
Mieter verstopft WC...
Kann mir jemand erklären wieso der Vermieter zahlen soll, wenn der Mieter das WC verstopft hat?
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25. August 2018 11:10; Akt: 25.08.2018 11:10 Print
Eine verstopfte Toilette muss so schnell wie möglich repariert werden. (Bild: Universal Studios)
Lieber Phil Geld
Da mein WC eines Morgens verstopft war, habe ich umgehend einen Fachmann angerufen und gebeten, den Mangel zu beheben. Die Rechnung von 300 Franken habe ich dann meinem Vermieter zugesandt. Dieser weigert sich nun aber, die Rechnung zu begleichen, da ich ohne ihn vorgängig zu informieren einen Fachmann beigezogen habe. Muss ich nun tatsächlich für die Kosten aufkommen?
Lieber Martin
Fallen in der Wohnung Reparaturen an, die ein Mieter nicht selbst beseitigen kann, muss er den Vermieter, die Verwaltung oder den Hauswart vorgängig darüber in Kenntnis setzen und die Beseitigung des Mangels verlangen (Art. 257g OR). Dem Mieter ist es grundsätzlich nicht erlaubt, selbst einem Fachmann einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.
Nur in Notsituationen, wenn sich eine Reparatur wegen Dringlichkeit geradezu aufdrängt, ist es einem Mieter erlaubt, einen Fachmann, ohne den Vermieter, die Verwaltung oder den Hauswart vorgängig zu informieren, beizuziehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bei Wintereinbruch die Heizung defekt ist und der Vermieter nicht erreicht werden kann. Der Mieter kann sich diesfalls auf Art. 422 OR die sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag berufen.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Reparatur erforderlich ist und sich auf das Nötigste beschränkt. Weiter müssen die angefallenen Reparaturkosten gerechtfertigt sein.
Lieber Martin: Bedenkenlos zum Hörer zu greifen und einen Fachmann mit der Behebung des Mangels zu beauftragen, ist also nicht zu empfehlen. Denn dann besteht das Risiko, dass der Vermieter die Zahlung – wie in deinem Fall – ablehnt oder der Mieter auf den Mehrkosten sitzen bleibt, hätte der Vermieter die Reparatur billiger ausführen lassen können. Der Mieterinnen- und Mieterverband empfiehlt daher wenn möglich auch in dringenden Fällen, vorgängig den Vermieter, die Verwaltung oder den Hauswart zu kontaktieren und erst dann zu handeln.
Freundlich grüsst
Phil Geld
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(20 Minuten)
Kann mir jemand erklären wieso der Vermieter zahlen soll, wenn der Mieter das WC verstopft hat?
Natürlich der Mieter! Er hat das WC verstopft und die Sanierung in Auftrag gegeben, ohne den Vermieter zu orientieren!
Die Frage ist wer der Schuldige bezüglich WC Verstopfung ist. Bei einem Mehrfamilienhaus kann es schon vorkommen das der Übeltäter ganz wo anders ist. Fakt aber ist, dass ein Mieter nicht ohne Rücksprache des Vermieters einen Techniker, Installateur etc. aufbieten darf. Sonst übernimmt er die Kosten selber. Vielmals hat auch ein Vermieter die Möglichkeit solche Reparaturen( Hauswart) selber zu beheben, was um Einiges Günstiger ist. Natürlich kann ich einem Vermieter eine Frist setzen, ansonsten erhält er einen eingeschrieben Brief.
Kleiner Unterhalt bis 250.00
Verstopftes WC gehört zum kleinen Unterhalt, wie auch die übrigen Abflüsse bis zur Hauptleitung gehört zum kleinen Unterhalt. Arbeiten des kleinen Unterhalts gehören in Fachmann - Hände, denn wenn ein Schaden durch unfachmännisches Verhalten entsteht, geht die Behebung zu 100% zu Lasten des Verursachers.
@Rentner II
Da muss ich Ihnen widersprechen, diese Info ist nicht mehr aktuell. Egal was im Mietvertrag steht, der kleine Unterhalt ist nicht mehr an einen Betrag gebunden. Als kleiner Unterhalt gilt nur für kleine Arbeiten, welche ohne Fachmann selbst vom Mieter ausgeführt werden können. Alles wo ein Fachmann nötig ist, ist nicht mehr kleiner Unterhalt(Gerichtsentscheid) und muss vollumfänglich vom Vermieter übernommen werden. Bin selbst Immobilienbewirtschafter
Zum Glück bin ich seit 22Jahren...
...sogenannter Hauseigentümer und nicht mehr Mieter; da weiss ich schon, was ich selbst reparieren kann und wenn ein Fachmann zugezogen werden muss, was ich selber bezahlen muss und was die Versicherung übernimmt.
So hätt ich es gemacht:
Erst mal mit einem WC-Stöpsel versucht, die Verstopfung selber zu beheben. Hätte das nicht funktioniert, die Verwaltung angerufen.
Autraggeber = Rechnungsempfänger
Ganz einfach: Auftraggeber = Rechnungsempfänger. Mieter empfehle ich, immer erst den Vermieter/Eigentümer/Verwalter/Hauswart zu kontaktieren und dieser soll den Auftrag erteilen. Meist haben grosse Verwaltungen Verträge mit Reparaturfirmen. Der Auftragnehmer/die Reparaturfirma sollte den Mieter darauf aufmerksam machen, dass Auftraggeber der Rechnungsempfänger ist. Wird aber selten gemacht, leider.
Mein Vermieter
hat seine eigenen Handwerker die er bestellt. Bei mir kam mal das Wasser die Leitung hoch (Parterre) weil die Leitung weiter unten verstopft war. Ich gehöre zu den glücklichen die einen Hausmeister haben. Der hat die Schritte eingeleitet.