sie. «Hätte er die Beziehung tatsächlich beenden wollen, hätte er nach dem Abend im September 2022 nicht ständig wieder die Nähe der 30-Jährigen gesucht», so der Anwalt. Dies zeige, dass der Mann nicht vor der Frau geflohen sei.
Verteidiger fordert Freispruch von versuchter vorsätzlicher Tötung
Der Anwalt fordert, die 30-Jährige vom Vorwurf der versuchten vorsätzlichen Tötung freizusprechen. Bei den anderen beiden Vorwürfen, der Förderung der rechtswidrigen Ein-/Ausreise oder des rechtswidrigen Aufenthalts sowie der Tätlichkeiten sei sie schuldig zu sprechen.
Der Verteidiger fordert eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 30 Franken (total 1800 Franken) sowie eine Busse von 300 Franken. Auf eine ambulante Massnahme sowie auf den Landesverweis sei zu verzichten.
Es geht weiter
Die Verhandlung wird fortgeführt. Als Nächstes hat der Verteidiger der 30-Jährigen das Wort.
Kurze Pause
Der Staatsanwalt beendet sein Plädoyer. Es gibt erneut eine kurze Pause.
Staatsanwaltschaft fordert ambulante Behandlung wegen Alkoholkonsum
Der Gutachter sieht bei der Frau eine erhöhte Rückfallgefahr, da sie erneut tätlich werden könnte, wenn sie weiterhin Alkohol trinke. «Eine ambulante Behandlung in Bezug auf ihren Alkoholkonsum wird hier unbedingt empfohlen. Auch die Staatsanwaltschaft fordert die Anordnung dieser Massnahme», so der Staatsanwalt.
«Es war die Beschuldigte selbst, die den Notruf wählte»
«Die Handlung der Beschuldigten war krass egoistisch», fährt der Staatsanwalt fort. Der Streit zwischen dem Paar hätte auch auf andere Weise gelöst werden können, die Beschuldigte hätte sich beispielsweise in ein Zimmer zurückziehen können.
Das Nachtatverhalten der Beschuldigten sei ihr jedoch positiv anzurechnen. «Es war die Beschuldigte selbst, die den Notruf wählte», sagt der Staatsanwalt. Damit habe sie sich, wenn auch ungewollt, selbst bei der Polizei angezeigt und die Tat dort auch gestanden.
Gericht unterbricht Staatsanwalt
Das Gericht unterbricht den Staatsanwalt in seinem Plädoyer, um erneut zu schauen, ob der Ex-Partner inzwischen angekommen ist. Er ist es nicht.
Überleben des Mannes «glücklicher Zufall»
«Wer mit einem Rüstmesser auf die Brust von jemandem einsticht, nimmt den Tod der Person in Kauf», fährt der Staatsanwalt fort. Das Messer hatte eine einseitig geschliffene Klinge von zehn Zentimetern Länge. Es habe der Beschuldigten klar sein müssen, dass ein Stich in die Brust den Tod hätte verursachen können.
«Dass das Opfer überlebt hat, ist einem glücklichen Zufall zu verdanken», sagt der Staatsanwalt.
Aussagen der Beschuldigten «inkonsistent, widersprüchlich und unlogisch»
«Ich meine, wer springt schon freiwillig aus dem Fenster? Und das noch in einer Höhe aus über drei Metern?», so der Staatsanwalt. All dies spreche ebenfalls dafür, dass sich das Opfer nicht selbst in die Brust gestochen habe. «Die Aussagen der Beschuldigten sind inkonsistent, widersprüchlich und teilweise auch unlogisch.»
Die Tat müsse sich so abgespielt haben, wie in der Anklageschrift notiert; gemäss den Aussagen des Opfers.
Staatsanwalt zerpflückt heutige Aussagen der Beschuldigten
Laut der Staatsanwaltschaft gibt es keinen Zweifel am Geständnis der Beschuldigten. «Sie tat ihr Geständnis von sich aus, ohne äussere Einflüsse oder Zwänge», sagt der Staatsanwalt. Allerdings habe die Frau heute vor Gericht eine andere Geschichte erzählt. «Für mich macht das alles wenig bis gar keinen Sinn», so der Staatsanwalt. Zumal sie gegenüber der Polizei die Tat bereits gestanden hatte.
Der Ex-Partner soll sich das Messer in die eigene Brust gestochen haben. «Wertes Gericht, stellen Sie sich das mal vor. Würden Sie ein Messer in Ihre eigene Brust stechen?», so der Staatsanwalt. Er glaube nicht. Eine solche Tatvariante sei einfach nicht plausibel.
Auch, dass der Mann aus dem Fenster sprang, mache klar, dass der Mann am Abend sich seines Lebens gefährdet sah. «Die Beschuldigte will als Grund für den Sprung die Angst gegenüber der Polizei gesehen haben, aber nicht die Angst vor ihr», so der Staatsanwalt. Die Polizei habe jedoch beim Geschädigten keine Abneigung vor der Polizei gesehen.
Aussagen des Ex-Partners laut Staatsanwaltschaft glaubhaft
Es sei unbestritten, dass der damalige Partner am Abend im September 2022 eine Stichverletzung in der Brust erlitt. «Es ist auch klar, dass er eine Verletzung des linken Sprunggelenks erlitt, als er aus dem Fenster sprang», so der Staatsanwalt. Jedoch sei unklar, wie genau der Mann die Stichverletzung erlitten habe.
Die Aussagen des Mannes, sowohl bei der Polizei als auch bei der Staatsanwaltschaft, seien übereinstimmig, glaubhaft und schlüssig. «Er widersprach sich nicht, auch die Wissenslücken blieben gleich. Hätte er es erfunden, wären Widersprüche und Ungereimtheiten zu erwarten», fährt der Staatsanwalt fort.
Gemäss dem Ex-Freund verändere sich die Beschuldigte, wenn sie trinke, auch so bei der Tat. «Ihre Augen haben sich völlig verändert. Jetzt ist sie normal, wenn ich sie anschaue. Aber damals, da war sie wie ein Teufel», zitiert der Staatsanwalt den Ex-Partner der Frau. Wenn sie nicht trinke, sei sie «die beste Frau, die er je gesehen habe».
Notruf laut Staatsanwalt «Ad-Hoc-Geständnis» der Beschuldigten
«Ich han do min Fründ verletzt, do ir Brust», eröffnet der Staatsanwalt sein Plädoyer und zitiert aus dem Notruf der 30-Jährigen. Schaue man sich die Bilder der Polizei an, die an diesem Abend im September 2022 gemacht wurden, zeige sich auf dem Wohnzimmerboden eine grosse Blutlache.
Der Notruf sei inhaltlich ein «Ad-Hoc-Geständnis» der Beschuldigten gewesen. «Sie sagte, sie habe ihn verletzt und er blute», so der Staatsanwalt. Hierbei handelte es sich um eine Spontanäusserung, die so strafrechtlich verwertbar sei. Auch gegenüber dem ausgerückten Polizisten habe die 30-Jährige die Tat gestanden. «Sie sagte aber, dass ihr Freund sie angreifen wollte. Aber zum Glück sei in der Küche ein Rüstmesser gewesen», zitiert der Staatsanwalt aus der Befragung des Polizisten.