Entlebuch LUSeine Blumen hätte der Mann in den Kompost werfen sollen
Ein Luzerner wurde von der Staatsanwaltschaft verurteilt, weil er seine Blumen am Waldrand entsorgte. Damit verstiess er gegen das Umweltschutzgesetz und das Waldgesetz.
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Darum gehts
Anstatt sie in einer Deponie zu entsorgen, warf ein Luzerner seine verblühten Blumen in einen Wald.
Die Luzerner Polizei kriegte Wind davon, sodass ein Verfahren eingeleitet wurde.
Nun wurde der Mann per Strafbefehl verurteilt.
Teure Post erhielt kürzlich ein Mann aus dem Entlebuch. Ihm flatterte nämlich ein Strafbefehl der Luzerner Staatsanwaltschaft ins Haus. Er wurde verurteilt, weil er im Sommer seine vertrockneten Blumen nicht auf den Kompost geworfen hatte.
Am Nachmittag des 18. Juli dieses Jahres warf der 67-Jährige seine verblühten gelben Blumen in Karretten, um sie zu entsorgen. Er ging damit vom Ortsausgang Ebnet im Gebiet Fuhrenweid in den dortigen Wald zu einer Rechtskurve in Richtung Hasle, leerte die drei bis vier Karretten aus und warf die alten Blumen links unmittelbar neben der Hauptstrasse auf den Boden. Jemand muss ihn dabei beobachtet oder die Blumen im Nachhinein entdeckt haben. Wie der Mann ertappt und gefunden wurde, geht aus dem Strafbefehl, der 20 Minuten vorliegt, nicht hervor.
Dafür bezahlt er jetzt
Die Luzerner Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann nun wegen «fahrlässigen Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz, begangen durch nicht korrektes Entsorgen und Ablagern von biogenen Abfällen ausserhalb einer Deponie». Das zweite Urteil lautet auf «fahrlässige Widerhandlung gegen das kantonale Waldgesetz durch Ablagern von zugeführten festen Stoffen».
Der Luzerner muss nun eine Busse von 100 Franken bezahlen. Auch die Verfahrenskosten gehen zu seinen Lasten. Diese betragen 300 Franken, so dass er für die Entsorgung seiner Blumen insgesamt mindestens 400 Franken bezahlen muss.
Einen Eintrag ins Strafregister bekommt der Entlebucher aber nicht.
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