Uni-Besetzer«Die Verhüllung mit Hygienemasken muss bestraft werden»
Zahlreiche Schweizer Unis wurden von Palästina-Aktivisten besetzt. Auf Bildern fällt auf, dass viele von ihnen eine Hygienemaske tragen. Nun ist klar: Sie wollen sich damit nicht vor einer Infektion schützen, sondern nicht erkannt werden. Künftig könnte das heikel werden.
Darum gehts
Viele Palästina-Aktivisten an besetzten Universitäten tragen während ihren Aktionen Hygienemasken.
Diese dienen allerdings nicht dem Schutz der Gesundheit, sondern der Vermummung des Gesichts.
Mit der Verhüllungs-Verbots-Initiative könnte diese Praxis von linken Aktivisten rechtlich heikel werden.
Zürich, Bern, Basel, Freiburg, Genf, Lausanne: Landauf, landab haben Studierende in den letzten Tagen die Universitäten besetzt, um so ihre Solidarität mit Palästina kundzutun.
Was auf vielen Bildern der Aktionen auffällt ist, dass zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten eine Hygienemaske tragen. Manche Beobachter mutmassten, dass in der Szene der Palästina-Freunde noch immer grosser Respekt vor dem Coronavirus herrscht. Doch dem ist nicht so: Sie verhüllen sich bloss mit der Maske, um nicht erkannt zu werden.
Besetzer: «Es gibt keine Bedenken wegen einer Infektion»
Auf die Frage, ob sie damit verhindern wollen, negative Konsequenzen zu erleiden, schreibt das Kollektiv der Uni Bern: «Das ist genau der Grund, warum sie die Masken verwenden.» Es gebe «keine Bedenken wegen einer Infektion», ergänzt es weiter. Detaillierter äussern sich die Aktivistinnen und Aktivisten nicht.
Sicher ist: Mit der von Volk und Ständen deutlich angenommenen Verhüllungsinitiative könnte die vor allem in linken Kreisen weltweit verwendete Taktik heikel werden. Das Parlament hat das entsprechende Gesetz verabschiedet, noch ist es allerdings nicht in Kraft.
Gesetz sieht Ausnahme für Gesundheitsschutz vor
Das Bundesamt für Justiz schreibt auf Anfrage, dass der Bundesrat noch nicht über das Datum des Inkrafttretens entschieden habe. Der Sprecher verweist indes auf Artikel 2, in dem eine Ausnahme vorgesehen ist. Das Gesicht dürfe zum Schutz der eigenen Gesundheit oder jener von Drittpersonen verhüllt werden – dabei handelt es sich primär um Hygienemasken.
Das Bundesamt stellt aber klar, dass es bloss für die Rechtssetzung, nicht aber die Auslegung verantwortlich sei. Deshalb äussert es sich nicht zur Frage, ob die Verhüllung mit Maske ausserhalb einer Pandemie zulässig ist.
Initiant Wobmann: «Eine Verhüllung, die bestraft werden muss»
Eine klare Meinung hierzu hat Walter Wobmann, der Initiant des Verbots. «Der Fall ist klar: Eine Maske kann getragen werden, wenn es nötig ist für die Gesundheit und es der Staat verordnet hat, wie während der Corona-Pandemie», so der frühere SVP-Nationalrat. Wenn jemand eine Maske trage und ein Arztzeugnis dafür habe, sei das auch okay.
«In allen anderen Fällen ist es eine offensichtliche Verhüllung, die bestraft werden muss», sagt Wobmann. «Das ist eine Schlaumeierei der linken Besetzer, die nicht mehr möglich sein wird, sobald das neue Gesetz gilt», erklärt der Solothurner. Das zeige einmal mehr, dass es «höchste Zeit ist, dass der Bundesrat das Gesetz in Kraft setzt».
Hast du dich auch schon einmal verhüllt?
Angefragte Staatsrechtler halten sich mit Einschätzungen zur verzwickten Situation zurück. Rechtsprofessorin Judith Wyttenbach von der Universität Bern verweist auf Anfrage auf die Botschaft des Bundesrats. Darin heisst es in Bezug auf Schutzmasken: «Es stellt sich die Frage, ob man zur Verhinderung von Missbräuchen in den genannten Fällen ein ärztliches Attest verlangen soll».
Aufwand und Ertrag würden hier aber in einem Missverhältnis stehen, mahnte der Bundesrat in den Ausführungen. Ausserdem wäre die Echtheit von Attesten schwer zu überprüfen, heisst es. Eine abschliessende Beurteilung scheint indes nicht vorzuliegen. Sicher ist: Masken an Demos dürften noch zu heftigen Debatten führen, sobald das Gesetz in Kraft ist.
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